Private Pflegeversicherung beitragsfrei – Beitragsbefreiung im Leistungsfall das wichtigste Kriterium

Sie haben jahrelang in Ihre private Pflegezusatzversicherung eingezahlt und werden nun pflegebedürftig. Endlich erhalten Sie die vereinbarte Leistung von z.B. 1.500 Euro monatlich und glauben, dass Ihre private Pflegezusatzversicherung beitragsfrei sei. Doch dann der Schock: Von diesem Geld müssen Sie weiterhin Ihren Versicherungsbeitrag von 150 Euro bezahlen.

Ihre tatsächliche Nettoversicherungsleistung schrumpft auf 1.350 Euro zusammen. Was zunächst wie ein kleines Detail erscheint, entpuppt sich als finanzielle Zeitbombe, die Ihre Pflegeversorgung erheblich beeinträchtigen kann.

Die Beitragsbefreiung im Leistungsfall bei der privaten Pflegeversicherung ist mehr als nur ein nettes Extra – sie ist ein absolutes Muss-Kriterium bei der Tarifauswahl. Dennoch wird dieses wichtige Leistungsmerkmal von vielen Verbrauchern übersehen oder in seiner Tragweite unterschätzt.

Dabei kann es den Unterschied zwischen einer soliden Absicherung und einer kostspieligen Enttäuschung im Pflegefall ausmachen.

Fallbeispiel Private Pflegeversicherung beitragsfrei oder nicht: Wenn die Pflegeleistung durch Beitragszahlung schrumpft

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Stellen Sie sich folgende Situation vor: Nach 15 Jahren treuer Beitragszahlung in Ihre Pflegetagegeldversicherung werden Sie aufgrund eines Schlaganfalls pflegebedürftig und in Pflegegrad 3 eingestuft. Ihr Vertrag leistet wie vereinbart 1.800 Euro monatlich. Gleichzeitig verlangt Ihr Versicherer jedoch weiterhin die monatliche Beitragszahlung von 180 Euro.

  • Das bedeutet konkret: Statt der erwarteten 1.800 Euro stehen Ihnen nur noch 1.620 Euro zur Verfügung.

Bei einem durchschnittlichen Pflegeheimplatz, der schnell 3.500 bis 4.500 Euro kostet, wird diese Reduzierung zu einem echten Problem. Die Differenz von 180 Euro mag auf den ersten Blick gering erscheinen, aber über Jahre der Pflegebedürftigkeit summiert sich dieser Betrag auf mehrere tausend Euro.

Noch dramatischer wird es bei längeren Pflegezeiten: Über einen Zeitraum von zehn Jahren Pflegebedürftigkeit verlieren Sie durch die fehlende Beitragsbefreiung 21.600 Euro an Versicherungsleistung. Geld, das Ihnen für Ihre Pflege und Betreuung fehlt und das Sie sich durch die jahrelange Beitragszahlung eigentlich verdient haben.

Die psychologische Belastung

Neben der finanziellen Mehrbelastung kommt eine psychologische Komponente hinzu: Es fühlt sich unfair an, in einer Zeit der größten Hilfsbedürftigkeit weiterhin Pflegeversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Viele Betroffene empfinden dies als doppelte Bestrafung – erst die Pflegebedürftigkeit und dann auch noch reduzierte Versicherungsleistungen durch fortlaufende Beitragszahlung im Pflegefall.

Die Lösung: Die Beitragsbefreiung als Rettungsanker

Die Beitragsbefreiung im Leistungsfall ist die elegante Lösung für dieses Problem. Gute Pflegeversicherungstarife sehen vor, dass ab einem bestimmten Pflegegrad keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen, während die volle Leistung weiter fließt. Der Versicherte kann sich vollständig auf seine Genesung oder bestmögliche Pflege konzentrieren, ohne sich um Beitragszahlungen sorgen zu müssen.

Funktionsweise der Beitragsbefreiung

Die Beitragsbefreiung funktioniert in der Regel so: Sobald der Versicherte in den vereinbarten Pflegegraden eingestuft wird, stoppt automatisch die Beitragszahlung. Die Versicherungsleistung wird jedoch in voller Höhe weitergezahlt. Der Versicherungsvertrag läuft praktisch kostenfrei weiter, bis die Pflegebedürftigkeit endet oder – im schlimmsten Fall – bis zum Tod des Versicherten.

Wann ist die Private Pflegeversicherung beitragsfrei?

Je nach Tarif greift die Beitragsbefreiung bei unterschiedlichen Pflegegraden:

Ab Pflegegrad 1: Sehr kundenfreundlich, aber selten anzutreffen. Bereits bei geringster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entfällt die Beitragszahlung.

Ab Pflegegrad 2: Dies ist der häufigste und empfehlenswerte Standard. Ab diesem Grad haben Betroffene bereits erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und benötigen regelmäßige Unterstützung.

Ab Pflegegrad 3: Noch akzeptabel, aber weniger kundenfreundlich. Erst bei schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit greift die Beitragsbefreiung.

Ab Pflegegrad 4 oder 5: Nicht empfehlenswert, da die Beitragsbefreiung erst bei schwerster Pflegebedürftigkeit eintritt.

Der „Pflege-Bahr“-Vergleich: Ein warnendes Beispiel

Ein anschauliches Negativbeispiel liefert die staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung. Obwohl sie eine staatliche Förderung von 60 Euro jährlich bietet und ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann, weist sie einen gravierenden Nachteil auf: Pflege Bahr Versicherung ist nicht beitragsfrei im Leistungsfall.

Warum Verbraucherschützer warnen

Verbraucherschützer kritisieren seit Jahren, dass bei der Pflege-Bahr-Versicherung die Beitragszahlung im Pflegefall weiterläuft. Dies führt dazu, dass die ohnehin geringen Leistungen der Pflege-Bahr noch weiter reduziert werden. Bei einer maximalen Monatsleistung von 600 Euro und einem durchschnittlichen Beitrag von 50 Euro bleiben effektiv nur 550 Euro übrig.

Rechenbeispiel Pflege-Bahr ohne Beitragsbefreiung

LeistungsartPflege-Bahr mit laufender BeitragszahlungEmpfohlener Tarif mit Beitragsbefreiung
Vereinbarte Monatsleistung600 Euro1.500 Euro
Monatlicher Beitrag50 Euro150 Euro
Nettoleistung im Pflegefall550 Euro1.500 Euro
Verlust über 10 Jahre6.000 Euro0 Euro

Diese Tabelle macht deutlich, warum die Beitragsbefreiung so wichtig ist und warum die Pflege-Bahr trotz staatlicher Förderung oft keine optimale Lösung darstellt.

Ab welchem Pflegegrad ist Pflegezusatzversicherung beitragsfrei: Die wichtigsten Unterschiede

Die Frage „ab welchem pflegegrad beitragsfrei“ ist entscheidend für die Tarifauswahl. Hier zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern:

Pflegegrad 2 als Goldstandard

Die meisten empfehlenswerten Tarife sehen die Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 vor. Dies ist sinnvoll, da Pflegegrad 2 bereits erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bedeutet und regelmäßige Hilfe erforderlich macht. Menschen mit Pflegegrad 2 benötigen beispielsweise Unterstützung bei der Körperpflege, beim Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme.

Warum frühere Beitragsbefreiung besser ist

Je niedriger der Pflegegrad ist, ab dem die Beitragsbefreiung greift, desto kundenfreundlicher ist der Tarif. Der Grund ist einfach: Schon bei geringeren Pflegegraden ist die finanzielle Belastung für die Betroffenen oft erheblich. Zusätzliche Beitragszahlungen verschärfen diese Situation unnötig.

Unterschiede bei ambulanter und stationärer Pflege

Einige Tarife unterscheiden zwischen ambulanter und stationärer Pflege:

  • Ambulante Pflege: Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 oder 3
  • Stationäre Pflege: Teilweise bereits ab Pflegegrad 1 oder 2

Diese Differenzierung macht Sinn, da stationäre Pflege in der Regel teurer ist und eine höhere finanzielle Belastung darstellt.

Allianz Pflegeversicherung Beitragsbefreiung und andere Anbieter

Bei der Betrachtung konkreter Anbieter zeigen sich interessante Unterschiede. Die Allianz Pflegeversicherung ist beitragsfrei in vielen Tarifen ab Pflegegrad 2, was dem Marktstandard entspricht. Ebenso bei der Signal Iduna, HanseMerkur, SDK und DKV. Aber auch hier gilt: Der Teufel steckt im Detail der Versicherungsbedingungen.

Bei welchen Anbietern ist die Pflegezusatzversicherung beitragsfrei im Pflegefall?

AnbieterBeitragsbefreiung ab PflegegradBesonderheiten
Allianz2Standard in den meisten Tarifen
Signal Iduna2Auch bei ambulanter Pflege
HanseMerkur2Unterscheidung ambulant/stationär
SDK3Weniger kundenfreundlich
DKV2In Premium-Tarifen

Worauf Sie bei den Versicherungsbedingungen achten sollten

Nicht jede „Beitragsbefreiung“ ist gleich. Achten Sie auf diese Details:

  • Vollständige oder teilweise Befreiung: Manche Tarife sehen nur eine teilweise Beitragsbefreiung vor
  • Wartezeiten: Einige Anbieter verlangen, dass die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate bestehen muss
  • Rückwirkung: Werden bereits gezahlte Beiträge seit Eintritt der Pflegebedürftigkeit erstattet?

Checkliste für den optimalen Tarifvergleich

Um bei der Vielzahl der verfügbaren Pflegeversicherung Leistungen den Überblick zu behalten, sollten Sie diese Checkliste abarbeiten:

Muss-Kriterien für die Beitragsbefreiung

✓ Ist eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vorgesehen? Dies ist das absolute K.O.-Kriterium. Tarife ohne Beitragsbefreiung sollten Sie grundsätzlich nicht in Betracht ziehen.

✓ Ab welchem Pflegegrad greift die Beitragsbefreiung? Optimal: ab Pflegegrad 1 oder 2 Akzeptabel: ab Pflegegrad 3 Nicht empfehlenswert: ab Pflegegrad 4 oder 5

✓ Gilt die Beitragsbefreiung für ambulante und stationäre Pflege? Die Beitragsbefreiung sollte unabhängig von der Art der Pflege greifen.

Weitere wichtige Prüfpunkte

✓ Vollständige oder teilweise Beitragsbefreiung? Bevorzugen Sie Tarife mit vollständiger Beitragsbefreiung.

✓ Gibt es Wartezeiten für die Beitragsbefreiung? Kürzere Wartezeiten sind kundenfreundlicher.

✓ Werden Beiträge rückwirkend erstattet? Ein Pluspunkt, wenn ja.

✓ Wie sind die sonstigen Leistungen des Tarifs? Die Beitragsbefreiung nützt nichts, wenn die Grundleistungen unzureichend sind.

Typische Fallstricke vermeiden

Lassen Sie sich nicht von niedrigen Beiträgen blenden, wenn dafür die Beitragsbefreiung fehlt oder ungünstig geregelt ist. Die scheinbare Ersparnis kehrt sich im Leistungsfall ins Gegenteil um.

Prüfen Sie auch, ob die Beitragsbefreiung automatisch eintritt oder ob Sie diese gesondert beantragen müssen. Automatische Beitragsbefreiung ist kundenfreundlicher.

Warum die Beitragsbefreiung oft übersehen wird

Trotz ihrer enormen Wichtigkeit wird die Beitragsbefreiung bei der Tarifauswahl oft übersehen. Die Gründe dafür sind vielfältig:

Fokus auf die Hauptleistung: Viele Verbraucher konzentrieren sich bei der Tarifauswahl hauptsächlich auf die Höhe der Pflegeleistung und die Beitragshöhe. Die Beitragsbefreiung wird als „Kleingedrucktes“ wahrgenommen und nicht ausreichend gewürdigt.

Unzureichende Beratung: Nicht alle Versicherungsberater weisen ausdrücklich auf die Bedeutung der Beitragsbefreiung hin. Manchmal liegt der Fokus zu stark auf dem Verkaufsabschluss und zu wenig auf der optimalen Absicherung.

Unterschätzung der finanziellen Auswirkungen: Die wenigsten Menschen können sich vorstellen, wie sich eine fehlende Beitragsbefreiung über Jahre hinweg finanziell auswirkt. Die Zahlen werden erst im konkreten Pflegefall schmerzhaft deutlich.

Beitragszahlung im Pflegefall: Die versteckten Kosten

Die beitragszahlung im pflegefall ohne entsprechende Befreiungsregelung führt zu versteckten Kosten, die oft erst spät erkannt werden:

Opportunitätskosten: Das Geld, das für Versicherungsbeiträge ausgegeben wird, steht nicht für die Pflege zur Verfügung. Bei knappen finanziellen Ressourcen kann dies bedeuten, dass auf notwendige Pflegeleistungen verzichtet werden muss.

Inflationäre Entwicklung: Versicherungsbeiträge steigen in der Regel mit den Jahren. Was heute 150 Euro kostet, kann in zehn Jahren durchaus 200 Euro oder mehr betragen. Ohne Beitragsbefreiung verschärft sich das Problem mit der Zeit.

Psychologischer Stress: Die Sorge um die Finanzierung der Beitragszahlung zusätzlich zu den Pflegekosten kann erheblichen psychologischen Stress verursachen – sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Angehörigen.

Private Pflegeversicherung ohne Beitragsbefreiung wechseln: Praktische Tipps für Bestandskunden

Falls Sie bereits eine Pflegeversicherung ohne Beitragsbefreiung haben, ist noch nicht alles verloren:

Vertrag prüfen und eventuell wechseln

Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag genau. Manchmal ist eine Beitragsbefreiung vorhanden, aber nicht deutlich kommuniziert worden. Falls sie tatsächlich fehlt, sollten Sie über einen Wechsel nachdenken.

Beachten Sie jedoch: Bei einem Wechsel müssen Sie in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen. Zudem verlieren Sie die Anwartschaftszeiten Ihres bisherigen Vertrags.

Ergänzungstarif abschließen

Eine Alternative kann der Abschluss eines Ergänzungstarifs mit Beitragsbefreiung sein. So behalten Sie Ihren bestehenden Vertrag und ergänzen ihn gezielt.

Vertragsanpassung anfragen

Manche Versicherer bieten die Möglichkeit einer Vertragsanpassung an. Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach, ob eine nachträgliche Vereinbarung einer Beitragsbefreiung möglich ist.

Mehr Informationen zur Kündigung

Sollten Sie über einen Vertragswechsel nachdenken, informieren Sie sich vorab über die Möglichkeiten der Kündigung einer privaten Pflegeversicherung und die damit verbundenen Konsequenzen.

Die Bedeutung für verschiedene Zielgruppen

Die Beitragsbefreiung ist für alle Personengruppen wichtig, aber manche profitieren besonders stark:

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige haben oft unregelmäßige Einkommen und sind daher besonders darauf angewiesen, dass im Pflegefall keine zusätzlichen Beitragszahlungen anfallen.

Geringverdiener

Bei niedrigen Einkommen macht jeder gesparte Euro einen Unterschied. Die Beitragsbefreiung kann hier über die Qualität der Pflege entscheiden.

Rentner

Im Rentenalter ist das Einkommen meist geringer als im Erwerbsleben. Gleichzeitig steigt das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Die Beitragsbefreiung in der Pflegezusatzversicherung ist für Rentner daher besonders wichtig.

Familien mit Kindern

Familien haben oft ein knapperes Budget und können sich zusätzliche Belastungen im Pflegefall weniger leisten. Auch für diese Gruppe mit Kindern ist es wichtig, dass die private Pflegeversicherung beitragsfrei ist, wenn der Versicherungsfall eintritt.

Zukunftsperspektive: Entwicklungen am Markt

Der Trend am Markt geht eindeutig in Richtung Beitragsbefreiung als Standard. Immer mehr Anbieter erkennen, dass dies ein wichtiges Verkaufsargument ist:

Wachsende Verbrauchersensibilität: Verbraucher werden zunehmend sensibler für solche Details. Die Zeiten, in denen man Tarife ohne Beitragsbefreiung verkaufen konnte, gehen zu Ende.

Verschärfter Wettbewerb: Der Wettbewerb zwischen den Anbietern führt zu immer kundenfreundlicheren Regelungen. Die Beitragsbefreiung wird zunehmend zum Standard.

Regulatorische Entwicklungen: Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beitragsbefreiung irgendwann gesetzlich vorgeschrieben wird, ähnlich wie andere Verbraucherschutzmaßnahmen.

Fazit: Beitragsbefreiung als absolutes K.O.-Kriterium beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung

Die Beitragsbefreiung im Leistungsfall ist nicht nur ein nettes Extra, sondern ein absolutes Muss-Kriterium bei der Auswahl einer privaten Pflegeversicherung. Ein Tarif ohne dieses Merkmal ist schlichtweg nicht empfehlenswert, unabhängig von anderen Leistungen oder dem Preis.

Die finanziellen Auswirkungen einer fehlenden Beitragsbefreiung sind dramatisch und werden oft unterschätzt. Über Jahre der Pflegebedürftigkeit können sich schnell fünfstellige Beträge ansammeln, die Ihnen für Ihre Pflege verloren gehen.

Die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst

  • Beitragsbefreiung ist Pflicht: Tarife ohne Beitragsbefreiung sollten Sie grundsätzlich nicht wählen
  • Je früher, desto besser: Die Beitragsbefreiung sollte spätestens ab Pflegegrad 2 greifen
  • Vollständige Befreiung bevorzugen: Achten Sie auf vollständige, nicht nur teilweise Beitragsbefreiung
  • Details sind wichtig: Prüfen Sie Wartezeiten, Rückwirkung und Automatismus
  • Bestandsverträge prüfen: Auch bestehende Verträge sollten auf Beitragsbefreiung überprüft werden

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie derzeit eine Pflegeversicherung ohne Beitragsbefreiung haben oder eine neue abschließen möchten, sollten Sie unbedingt handeln. Die Beitragsbefreiung ist zu wichtig, um sie zu ignorieren.

Lassen Sie sich bei der Tarifauswahl nicht von niedrigen Beiträgen oder hohen Leistungen blenden, wenn die Beitragsbefreiung fehlt. Im Pflegefall werden Sie jeden Euro schätzen, den Sie nicht für Versicherungsbeiträge ausgeben müssen.

Die Pflegeversicherung soll Ihnen Sicherheit und finanzielle Entlastung im Pflegefall bieten. Ohne Beitragsbefreiung wird aus der erhofften Entlastung eine zusätzliche Belastung – und das können Sie sich weder finanziell noch psychologisch leisten.


FAQ: Häufige Fragen zur Beitragsbefreiung

1. Was passiert, wenn mein aktueller Tarif keine Beitragsbefreiung hat?

Sie haben mehrere Optionen: Vertragsanpassung beim aktuellen Anbieter anfragen, einen Ergänzungstarif abschließen oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Beachten Sie jedoch, dass bei einem Wechsel eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist und Sie bestehende Anwartschaftszeiten verlieren können.

2. Greift die Beitragsbefreiung automatisch oder muss ich sie beantragen?

Dies unterscheidet sich je nach Anbieter und Tarif. Die meisten modernen Tarife sehen eine automatische Beitragsbefreiung vor, sobald der entsprechende Pflegegrad festgestellt wird. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach.

3. Kann die Beitragsbefreiung auch bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit greifen?

Ja, die Beitragsbefreiung gilt in der Regel für die gesamte Dauer der Pflegebedürftigkeit, auch wenn diese vorübergehend ist. Sobald Sie wieder aus dem entsprechenden Pflegegrad herausfallen, müssen Sie allerdings wieder Beiträge zahlen.

4. Unterscheidet sich die Beitragsbefreiung zwischen ambulanter und stationärer Pflege?

Manche Tarife unterscheiden hier tatsächlich. Oft greift die Beitragsbefreiung bei stationärer Pflege früher (bereits ab Pflegegrad 1 oder 2) als bei ambulanter Pflege. Achten Sie bei der Tarifauswahl darauf, dass die Beitragsbefreiung für beide Pflegeformen gilt.

5. Was kostet es mich, wenn ich einen Tarif ohne Beitragsbefreiung wähle?

Die Kosten können erheblich sein. Bei einem durchschnittlichen Beitrag von 150 Euro monatlich und einer Pflegedauer von zehn Jahren verlieren Sie 18.000 Euro an Versicherungsleistung. Berücksichtigt man Beitragssteigerungen, können es sogar über 20.000 Euro werden.

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