Pflegehilfsmittel Liste PDF 2025 – Alle Tabellen und Preise

Diese Pflegehilfsmittel Liste 2025 soll Angehörigen und Freuden helfen, sich bei Ihren Ansprüchen auf zustehende Leistungen der Pflegeversicherung zurecht zu finden. Sie finden diese Pflegehilfsmittel Liste 2025 als PDF zum kostenlosen Download weiter unten.

Die Pflege von Angehörigen stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen alle verfügbaren Unterstützungsleistungen kennen und optimal nutzen können. Pflegehilfsmittel spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie den Pflegealltag erheblich erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit und Hygiene verbessern können.

Mit dem Jahr 2025 treten wichtige Änderungen in Kraft, die sich positiv auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln auswirken. Der monatliche Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wurde von 40 Euro auf 42 Euro erhöht. Diese Anpassung berücksichtigt die gestiegenen Kosten und verbessert die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Direkt zum gewünschten Inhalt

Pflegehilfsmittel sind speziell entwickelte Produkte und Geräte, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu fördern oder Beschwerden zu lindern. Sie unterscheiden sich von regulären Hilfsmitteln dadurch, dass sie speziell für den Pflegebereich konzipiert sind und über die Pflegeversicherung finanziert werden.

Rechtliche Grundlagen der Pflegehilfsmittel

Die rechtliche Grundlage für Pflegehilfsmittel findet sich im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), konkret in Paragraph 40. Dieser Paragraph definiert den Anspruch pflegebedürftiger Menschen auf Pflegehilfsmittel und regelt die Kostenübernahme durch die Pflegekassen.

Grundsätzlich haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dies gilt unabhängig davon, ob sie in den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 oder 5 eingestuft sind. Die Pflegekassen sind verpflichtet, die Kosten für erforderliche und geeignete Pflegehilfsmittel zu übernehmen.

Unterscheidung zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln

Während Hilfsmittel über die Krankenversicherung finanziert werden und der Behandlung oder dem Ausgleich von Behinderungen dienen, werden Pflegehilfsmittel von der Pflegeversicherung übernommen. Pflegehilfsmittel sind spezifisch darauf ausgerichtet, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.

Kategorien von Pflegehilfsmitteln 2025

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes unterteilt Pflegehilfsmittel in verschiedene Produktgruppen, die jeweils spezifische Bereiche der Pflege abdecken.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Diese Kategorie umfasst Produkte, die regelmäßig verwendet und nach Gebrauch entsorgt werden. Für diese Pflegehilfsmittel gilt ab 2025 ein monatlicher Höchstbetrag von 42 Euro. Zu den wichtigsten Produkten dieser Kategorie gehören:

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen bilden die Grundlage für eine hygienische Pflege. Sie sind besonders wichtig bei der Versorgung von Wunden oder beim Umgang mit Körperausscheidungen. Händedesinfektionsmittel sollten eine Wirksamkeit gegen Bakterien, Viren und Pilze aufweisen.
  • Einmalhandschuhe sind unverzichtbar für die hygienische Pflege und schützen sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Pflegekraft vor Infektionen. Sie werden bei der Körperpflege, beim Wechseln von Inkontinenzmaterial oder bei der Wundversorgung verwendet.
  • Schutzschürzen dienen dem Schutz der Kleidung bei der Pflege und sind besonders bei der Hilfe beim Essen oder bei der Körperpflege wichtig. Sie sind meist aus wasserdichtem Material gefertigt und nach Gebrauch zu entsorgen.
  • Bettschutzeinlagen schützen Matratzen und Bettwäsche vor Feuchtigkeit und sind besonders bei Inkontinenz unverzichtbar. Sie sind in verschiedenen Größen und Saugstärken erhältlich und können die Pflege erheblich erleichtern.
  • Mundschutz und FFP2-Masken haben besonders seit der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen. Sie schützen vor der Übertragung von Krankheitserregern und sind bei der Pflege von Menschen mit Atemwegserkrankungen besonders wichtig.

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte und Ausstattungen, die zur Verbesserung der Pflegesituation beitragen. Für diese Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse die Kosten abzüglich einer Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel.

  • Pflegebetten sind speziell für die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen konzipiert. Sie verfügen über verstellbare Liegeflächen, die das Aufstehen und Hinlegen erleichtern. Moderne Pflegebetten bieten verschiedene Einstellmöglichkeiten für Kopf- und Fußteil und können mit Seitengittern ausgestattet werden.
  • Lagerungshilfen unterstützen die richtige Positionierung des Körpers im Bett und können Druckgeschwüren vorbeugen. Dazu gehören spezielle Kissen, Keile und Rollen, die eine optimale Körperhaltung ermöglichen.
  • Rollstühle gibt es in verschiedenen Ausführungen für unterschiedliche Bedürfnisse. Standardrollstühle werden manuell bedient, während Elektrorollstühle mehr Selbstständigkeit für Menschen mit eingeschränkter Armkraft bieten.
  • Toilettensitzerhöhungen erleichtern das Aufstehen und Hinsetzen auf der Toilette. Sie sind besonders hilfreich für Menschen mit Gelenkproblemen oder nach Operationen.
  • Badewannenlifter ermöglichen es Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, selbstständig zu baden. Sie heben die Person sicher in die Badewanne und wieder heraus.

Pflegehilfsmittel Liste PDF 2025: Detaillierte Übersicht

Pflegehilfsmittel Liste PDF

Vollständige Übersicht aller Produktgruppen

ProduktgruppeBezeichnungKostenübernahmeZuzahlung
50Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel42 Euro monatlichKeine
51Geräte zur Erleichterung der PflegeVollständig10% (max. 25€)
52Geräte zur Körperpflege/HygieneVollständig10% (max. 25€)
53Geräte zur selbstständigeren LebensführungVollständig10% (max. 25€)
54Geräte zur MobilitätVollständig10% (max. 25€)

Produktgruppe 50: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

UntergruppeProdukteAnwendungsbereich
50.01Saugende BettschutzeinlagenInkontinenzversorgung
50.02SchutzbekleidungHygieneprodukte
50.03HändedesinfektionInfektionsschutz
50.04FlächendesinfektionHygieneprodukte
50.05EinmalhandschuheHygieneprodukte
50.06FingerlingeHygieneprodukte
50.07MundschutzInfektionsschutz
50.08SchutzschürzenHygieneprodukte

Produktgruppe 51: Geräte zur Erleichterung der Pflege

Diese Produktgruppe umfasst technische Hilfsmittel, die die tägliche Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern.

UntergruppeProdukteAnwendungsbereich
51.01PflegebettenLagerung und Mobilisation
51.02Spezielle PflegebettzurichtungenBettenausstattung
51.03Bettzurichtungen zur PflegeerleichterungPflegehilfen am Bett
51.04PflegebetttischeEssen und Beschäftigung im Bett
51.05PflegeliegestühleAlternative Lagerung
51.06AufstehhilfenMobilitätsunterstützung
51.07UmlagerungshilfenPositionierung

Pflegebetten und Zubehör sind speziell für die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen entwickelt. Sie verfügen über elektrische Verstellmöglichkeiten, die das Aufstehen und Hinlegen erleichtern. Moderne Pflegebetten können in der Höhe verstellt werden, was auch für die Pflegekraft eine Erleichterung darstellt.

Aufstehhilfen unterstützen Menschen dabei, sich aus dem Bett oder vom Stuhl zu erheben. Sie sind besonders wichtig für Menschen mit Muskelabbau oder Gelenkproblemen.

Produktgruppe 52: Geräte zur Körperpflege/Hygiene

UntergruppeProdukteAnwendungsbereich
52.01WaschsystemeKörperpflege im Bett
52.02DuschwagenMobile Duschsysteme
52.03BettpfannenAusscheidung im Bett
52.04UrinflaschenHarnausscheidung
52.05Sitzerhöhungen für ToilettenToilettenhilfen
52.06ToilettenstühleMobile Toilettenlösung
52.07BadewannenlifterBadehilfen
52.08WaschbeckenPflegewaschbecken

Waschsysteme ermöglichen die Körperpflege im Bett und sind besonders für bettlägerige Menschen wichtig. Sie umfassen spezielle Waschbecken, Haarwaschanlagen und Duschwagen.

Bettpfannen und Urinflaschen sind unverzichtbar für die Versorgung bettlägeriger Menschen. Sie ermöglichen die Ausscheidung im Bett und sind in verschiedenen Materialien und Ausführungen erhältlich.

Produktgruppe 53: Geräte zur selbstständigeren Lebensführung

UntergruppeProdukteAnwendungsbereich
53.01NotrufsystemeSicherheit und Notruf
53.02MedikamentendosiererMedikamentenmanagement
53.03ErinnerungshilfenGedächtnisstütze
53.04OrientierungshilfenRäumliche Orientierung
53.05KommunikationshilfenVerständigung
53.06LesehilfenSehhilfen
53.07GreifhilfenHandhabung von Gegenständen

Notrufsysteme bieten Sicherheit in Notsituationen. Sie bestehen aus einem Sender, den die pflegebedürftige Person am Körper trägt, und einer Basisstation, die mit einer Notrufzentrale verbunden ist.

Medikamentenspender helfen dabei, Medikamente zur richtigen Zeit in der richtigen Dosierung einzunehmen. Sie sind besonders wichtig für Menschen mit Demenz oder komplexen Medikationsplänen.

Produktgruppe 54: Geräte zur Mobilität

UntergruppeProdukteAnwendungsbereich
54.01RollstühleFortbewegung
54.02RollstuhlzubehörRollstuhlausstattung
54.03GehhilfenGehunterstützung
54.04Gehwagen/RollatorenGehunterstützung mit Halt
54.05TransferhilfenUmsetzhilfen
54.06RampenÜberwindung von Stufen
54.07Treppen- und AufzugshilfenVertikale Mobilität

Rollstühle gibt es in verschiedenen Ausführungen. Standardrollstühle werden manuell bedient, während Elektrorollstühle mehr Unabhängigkeit bieten. Spezielle Rollstühle für den Innen- und Außenbereich berücksichtigen unterschiedliche Anforderungen.

Gehhilfen umfassen Gehstöcke, Unterarmgehstützen und Rollatoren. Sie unterstützen die Mobilität und können das Sturzrisiko reduzieren.

Pflegehilfsmittel beantragen: Schritt-für-Schritt Anleitung

Voraussetzungen für die Beantragung

Für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Dieser wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Gutachter festgestellt.

Die häusliche Pflege muss gegeben sein, das heißt, die pflegebedürftige Person wird zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt. Die Pflegehilfsmittel müssen zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung erforderlich sein.

Der Antragsprozess

Schritt 1: Beratung durch die Pflegekasse Kontaktieren Sie zunächst Ihre Pflegekasse und lassen Sie sich über verfügbare Pflegehilfsmittel beraten. Die Pflegekassen sind verpflichtet, umfassend über mögliche Leistungen zu informieren.

Schritt 2: Antrag stellen Den Antrag können Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse stellen. Beschreiben Sie dabei konkret, welche Pflegehilfsmittel Sie benötigen und warum diese erforderlich sind.

Schritt 3: Ärztliche Verordnung Für viele Pflegehilfsmittel ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Ihr Hausarzt oder ein Facharzt kann diese ausstellen. Die Verordnung sollte die medizinische Notwendigkeit der Hilfsmittel begründen.

Schritt 4: Kostenvoranschlag Bei teureren Pflegehilfsmitteln kann die Pflegekasse einen Kostenvoranschlag verlangen. Holen Sie diesen von einem zugelassenen Leistungserbringer ein.

Schritt 5: Genehmigung und Lieferung Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine Genehmigung oder Ablehnung. Bei Genehmigung wird das Pflegehilfsmittel geliefert oder kann bei einem Vertragspartner abgeholt werden.

Widerspruch bei Ablehnung

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht, binnen eines Monats Widerspruch einzulegen. Begründen Sie den Widerspruch ausführlich und legen Sie zusätzliche ärztliche Gutachten bei, wenn nötig.

Pflegehilfsmittel Liste Preise 2025

Kostenstruktur für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gilt ab 2025 ein monatlicher Höchstbetrag von 42 Euro. Diese Erhöhung von 40 Euro auf 42 Euro berücksichtigt die gestiegenen Kosten und verbessert die Versorgung.

Die Kostenverteilung erfolgt nach tatsächlichem Bedarf. Wenn Sie beispielsweise nur Desinfektionsmittel im Wert von 15 Euro benötigen, können Sie zusätzlich andere Verbrauchsmittel bis zum Höchstbetrag beziehen.

Zuzahlungen bei technischen Pflegehilfsmitteln

Für technische Pflegehilfsmittel beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Abgabepreises, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Bei einem Pflegebett im Wert von 800 Euro würden Sie somit 25 Euro zuzahlen.

Preisübersicht der wichtigsten Pflegehilfsmittel 2025

ProduktkategorieProduktDurchschnittspreisEinheitKostenübernahme
VerbrauchsmittelHändedesinfektionsmittel8-12 Euro1 Liter42€ monatlich
VerbrauchsmittelFlächendesinfektionsmittel6-10 Euro1 Liter42€ monatlich
VerbrauchsmittelEinmalhandschuhe5-15 Euro100 Stück42€ monatlich
VerbrauchsmittelBettschutzeinlagen0,50-1,50 EuroPro Stück42€ monatlich
VerbrauchsmittelMedizinische Masken0,10-0,30 EuroPro Stück42€ monatlich
VerbrauchsmittelFFP2-Masken0,50-2,00 EuroPro Stück42€ monatlich
VerbrauchsmittelSchutzschürzen0,20-0,80 EuroPro Stück42€ monatlich
VerbrauchsmittelFingerlinge0,05-0,15 EuroPro Stück42€ monatlich
Technische HilfsmittelPflegebett500-1500 EuroKomplett90% + max. 25€
Technische HilfsmittelRollstuhl Standard200-800 EuroKomplett90% + max. 25€
Technische HilfsmittelToilettensitzerhöhung30-150 EuroKomplett90% + max. 25€
Technische HilfsmittelNotrufsystem20-50 EuroMonatlich90% + max. 25€
Technische HilfsmittelBadewannenlifter300-1200 EuroKomplett90% + max. 25€
Technische HilfsmittelRollator80-300 EuroKomplett90% + max. 25€

Detaillierte Preisbeispiele wichtiger Pflegehilfsmittel

  • Desinfektionsmittel: Ein Liter Händedesinfektionsmittel kostet durchschnittlich 8 bis 12 Euro. Flächendesinfektionsmittel sind mit 6 bis 10 Euro pro Liter etwas günstiger. Diese Preisunterschiede erklären sich durch die unterschiedlichen Inhaltsstoffe und Wirkspektren.
  • Einmalhandschuhe: Eine Packung mit 100 Stück kostet zwischen 5 und 15 Euro, abhängig von Material und Qualität. Nitrilhandschuhe sind teurer als Vinylhandschuhe, bieten aber besseren Schutz und Tragekomfort.
  • Bettschutzeinlagen: Saugende Einlagen kosten etwa 0,50 bis 1,50 Euro pro Stück, abhängig von Größe und Saugkapazität. Größere Einlagen mit höherer Saugfähigkeit sind entsprechend teurer.
  • Mundschutz: Medizinische Masken kosten etwa 0,10 bis 0,30 Euro pro Stück, FFP2-Masken zwischen 0,50 und 2,00 Euro. Die höheren Preise für FFP2-Masken rechtfertigen sich durch den besseren Schutz vor Aerosolen.

Besondere Regelungen und Neuerungen 2025

Erhöhung der Monatspauschale

Die wichtigste Neuerung für 2025 ist die Erhöhung der Monatspauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 40 auf 42 Euro. Diese Anpassung wurde im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) festgeschrieben und berücksichtigt die gestiegenen Kosten.

Vereinfachtes Antragsverfahren

Viele Pflegekassen haben ihre Antragsverfahren digitalisiert. Online-Anträge und digitale Genehmigungsverfahren sollen die Beantragung beschleunigen und vereinfachen.

Erweiterte Produktpalette

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird kontinuierlich erweitert. Neue Produkte werden regelmäßig aufgenommen, um den sich wandelnden Bedürfnissen in der Pflege gerecht zu werden.

Tipps für die optimale Nutzung von Pflegehilfsmitteln

Bedarfsplanung

Planen Sie Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln rechtzeitig. Führen Sie eine Liste über den Verbrauch, um rechtzeitig nachbestellen zu können. Dies verhindert Engpässe in der Versorgung.

Qualität und Sicherheit

Achten Sie auf die Qualität der Pflegehilfsmittel. Billige Produkte können die Sicherheit gefährden oder weniger effektiv sein. Lassen Sie sich von Fachkräften beraten, welche Produkte für Ihre spezielle Situation am besten geeignet sind.

Schulung und Einweisung

Nutzen Sie Schulungsangebote der Pflegekassen oder Sanitätshäuser. Die richtige Anwendung der Pflegehilfsmittel ist entscheidend für ihre Wirksamkeit und Sicherheit.

Kombinationsmöglichkeiten

Kombinieren Sie verschiedene Pflegehilfsmittel sinnvoll. Beispielsweise können Lagerungshilfen zusammen mit einem Pflegebett die Pflege erheblich erleichtern.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Lieferengpässe

Gelegentlich kann es zu Lieferengpässen bei bestimmten Pflegehilfsmitteln kommen. Halten Sie daher immer einen kleinen Vorrat und informieren Sie sich über alternative Produkte.

Qualitätssicherung

Nicht alle Anbieter halten die gleichen Qualitätsstandards ein. Wählen Sie Vertragspartner Ihrer Pflegekasse oder geprüfte Sanitätshäuser für die Beschaffung.

Schulung der Pflegekräfte

Sowohl professionelle Pflegekräfte als auch pflegende Angehörige benötigen Schulungen im Umgang mit Pflegehilfsmitteln. Nutzen Sie entsprechende Angebote.

Zukunft der Pflegehilfsmittel

Digitalisierung

Die Digitalisierung wird auch im Bereich der Pflegehilfsmittel voranschreiten. Intelligente Systeme können beispielsweise automatisch Nachbestellungen auslösen oder den Verbrauch überwachen.

Nachhaltigkeit

Umweltfreundliche Pflegehilfsmittel gewinnen an Bedeutung. Biologisch abbaubare Materialien und recycelbare Verpackungen werden vermehrt eingesetzt.

Personalisierung

Zunehmend werden Pflegehilfsmittel individuell auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst. 3D-Druck und maßgeschneiderte Lösungen ermöglichen eine optimale Versorgung.

Rechtliche Aspekte und Qualitätssicherung

Haftung und Sicherheit

Pflegehilfsmittel unterliegen strengen Sicherheitsbestimmungen. Hersteller müssen die Konformität mit EU-Richtlinien nachweisen. Bei Mängeln oder Schäden durch fehlerhafte Produkte greift die Produkthaftung.

Qualitätsprüfungen

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert. Neue Produkte werden auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit geprüft, bevor sie aufgenommen werden.

Datenschutz

Bei digitalen Pflegehilfsmitteln wie Notrufsystemen oder Medikamentenspendern müssen Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

Fazit zu Pflegehilfsmittel Liste

Pflegehilfsmittel sind ein wichtiger Baustein in der häuslichen Pflege. Sie erleichtern nicht nur den Pflegealltag, sondern tragen auch zur Sicherheit und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen bei. Die Erhöhung der Monatspauschale auf 42 Euro ab 2025 ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgung.

Die richtige Auswahl und Anwendung von Pflegehilfsmitteln erfordert Fachkenntnisse und Beratung. Nutzen Sie die Angebote der Pflegekassen und Sanitätshäuser, um die für Ihre Situation optimalen Hilfsmittel zu finden.

Die Digitalisierung und technische Weiterentwicklung werden in Zukunft noch mehr Möglichkeiten eröffnen, die Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit zu fördern. Bleiben Sie über neue Entwicklungen informiert und nutzen Sie die verfügbaren Leistungen optimal.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Pflegehilfsmittel Liste PDF

1. Wie hoch ist der monatliche Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel 2025?

Der monatliche Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beträgt ab 2025 42 Euro. Diese Erhöhung von bisher 40 Euro wurde im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz festgeschrieben und berücksichtigt die gestiegenen Kosten. Der Betrag gilt für alle Pflegegrade und wird von der Pflegekasse übernommen, ohne dass eine Zuzahlung erforderlich ist.

2. Welche Pflegehilfsmittel kann ich mit der Monatspauschale beziehen?

Mit der Monatspauschale können Sie alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel beziehen. Dazu gehören Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen und Fingerlinge. Sie können die Produkte nach Ihrem individuellen Bedarf zusammenstellen, solange der Gesamtwert 42 Euro nicht überschreitet.

3. Benötige ich eine ärztliche Verordnung für alle Pflegehilfsmittel?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist in der Regel keine ärztliche Verordnung erforderlich. Sie können diese direkt bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Für technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle benötigen Sie jedoch eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit begründet.

4. Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei meiner Pflegekasse?

Sie können Pflegehilfsmittel formlos bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Viele Pflegekassen bieten inzwischen Online-Formulare oder telefonische Beantragung an. Geben Sie dabei an, welche Pflegehilfsmittel Sie benötigen und warum diese erforderlich sind. Bei technischen Hilfsmitteln fügen Sie die ärztliche Verordnung bei. Die Pflegekasse prüft den Antrag und genehmigt oder lehnt ihn ab.

5. Was passiert, wenn mein Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?

Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht, binnen eines Monats Widerspruch einzulegen. Begründen Sie den Widerspruch ausführlich und legen Sie zusätzliche ärztliche Gutachten bei, wenn diese die Notwendigkeit der Pflegehilfsmittel untermauern. Die Pflegekasse muss den Widerspruch erneut prüfen und eine begründete Entscheidung treffen. Falls auch der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.