Pflegegeld 2025 Tabelle – Höhe Geld- und Sachleistungen Angehörige und Pflegeheim
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wenden viel Zeit und Energie auf, um den Alltag zu bewältigen. Das Pflegegeld ist eine Unterstützung durch die Pflegeversicherung, die den Betroffenen zusteht. Doch wie hoch ist das Pflegegeld in den einzelnen Pflegegraden 1 bis 5? Dazu haben wir Ihnen die Pflegegeld 2025 Tabelle erstellt.
Die genaue Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad (ehemals Pflegestufen) ab, in die der Pflegebedürftige eingestuft wurde. Im Jahr 2025 bieten sich für Versicherte neue Möglichkeiten, da sie sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen miteinander kombinieren können.
Es wird auch über eine mögliche Erhöhung des Pflegegeldes im Jahr 2025 spekuliert, was für viele Betroffene eine erhebliche Entlastung bedeuten würde. Doch nicht nur das Pflegegeld, sondern auch andere Leistungen wie Verhinderungspflege oder Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind für Pflegebedürftige und ihre Familien von großer Bedeutung.
Pflegegeld 2025 Tabelle: Höhe der Leistungen für alle Pflegegrade in Deutschland
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Personen mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen betreut werden und bei alltäglichen Aufgaben eingeschränkt sind, haben Anspruch auf Pflegegeld. In Bayern kann zusätzlich ein jährliches Landespflegegeld von 1.000 Euro beantragt werden.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, haben aber Anspruch auf folgende Leistungen:
- Entlastungsbetrag: 125 € monatlich
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 € monatlich
Pflegegeld- und Sachleistungs-Tabelle 2025 nach Pflegegrad und Art der Versorgung
Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld (monatlich) | – | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
Pflegesachleistungen (monatlich) | – | 747 € | 1.393 € | 1.724 € | 2.127 € |
Entlastungsbetrag (monatlich) | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 40 € | bis 40 € | bis 40 € | bis 40 € | bis 40 € |
Hausnotruf (monatlich) | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
Verhinderungspflege (jährlich) | – | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Kurzzeitpflege (jährlich) | – | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Tages- und Nachtpflege (monatlich) | – | 713 € | 1.324 € | 1.641 € | 2.030 € |
Wohnraumanpassung (je Maßnahme) | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | 50 € | 50 € | 50 € | 50 € | 50 € |
Wohngruppenzuschuss (monatlich) | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Vollstationäre Pflege (monatlich) | – | 806 € | 1.299 € | 1.827 € | 2.064 € |
Pflegegeld nach Pflegegrad – Übersicht 2025:
Pflegegrad | Pflegegeld 2025 (in Euro) |
1 | – |
2 | 332 € |
3 | 573 € |
4 | 765 € |
5 | 947 € |
Diese Leistungen gelten, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder vergleichbare Personen erfolgt. Für Kombinationsleistungen, stationäre Versorgung oder besondere Bedarfssituationen können zusätzliche Leistungen beantragt werden.
Das Pflegegeld dient dazu, die Pflege zu Hause selbst zu organisieren und den Pflegebedürftigen eine möglichst hohe Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Zusätzliche Pflegeleistungen:
- Technische Pflegehilfsmittel
- Beratung und Weiterbildung
- Pflegeunterstützungsgeld
- Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige
- Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung
Pflegegeld Vergleich 2021–2025: Leistungen bei häuslicher und vollstationärer Pflege
Versorgungssituation | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflege zu Hause durch Angehörige | kein Pflegegeld | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
Vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim | kein Anspruch | 806 € | 1.299 € | 1.827 € | 2.064 € |
Liste Pflegegeldhöhe nach Pflegegrad bei vollstationärer Pflege (2025):
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
- Pflegegrad 2: pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen in Höhe von 806 €
- Pflegegrad 3: pauschale Leistungen in Höhe von 1.299 €
- Pflegegrad 4: pauschale Leistungen in Höhe von 1.827 €
- Pflegegrad 5: pauschale Leistungen in Höhe von 2.064 €
Liste Pflegegeldhöhe bei häuslicher Pflege durch Angehörige (2025):
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 332 €
- Pflegegrad 3: 573 €
- Pflegegrad 4: 765 €
- Pflegegrad 5: 947 €
Vergleich Pflegegeldsätze der letzten Jahre (Pflege zu Hause):
Jahr | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
2025 | – | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
2024 | – | 332 € | 573 € | 764 € | 946 € |
2023 | – | 332 € | 570 € | 760 € | 940 € |
2022 | 130 € | 324 € | 557 € | 742 € | 918 € |
2021 | 125 € | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Die kontinuierlichen Anpassungen verdeutlichen das politische Ziel, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige stärker finanziell zu unterstützen.
Eine private Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll und wichtig, um im Pflegefall keine Versorgungslücke zu haben. Folgende zusätzliche private Pflegeversicherungen können abgeschlossen werden:
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegerentenversicherung
- Pflege-Bahr Versicherung
- Pflegekostenversicherung
- Private Pflegepflichtversicherung
Weitere Leistungen zum Pflegegeld
- Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich.
- Besondere Regelungen beim Pflegegeld zu beachten.
- Möglichkeit, Geld durch Entlastungsbeiträge, Hilfsmittel und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen zu sparen.
- Pflegeversicherung Leistungen Tabelle
Pflegegeld für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Wenn pflegende Familienmitglieder aufgrund von Urlaub oder Krankheit ausfallen, kann der pflegebedürftige Angehörige für eine Dauer von bis zu sechs Wochen die Hälfte des regulären Pflegegeldes im Rahmen der Verhinderungspflege beziehen.
Eine Person, die normalerweise nur geringfügige Hilfe im häuslichen Umfeld benötigt, könnte nach einer Krankheit oder einem Aufenthalt im Krankenhaus vorübergehend auf professionelle Pflegedienste angewiesen sein. In solchen Fällen wird bei Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen jährlich die Hälfte des üblichen Pflegegeldes fortgezahlt.
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden, um zusätzliche Unterstützung bei der häuslichen Pflege zu erhalten. Die Kombinationsleistungen bestehen aus einem monatlichen Pflegegeldbetrag, der je nach Pflegegrad variiert, und den Pflegesachleistungen, die professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst bieten.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Pflegegeld nicht von den Pflegesachleistungen abgezogen wird. So können Sie sowohl finanzielle als auch fachliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die bestmögliche Versorgung für Ihre pflegebedürftige Person sicherzustellen.
Ab 2024 werden zudem das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim erhöht.
Besondere Regelungen beim Pflegegeld
Das Pflegegeld bietet zusätzliche Leistungen neben den Pflegesachleistungen. Eine besondere Regelung betrifft die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren.
Das bedeutet, dass Pflegebedürftige sowohl Geldleistungen als auch Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von nahe Angehörigen oder Haushaltsmitgliedern übernommen werden.
Diese besonderen Regelungen geben den Pflegebedürftigen mehr Flexibilität und ermöglichen es ihnen, ihre Pflege individuell zu gestalten.
Geld sparen durch Entlastungsbeiträge, Hilfsmittel und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen
Pflegegeldbezieher haben die Möglichkeit, durch verschiedene Maßnahmen Geld zu sparen. Dazu gehören:
- Entlastungsbeiträge: Versicherte können Entlastungsbeiträge beantragen, um Hilfe im Alltag zu erhalten. Dies kann den Pflegebedürftigen entlasten und Kosten einsparen.
- Hilfsmittel: Durch den Einsatz von Hilfsmitteln können pflegebedürftige Menschen unterstützt werden. Hierbei handelt es sich um technische Geräte oder Produkte, die den Alltag erleichtern können. Die Kosten für diese Hilfsmittel können durch die Pflegekasse übernommen werden.
- Zuschüsse für Wohnraumanpassungen: Um den Wohnraum an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anzupassen, können Zuschüsse beantragt werden. Dadurch lassen sich Kosten für notwendige Umbauten oder Anpassungen reduzieren.
Aktuelle Pflegereform – Pflegegeld Erhöhung 2023
Die lange geplante Erhöhung des Pflegegeldes im Jahr 2023 ist beschlossen. Diese bringt 7 Änderungen für Arbeitnehmer und Rentner der gesetzlichen Pflegeversicherung mit sich. Die Pflegegeld Erhöhung kommt nicht nur betroffenen Pflegebedürftigen im Pflegeheim, sondern auch pflegenden Angehörigen durch erhöhte Geld- und Sachleistungen zu Gute.
Eckpunkte der Pflegereform 2023 – das ändert sich in der Pflegeversicherung
Die Pflegereform 2023 in Deutschland beinhaltet mehrere Änderungen, die in verschiedenen Schritten umgesetzt werden.
Hier sind die Eckpunkte der Pflegereform 2023 in Deutschland:
- Zum 1. Juli 2023 wird die Finanzgrundlage der Pflegeversicherung stabilisiert.
- Der allgemeine Beitragssatz wird zum 1. Juli 2023 moderat um 0,35 Prozentpunkte angehoben.
- Zum Januar 2024 werden dringende Leistungsverbesserungen umgesetzt.
- Zum 1. Januar 2025 werden sämtliche Leistungsbeträge nochmals spürbar angehoben.
- Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisier.
- Die Leistungsbeträge sollen zum 1. Januar 2025 nur um 4,5 Prozent steigen, um die Zusammenlegung von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zum Entlastungsbudget gegenfinanzieren zu können.
- Das Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro wird zum 1. Juli 2025 eingeführt.
- Für pflegebedürftige Kinder (bis 25 Jahre) mit Pflegegrad 4 oder 5 soll das Entlastungsbudget schon ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung stehen.
Die genauen Mechanismen und Details der Pflegereform 2023 werden noch von der Bundesregierung festgelegt werden müssen.
Wie hoch wird das Pflegegeld 2023 sein?
Die Höhe des Pflegegeldes im Jahr 2023 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Aktuellen Planungen zufolge ist keine Erhöhung des Pflegegeldes vorgesehen. Das bedeutet, dass Versicherte mit bestehendem Leistungsanspruch dasselbe Geld erhalten wie in 2022.
Während es für 2024 eine Erhöhung um 5% gibt, bleibt die Höhe der monatlichen Pflegeleistungen für das Jahr 2023 konstant. Trotz intensiver Diskussionen und Forderungen nach einer Erhöhung haben sich die politischen Entscheidungsträger bisher nicht für eine Veränderung ausgesprochen.
Alle Versicherten sollten also ihre Leistungsbeträge überprüfen und sicherstellen, dass sie ihre Zuschüsse optimal nutzen.
Wer erhält Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine Leistung, die Personen mit einer Pflegebedürftigkeit erhalten. Laut Pflegeversicherungsgesetz gibt es verschiedene Pflegegrade, die den Zustand der Betroffenen klassifizieren.
- Pflegegeld beantragen – Schritt für Schritt Anleitung
- Pflegegrad beantragen – mit Muster Schreiben als PDF Download
Je nach Pflegegrad und Pflegeaufwand wird das entsprechende Pflegegeld ausgezahlt. Personen mit einem höheren Pflegegrad, die also einen größeren Pflegebedarf haben, bekommen dementsprechend ein höheres Pflegegeld von der Pflegekasse.
Übersicht über die Pflegegrade mit Höhe des Pflegegeldes:
Insbesondere erhalten Pflegepersonen, die zu Hause Pflege durch Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, das Pflegegeld als finanzielle Unterstützung. Es hilft dabei, die Kosten für die häusliche Pflege zu decken.
Doch auch wenn ein professioneller Pflegedienst benötigt wird, kann das Geld zur Finanzierung dieses Services genutzt werden. Wichtig zu wissen ist, dass das Pflegegeld unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der pflegebedürftigen Person gezahlt wird.
- Nachteile Pflegegeld (und Alternativen zur häuslichen Pflege durch Angehörige)
Das Pflegegeld, das im Pflegeversicherungsgesetz unter § 37 SGB XI als „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“ aufgeführt ist, ermöglicht eine finanzielle Entschädigung für die Arbeit und Mühe von Personen, die die Pflege übernehmen. Dies können Angehörige, Freunde oder Bekannte sein.
Wie wird eine Pflegegelderhöhung berechnet?
Die Berechnung der Pflegegelderhöhung ist von mehreren Faktoren abhängig und wird zurzeit in der aktuellen Diskussion um die Erhöhung des Pflegegeldes 2023 intensiv diskutiert. Grundlage der Berechnung ist der Pflegegrad, der wiederum die Höhe des Pflegegeldes bestimmt.
- Nach einem Fragenkatalog werden Punkte vergeben, deren Summe am Ende den Pflegegrad bestimmt. Wie der MDK die Punkte für die Einstufung berechnet, erfahren Sie unter Pflegegrad Punkte Tabelle.
Die geplante Pflegereform 2024 sieht eine Erhöhung von 5 % ab dem 1. Januar 2024 vor. In einem weiteren Schritt ist für das Jahr 2025 eine zusätzliche Erhöhung um 4 % vorgesehen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch Angehörige das Pflegegeld beantragen können und dies zur genauen Höhe der Pflegegelderhöhung beiträgt.
Ausblick auf kommende Änderungen 2024
Die Pflegereform 2024 bringt voraussichtlich Änderungen bei den Pflegegeldsätzen mit sich. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie sich dies auf Pflegegeldbezieher im Jahr 2023 auswirken könnte.
Pflegereform 2024: Was ändert sich?
Die Pflegereform 2024 wird einige wichtige Änderungen im Bereich der Pflegeleistungen mit sich bringen. Ab dem 1. Januar 2024 werden sowohl das Pflegegeld als auch die Sachleistungen um jeweils 5% erhöht.
Diese Erhöhung gilt nicht nur für das Pflegegeld, sondern auch für die Beträge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Zusätzlich werden auch die Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim erhöht.
Mit diesen Veränderungen sollen die Leistungen an die gestiegenen Anforderungen und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst werden.
Erwartete Änderungen bei den Pflegegeldsätzen
Das Jahr 2024 wird voraussichtlich einige erwartete Änderungen bei den Pflegegeldsätzen mit sich bringen:
- Das Pflegegeld wird ab dem 1. Januar 2024 um 5% erhöht.
- Ab demselben Datum wird eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes um 4% erwartet.
- Die genauen Änderungen bei den Pflegegeldsätzen für 2024 und 2025 können der Tabelle entnommen werden.
Fazit und Empfehlungen für Pflegegeldbezieher in 2025
Für Pflegegeldbezieher im Jahr 2025 gibt es bestimmte Empfehlungen und ein abschließendes Fazit. Obwohl es im nächsten Jahr keine Erhöhung des Pflegegeldes geben wird, können Pflegebedürftige dennoch von anderen Leistungen profitieren.
Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen kann in Betracht gezogen werden, um die individuellen Bedürfnisse besser abzudecken. Zudem besteht die Möglichkeit, Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder zu erhalten.
Es lohnt sich auch, nach Entlastungsbeiträgen zu suchen sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen zu beantragen, um Geld zu sparen und den Alltag zu erleichtern. Trotz der fehlenden Erhöhung des Pflegegeldes bleiben also verschiedene Möglichkeiten offen, um die Situation für Pflegegeldbezieher in 2025 zu verbessern.
Lesetipp:
- Was darf ich mit Pflegegeld machen
- Zählt Pflegegeld als Einkommen zur Rente
- Pflegegeld steuerfrei
- Pflegegeld ohne Pflegeperson
FAQ: Pflegegeld 2025 Tabelle
Was ist die Pflegegeld Tabelle 2025?
Die Pflegegeld Tabelle 2025 ist eine Übersicht, die die monatlichen Beträge für das Pflegegeld in Deutschland im Jahr 2023 zeigt.
Wie funktionieren Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, bei denen ein professioneller Pflegedienst die Pflege und Betreuung zuhause übernimmt.
Wie beantrage ich Pflegeleistungen?
Um Pflegeleistungen zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dort wird überprüft, ob Sie die Voraussetzungen für den jeweiligen Pflegegrad erfüllen.
Wird das Pflegegeld für Angehörige gezahlt?
Ja, das Pflegegeld kann auch an Angehörige gezahlt werden, wenn sie die pflegerische Versorgung übernehmen und eine Pflegeperson sind.
Wie hoch ist das monatliche Pflegegeld?
Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch das Pflegegeld.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Anspruch auf Pflegegeld haben Personen, die den Pflegegrad 1 oder höher haben und die häusliche Pflege in Anspruch nehmen möchten.
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, um beispielsweise Angehörige zu entlasten oder nach einem Krankenhausaufenthalt eine Übergangszeit zu ermöglichen.
Was sind Pflegepersonen nach dem SGB XI?
Pflegepersonen im Sinne des SGB XI sind Personen, die eine pflegerische Versorgung und Betreuung im häuslichen Umfeld übernehmen und dafür Pflegegeld erhalten können.
Wann wird das Pflegegeld überwiesen?
Das Pflegegeld wird üblicherweise monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Wie lange dauert es, bis das Pflegegeld beantragt und bewilligt wird?
Die Dauer der Bearbeitung eines Pflegegeldantrags kann je nach Pflegekasse und individueller Situation variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis zur Bewilligung.
Quellen:
[1] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/die-pflegereform-2023-das-aendert-sich-63628
[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegereform-beschluss-bundestag-26-05-23.html
- Was darf ich mit Pflegegeld machen – Möglichkeiten der Verwendung von Pflegegeld bei Angehörigen
- Nachteile Pflegegeld – Alternativen zur häuslichen Pflege durch Angehörige
- Pflegegeld beantragen – Antrag auf Pflegeleistungen bei der Krankenkasse Pflegekasse
- Zählt Pflegegeld als einkommen zur Rente
- Ist Pflegegeld steuerfrei oder steuerpflichtig
- Pflegegeld für Angehörige – Höhe 2025 Voraussetzungen wie beantragen
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