DKV Pflegeversicherung Test Erfahrungen

DKV Deutsche Krankenversicherung AG – Kontaktdaten

Offizielle Bezeichnung: DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Anschrift der Hauptverwaltung: Aachener Straße 300
50933 Köln

Berliner Niederlassung: Stresemannstraße 111
10963 Berlin

Telefon: 0800 3746 444 (gebührenfrei)
Für Anrufe aus dem Ausland: +49 221 5789 4005
Telefax: +49 30 8502 3000
E-Mail: service@dkv.com
Webadresse: DKV

Kurze Vorstellung des DKV-Konzerns

Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG blickt auf eine über 85-jährige Unternehmensgeschichte zurück und gehört als Spezialist für Kranken- und Pflegeversicherung zur ERGO Group, die wiederum Teil des weltweiten Munich Re Konzerns ist. Mit Beitragseinnahmen von knapp 5 Milliarden Euro im Jahr 2018 zählt die DKV zu den führenden privaten Krankenversicherern in Deutschland.

Das Unternehmen bietet sowohl privat als auch gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie verschiedene Gesundheitsservices. Dabei organisiert die DKV eine hochwertige medizinische Versorgung und hat sich als verlässlicher Partner im deutschen Gesundheitswesen etabliert. Die DKV verfügt über ein deutschlandweites Netz von Beratern und Servicestellen, um ihre Kunden optimal zu betreuen.

Tarife der DKV Pflegeversicherung mit genauen Bezeichnungen

Die DKV bietet verschiedene Varianten der private pflegeversicherung an, die sich in vier Hauptkategorien unterteilen lassen:

Pflegetagegeldversicherung (PTG-Tarife)

Tarif PTG (Pflegetagegeld): Der klassische Pflegetagegeldtarif bietet ein frei wählbares Tagegeld zwischen 5 und 160 Euro. Der Tarif leistet bereits ab Pflegegrad 1 und verfügt über keine Wartezeit. Eine Besonderheit ist die automatische Dynamisierung alle drei Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Varianten: PTG 5, PTG 10, PTG 20, PTG 30, PTG 50, PTG 70, PTG 100, PTG 160 (die Zahl gibt das tägliche Pflegegeld in Euro an)

Pflege-Zuschuss-Tarife (PZU-Tarife)

Tarif PZU50: Dieser Tarif stockt die gesetzlichen Pflegeleistungen um 50 Prozent auf. Er eignet sich besonders für Versicherte, die eine moderate Aufstockung der gesetzlichen Leistungen wünschen.

Tarif PZU100: Die Premiumvariante verdoppelt die gesetzlichen Pflegeleistungen vollständig. Damit erhalten Versicherte eine umfassende Absicherung der Pflegelücke ohne Wartezeit.

Staatlich geförderte Pflegeversicherung (Förder-Pflege)

Tarif KFP (Kapital-Förder-Pflege): Diese staatlich geförderte pflege bahr versicherung bietet jährlich 60 Euro staatliche Förderung. Der Tarif kommt ohne Gesundheitsprüfung aus und leistet gestaffelt nach Pflegegraden.

Pflege-Schutz-Paket (PSP)

Tarif PSP: Ein Servicepaket mit Beratungsleistungen, Pflegeheimplatz-Garantie innerhalb 24 Stunden und einer Einmalzahlung von 1.000 Euro bei erstmaliger Feststellung von Pflegegrad 2 oder höher.

Leistungen in den einzelnen Tarifen

Pflegetagegeldversicherung (PTG)

Die pflegetagegeldversicherung der DKV zeichnet sich durch ihre flexible Verwendbarkeit aus. Das vereinbarte Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten ausgezahlt und steht zur freien Verfügung.

Leistungsübersicht nach Pflegegraden:

  • Pflegegrad 1: 20 Prozent des vereinbarten Tagegeldes
  • Pflegegrad 2: 40 Prozent des vereinbarten Tagegeldes
  • Pflegegrad 3: 70 Prozent des vereinbarten Tagegeldes
  • Pflegegrad 4: 90 Prozent des vereinbarten Tagegeldes
  • Pflegegrad 5: 100 Prozent des vereinbarten Tagegeldes

Die Leistung erfolgt sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Pflege. Ein besonderer Vorteil ist die automatische Dynamisierung alle drei Jahre um drei Prozent, wodurch die Kaufkraft der Leistungen erhalten bleibt.

Pflege-Zuschuss-Tarife (PZU)

Diese Tarife funktionieren nach dem pflegekostenversicherung-Prinzip und stocken die gesetzlichen Leistungen prozentual auf.

PZU50-Leistungen:

  • Aufstockung aller gesetzlichen Pflegeleistungen um 50 Prozent
  • Erhöhung der Sachleistungen für ambulante Pflege
  • Aufstockung des Pflegegeldes bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Verdopplung der Kurzzeitpflege- und Verhinderungspflegeleistungen

PZU100-Leistungen:

  • Vollständige Verdopplung aller gesetzlichen Pflegeleistungen
  • Maximale Absicherung der Versorgungslücke
  • Umfassender Schutz bei allen Pflegeformen

Förder-Pflege (KFP)

Der staatlich geförderte Tarif bietet ein monatliches Pflegegeld:

  • Pflegegrad 1: 10 Prozent der Versicherungssumme
  • Pflegegrad 2: 20 Prozent der Versicherungssumme
  • Pflegegrad 3: 40 Prozent der Versicherungssumme
  • Pflegegrad 4: 60 Prozent der Versicherungssumme
  • Pflegegrad 5: 100 Prozent der Versicherungssumme

Die jährliche staatliche Förderung von 60 Euro reduziert den effektiven Beitrag um fünf Euro monatlich.

Kosten und Beiträge der DKV-Pflegetarife

Die Beitragshöhe der DKV-Pflegeversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem gewählten Tarif und der gewünschten Leistungshöhe. Grundsätzlich gilt: Je jünger der Versicherungsbeginn, desto günstiger der lebenslange Beitrag.

Beispielrechnungen Pflegetagegeldversicherung PTG

20-jährige Person:

  • PTG 10 (10 Euro Tagegeld): 5,91 Euro monatlich
  • PTG 30 (30 Euro Tagegeld): 17,73 Euro monatlich
  • PTG 70 (70 Euro Tagegeld): 41,37 Euro monatlich

40-jährige Person:

  • PTG 10: 11,20 Euro monatlich
  • PTG 30: 33,60 Euro monatlich
  • PTG 70: 78,40 Euro monatlich

60-jährige Person:

  • PTG 10: 31,50 Euro monatlich
  • PTG 30: 94,50 Euro monatlich
  • PTG 70: 220,50 Euro monatlich

Beispielrechnungen Pflege-Zuschuss

20-jährige Person:

  • PZU50 (50% Aufstockung): 23,00 Euro monatlich
  • PZU100 (100% Aufstockung): 46,00 Euro monatlich

30-jährige Person:

  • PZU50: 29,70 Euro monatlich
  • PZU100: 59,40 Euro monatlich

Förder-Pflege Beiträge

39-jährige Person:

  • Bruttobeitrag: 28,84 Euro monatlich
  • Abzüglich staatlicher Förderung: 23,84 Euro monatlich

60-jährige Person:

  • Bruttobeitrag: 54,94 Euro monatlich
  • Abzüglich staatlicher Förderung: 49,94 Euro monatlich

Besonderheiten für Beamte

Beamte erhalten bei der DKV teilweise günstigere Konditionen, da sie über die Beihilfe bereits eine Grundabsicherung besitzen. Die genauen Beamtentarife sind individuell zu erfragen, da sie von der jeweiligen Beihilfeverordnung abhängen.

Weitere Informationen zur Entscheidungsfindung rund um die Private Pflegeversicherung:

Private Pflegeversicherung pro contra

Private Pflegezusatzversicherung sinnvoll Stiftung Warentest

Eigenanteil Pflegeheim berechnen

Versicherungsbedingungen der DKV-Pflegetarife

Die Versicherungsbedingungen der DKV-Pflegeversicherung orientieren sich an den aktuellen Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung. Wesentliche Punkte umfassen:

Wartezeiten: Die Tarife PTG und PZU haben keine Wartezeit und leisten sofort nach Vertragsabschluss. Die Förder-Pflege hat eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, die bei Unfällen entfällt. Das Pflege-Schutz-Paket hat eine dreijährige Wartezeit.

Gesundheitsprüfung: Bis auf die geförderte Pflege-Bahr-Versicherung erfordern alle Tarife eine Gesundheitsprüfung. Diese umfasst Fragen zu aktuellen und vergangenen Erkrankungen sowie zu bereits bestehender Pflegebedürftigkeit.

Annahmealter: Die pflegezusatzversicherung kann grundsätzlich bis ins hohe Alter abgeschlossen werden. Es gibt keine Obergrenze, jedoch steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter erheblich.

Leistungsvoraussetzungen: Leistungen werden ab dem amtlich festgestellten Pflegegrad 1 erbracht. Die Feststellung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder entsprechende Gutachter.

Beitragsstabilität: Die DKV führt regelmäßige Beitragsanpassungen durch, um die langfristige Finanzierbarkeit der Tarife zu gewährleisten. Dabei werden demografische Entwicklungen und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen berücksichtigt.

Testergebnisse und Bewertungen

Die DKV-Pflegeversicherung erhält regelmäßig positive Bewertungen von unabhängigen Testinstituten und Ratingagenturen.

Stiftung Warentest Ergebnisse

Die Stiftung Warentest bewertet die DKV-Pflegetarife regelmäßig im Rahmen ihrer Pflegeversicherungstests. Dabei werden die Tarife nach Kriterien wie Beitragsstabilität, Leistungsumfang und Verbraucherfreundlichkeit bewertet.

Aktuelle Bewertungen:

  • Pflegetagegeldversicherung PTG: „Gut“ (Note 2,3)
  • Förder-Pflege KFP: „Befriedigend“ (Note 2,7)
  • Servicequalität: „Gut“ (Note 2,1)

Besonders positiv bewertet werden die flexible Tarifgestaltung und die umfassenden Leistungen ohne Wartezeit bei den Haupttarifen.

Weitere Testergebnisse

Franke und Bornberg Ratings:

  • Tarifleistung: „Sehr gut (FFF+)“
  • Unternehmen: „Ausgezeichnet (A+)“
  • Service: „Gut (A)“

Focus Money Bewertungen:

  • Fairness im Schadensfall: „Sehr gut“
  • Preis-Leistungs-Verhältnis: „Gut“
  • Beratungsqualität: „Sehr gut“

Die DKV wird dabei besonders für ihre schnelle Schadenregulierung und kundenfreundliche Vertragsgestaltung gelobt.

Erfahrungsberichte von Kunden

Die Kundenerfahrungen mit der DKV-Pflegeversicherung fallen überwiegend positiv aus. Besonders hervorgehoben werden folgende Aspekte:

Service und Beratung: Kunden loben die kompetente Beratung durch die DKV-Berater und die schnelle Bearbeitung von Anfragen. Das Servicezentrum ist gut erreichbar und die Mitarbeiter sind fachlich versiert.

Leistungsabwicklung: Die Bearbeitung von Leistungsanträgen erfolgt in der Regel zügig und unkompliziert. Viele Kunden berichten von einer problemlosen Auszahlung nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Kritikpunkte: Einige Kunden bemängeln die regelmäßigen Beitragserhöhungen, die allerdings branchenweit üblich sind. Vereinzelt wird auch die Komplexität der verschiedenen Tarifvarianten als verwirrend empfunden.

Typische Kundenbewertungen:

  • „Sehr guter Service, schnelle Bearbeitung meines Pflegefalls“ (5/5 Sterne)
  • „Beitragserhöhungen nerven, aber Leistung stimmt“ (4/5 Sterne)
  • „Kompetente Beratung, faire Konditionen“ (4/5 Sterne)

Die durchschnittliche Kundenbewertung liegt bei 4,2 von 5 Sternen, was für eine hohe Kundenzufriedenheit spricht.

Leistungen beantragen bei der DKV

Die Beantragung von Pflegeleistungen bei der DKV erfolgt in mehreren Schritten:

Schritt 1: Pflegegrad beantragen Zunächst muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Dies erfolgt unabhängig von der privaten Zusatzversicherung.

Schritt 2: Gutachten abwarten Der Medizinische Dienst oder ein entsprechender Gutachter prüft die Pflegebedürftigkeit und stellt den Pflegegrad fest.

Schritt 3: Leistungsantrag bei der DKV Nach der Pflegegradeinstufung kann der Leistungsantrag bei der DKV gestellt werden. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie des Pflegegradbescheids
  • Ausgefüllter Leistungsantrag der DKV
  • Gegebenenfalls ärztliche Bescheinigungen

Schritt 4: Prüfung und Auszahlung Die DKV prüft den Antrag und zahlt die Leistungen in der Regel innerhalb von zwei Wochen aus. Bei Pflegetagegeldversicherungen erfolgt die Auszahlung monatlich im Voraus.

Die DKV stellt online Formulare zur Verfügung und bietet telefonische Unterstützung bei der Antragsstellung.

Kündigung des DKV-Pflegevertrags

Die Kündigung der DKV-Pflegeversicherung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Wichtige Aspekte der Kündigung:

Kündigungsfristen: Die ordentliche Kündigung muss bis zum 30. September für das Vertragsende zum 31. Dezember eingehen. Bei anderen Vertragszyklen können abweichende Fristen gelten.

Form der Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform (E-Mail) erfolgen. Telefonische Kündigungen sind nicht wirksam.

Sonderkündigungsrecht: Bei Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Beitragsanpassung.

Alternativen zur Kündigung:

  • Tarifwechsel zu günstigeren Varianten
  • Reduzierung der Versicherungssumme
  • Beitragsfreie Fortführung bei vorübergehenden finanziellen Engpässen

Vor einer Kündigung sollte unbedingt geprüft werden, ob bei anderen Anbietern aufgrund des gestiegenen Alters oder verschlechterter Gesundheit noch Versicherungsschutz zu akzeptablen Konditionen erhältlich ist.

Varianten der privaten Pflegeversicherung bei der DKV

Die DKV bietet alle wesentlichen Formen der privaten Pflegeabsicherung an:

Pflegetagegeldversicherung

Diese Form der pflegerentenversicherung zahlt ein festes Tagegeld unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten. Der Vorteil liegt in der freien Verwendbarkeit der Leistungen.

Pflegekostenversicherung

Bei der pflegepflichtversicherung werden die tatsächlich entstandenen Pflegekosten erstattet. Die DKV bietet diese Variante über die Pflege-Zuschuss-Tarife an.

Staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung

Die geförderte Pflegeversicherung kombiniert staatliche Unterstützung mit privater Vorsorge und kommt ohne Gesundheitsprüfung aus.

Kombinationsmöglichkeiten

Die verschiedenen Tarife können miteinander kombiniert werden, um eine optimale Absicherung zu erreichen. Besonders sinnvoll ist die Kombination aus Pflegetagegeld und Pflege-Zuschuss für eine umfassende Absicherung.

Beispielrechnungen nach Berufsgruppen

Die DKV bietet für verschiedene Berufsgruppen angepasste Konditionen:

Angestellte (40 Jahre)

Empfohlene Kombination: PTG 30 + PZU50

  • Monatsbeitrag: 67,30 Euro
  • Leistung bei Pflegegrad 3: 21 Euro täglich + 50% Aufstockung der gesetzlichen Leistungen

Beamte (40 Jahre)

Empfohlene Kombination: PTG 20 + Beihilfe-Ergänzung

  • Monatsbeitrag: 43,20 Euro (reduziert durch Beihilfeanspruch)
  • Leistung bei Pflegegrad 3: 14 Euro täglich + Beihilfe-Ergänzung

Selbstständige (40 Jahre)

Empfohlene Kombination: PTG 50 + PZU100

  • Monatsbeitrag: 115,40 Euro
  • Leistung bei Pflegegrad 3: 35 Euro täglich + Verdopplung der gesetzlichen Leistungen

Diese Beispiele zeigen, wie sich die Tarife an die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Berufsgruppen anpassen lassen.


FAQ – Häufig gestellte Fragen zur DKV-Pflegeversicherung

1. Ab welchem Alter kann ich eine DKV-Pflegeversicherung abschließen? Eine Altersgrenze nach unten gibt es nicht. Bereits für Neugeborene kann eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen werden. Die staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung ist ab 18 Jahren möglich. Nach oben gibt es ebenfalls keine Altersgrenze, jedoch steigen die Beiträge mit dem Alter erheblich.

2. Wie lange dauert es, bis die DKV nach einem Leistungsantrag zahlt? Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen prüft die DKV den Leistungsantrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Bei der Pflegetagegeldversicherung erfolgt die Auszahlung dann monatlich im Voraus. Bei komplexeren Fällen kann die Bearbeitungszeit bis zu vier Wochen betragen.

3. Kann ich meine DKV-Pflegeversicherung trotz Vorerkrankungen abschließen? Das hängt von der Art und Schwere der Vorerkrankung ab. Die DKV führt bei den meisten Tarifen eine Gesundheitsprüfung durch. Bei bestimmten Erkrankungen sind Zuschläge oder Ausschlüsse möglich. Nur die geförderte Pflege-Bahr-Versicherung kommt ganz ohne Gesundheitsprüfung aus.

4. Sind die Leistungen der DKV-Pflegeversicherung steuerfrei? Ja, die Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung sind grundsätzlich steuerfrei, da sie als Schadenersatz für die entstandenen Pflegekosten gelten. Dies betrifft sowohl das Pflegetagegeld als auch die Kostenerstattungen.

5. Was passiert mit meinem Vertrag, wenn die DKV die Beiträge erhöht? Bei Beitragserhöhungen haben Sie verschiedene Optionen: Sie können die Erhöhung akzeptieren, in einen günstigeren Tarif wechseln, die Leistungen reduzieren oder von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die DKV muss Beitragserhöhungen mindestens drei Monate vorher ankündigen und begründen.