Pflegegrad 1 – Leistungen Voraussetzungen Fallbeispiele

Pflegegrad 1 stellt eine bedeutende Neuerung im Bereich der Pflegeversicherung dar. Er wurde zum 01.01.2017 eingeführt und ist der niedrigste der fünf neuen Pflegegrade. Dieser Pflegegrad dient dazu, pflegebedürftige Personen finanziell zu unterstützen, die geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten haben.

Menschen, die bislang keine Pflegestufe erreicht haben, können nun von diesem Grad profitieren. Trotz der geringen Beeinträchtigung, die Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1, können auch diese Leistungen in Form von Geld oder Sach- oder Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung bekommen.

Personen mit einem Pflegegrad 1 haben die Möglichkeit, einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von von monatlich 125 Euro zusätzlich zu erhalten.

Die gesetzliche Pflegeleistung reicht meist bei weitem nicht, um alle Kosten zu decken. Deshalb ist eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen und unverbindlichen Vergleich an und erhalten Sie Expertenberatung.

Definition und Voraussetzungen für Pflegegrad 1

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Pflegegrad 1 bezieht sich auf Personen, die zwar Beeinträchtigungen haben, aber noch weitgehend selbstständig sind.

Unterschiede zwischen Pflegegrad 1 und Pflegestufe 1

Pflegegrad 1 und Pflegestufe 1 sind nicht dasselbe, sondern zeigen wichtige Unterschiede auf. Die Einstufung in den Pflegegrad 1 setzt einen Punktwert zwischen 12,5 und unter 27 voraus und ist gekennzeichnet durch geringfügige Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.

Hingegen wurde die Pflegestufe 1 durch den Pflegegrad 1 abgelöst. Der entscheidende Unterschied liegt im Umfang der Leistungen, die von der Pflegeversicherung gewährt werden. Im Allgemeinen gilt: Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen.

Mit anderen Worten, die Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten weniger Unterstützung als die mit höheren Grad. So ergeben sich signifikante Unterschiede zwischen Pflegegrad 1 und Pflegestufe 1, vor allem in Bezug auf Definition, Voraussetzungen und die zu erwartenden Leistungen.

Kriterien für die Pflegebegutachtung

Die Begutachtung für Pflegegrad 1 folgt spezifischen Kriterien, die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgelegt wurden. Hier sind die Schlüsselkriterien:

  1. Es liegt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Das bedeutet, dass die Person noch in der Lage ist, einige Alltagsaufgaben selbständig zu verrichten.
  2. Die Beeinträchtigungen betreffen vorrangig körperliche Funktionen wie Mobilität und Handhabung von Gegenständen.
  3. Eine geringere Fähigkeit zur eigenständigen Bewältigung von sozialspirituellen und seelischen Anforderungen sowie zur Kontaktaufnahme und Kommunikation kann ebenfalls berücksichtigt werden.
  4. Bei Kindern wird speziell auf die „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ geachtet, wie im Gesetzestext beschrieben.
  5. Die Begutachtungssonnen prüfen auch ob zusätzlich eine gravierende Gefährdung des körperlichen oder seelischen Wohls besteht.
  6. Pflegegrad Punkte Tabelle
  7. Pflegegeld Tabelle

Unterschiede zwischen den Pflegegraden 1 bis 5

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person beschreiben. Hier ist eine kurze Übersicht:

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit

Personen mit Pflegegrad 1 haben geringe Einschränkungen in der Selbstversorgung und benötigen nur wenig Unterstützung im Alltag. Oft sind es Menschen, die noch weitestgehend selbstständig leben können, aber dennoch Hilfe bei bestimmten Aktivitäten oder Anforderungen brauchen.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit

In diesem Pflegegrad sind die Einschränkungen deutlicher spürbar. Personen brauchen häufiger Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen, sei es bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Sie können aber viele Tätigkeiten noch teilweise selbst ausführen.

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit

Personen mit Pflegegrad 3 benötigen regelmäßige Hilfe im Alltag und sind in vielen Bereichen der Selbstversorgung eingeschränkt. Sie brauchen oft Unterstützung bei grundlegenden Aktivitäten wie Anziehen, Waschen oder Essen.

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit

In diesem Grad ist die Selbstständigkeit stark eingeschränkt. Personen benötigen durchgängige Hilfe und Betreuung, auch nachts. Sie sind oft bettlägerig oder auf einen Rollstuhl angewiesen und benötigen Unterstützung in nahezu allen Lebensbereichen.

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Personen mit Pflegegrad 5 haben neben den schwersten Einschränkungen der Selbstständigkeit auch besondere gesundheitliche Herausforderungen, wie etwa dauerhafte künstliche Beatmung oder andere intensivpflegerische Behandlungen. Sie sind in der Regel rund um die Uhr auf Hilfe und Betreuung angewiesen.

Wie man einen Pflegegrad beantragt

Um einen Pflegegrad zu beantragen, sollten Sie den folgenden Schritten folgen:

  1. Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und stellen Sie einen Antrag auf Pflegehilfsmittel.
  2. Lassen Sie sich von der Pflegekasse ein Antragsformular für den Pflegegrad 1 geben.
  3. Füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es zurück an die Pflegekasse.
  4. Der Medizinische Dienst (MD) wird Ihren Antrag prüfen und eine Begutachtung durchführen.
  5. Die Begutachtung orientiert sich an Ihrer Selbstständigkeit und Ihren Fähigkeiten.
  6. Nach der Begutachtung entscheidet der MD über die Zuordnung des Pflegegrades.

Pflegegrad 1 Fallbeispiele

Hier sind zwei Fallbeispiele für Personen, die Pflegegrad 1 zugeordnet bekommen könnten:

1. Fallbeispiel Pflegegrad 1: Ältere Person mit leichter Mobilitätseinschränkung

Herr Müller ist 75 Jahre alt und lebt alleine in einer Wohnung. Er kann sich noch selbst versorgen, hat aber Schwierigkeiten, längere Strecken zu gehen oder schwere Gegenstände zu heben. Da er auch leicht vergesslich geworden ist, fällt es ihm schwer, regelmäßig seine Medikamente einzunehmen.

Aufgrund dieser leichten Einschränkungen in der Mobilität und der Selbstversorgung wurde ihm Pflegegrad 1 zugesprochen. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro wird für einen wöchentlichen Einkaufsservice und für die Installation einer Medikamenten-Erinnerungs-App verwendet.

2. Fallbeispiel Pflegegrad 1: Junge Erwachsene mit psychischer Erkrankung

Frau Schneider ist 30 Jahre alt und leidet unter einer Angststörung. Obwohl sie körperlich gesund ist, fällt es ihr schwer, ihre Wohnung zu verlassen oder soziale Kontakte zu pflegen.

Sie hat Angst vor Menschenmengen und öffentlichen Verkehrsmitteln, was es ihr erschwert, regelmäßig zum Therapeuten oder zur Arbeit zu gehen. Sie erhält Pflegegrad 1 und verwendet den Entlastungsbetrag für die Finanzierung von Online-Therapiesitzungen und einem Fahrdienst, der sie zu wichtigen Terminen bringt.

Pflegegrad 1 entspricht welchem Grad der Behinderung?

Es ist wichtig zu klären, dass Pflegegrade und Grade der Behinderung (GdB) zwei unterschiedliche Bewertungssysteme sind, die in Deutschland für verschiedene Zwecke eingesetzt werden.

Während Pflegegrade (1 bis 5) die Pflegebedürftigkeit und den Hilfebedarf einer Person in Bezug auf alltägliche Verrichtungen bewerten, gibt der Grad der Behinderung (GdB) in Prozentzahlen (zwischen 20 und 100) den Grad der körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung an.

Es gibt keine direkte Äquivalenz zwischen einem Pflegegrad und einem bestimmten Grad der Behinderung. Jemand mit Pflegegrad 1 könnte theoretisch einen niedrigen oder auch sehr hohen GdB haben, abhängig von den jeweiligen Beeinträchtigungen und wie sie sich auf unterschiedliche Lebensbereiche auswirken.

In der Regel impliziert jedoch Pflegegrad 1 eine geringere Einschränkung im Vergleich zu höheren Pflegegraden und könnte daher eher mit einem niedrigeren GdB korrelieren, aber dies ist nicht automatisch der Fall.

Beide Bewertungen können parallel bestehen und sich auch gegenseitig beeinflussen, aber sie sind nicht direkt miteinander vergleichbar. Im Einzelfall sollte man immer beide Bewertungen unabhängig voneinander betrachten und ggf. entsprechende Anträge stellen.

Leistungen und finanzielle Unterstützung bei Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 bietet verschiedene Leistungen und finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftigen dabei helfen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten und den Alltag zu bewältigen.

Überblick über die Geldleistungen

Die Geldleistungen für Pflegegrad 1 bieten finanzielle Unterstützung und sind in verschiedenen Bereichen anwendbar. Hier ist ein Überblick:

Art der LeistungBetrag
Entlastungsbetrag125 Euro pro Monat
PflegegeldKein Anspruch
PflegesachleistungenKein Anspruch
Tages- und NachtpflegeKein Anspruch
KurzzeitpflegeKein Anspruch
VerhinderungspflegeKein Anspruch
Zuschuss für WohnraumanpassungKein Anspruch
Pflegekurse für AngehörigeKein Anspruch

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat ist die einzige finanzielle Unterstützung, die für Pflegegrad 1 zur Verfügung steht. Dieser kann beispielsweise für die Unterstützung beim Duschen oder Baden durch einen Pflegedienst genutzt werden.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1

Haushaltshilfe ist eine der unterstützenden Maßnahmen, die Menschen im Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen können. In diesem Anfangsstadium der Pflegebedürftigkeit sind die Personen oft noch relativ selbstständig, jedoch können leichte Einschränkungen in der Mobilität oder kognitiven Fähigkeiten vorliegen. Hier kann eine Haushaltshilfe nützlich sein, um bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Reinigen oder der Wäschepflege zu unterstützen.

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat, der Personen mit Pflegegrad 1 zur Verfügung steht, kann dazu verwendet werden, eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Diese finanzielle Unterstützung kann entweder für professionelle Dienstleister oder auch für haushaltsnahe Dienstleistungen durch Angehörige oder Bekannte genutzt werden.

Die Inanspruchnahme von Haushaltshilfe ermöglicht es vielen Menschen mit Pflegegrad 1, länger in ihrem eigenen Zuhause leben zu können. Sie stellt eine wichtige Ressource dar, um die Selbstständigkeit der Betroffenen so lange wie möglich zu erhalten und die Angehörigen zu entlasten.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei unterschiedliche Formen der finanziellen Unterstützung, die von den Pflegekassen für Pflegebedürftige angeboten werden. Allerdings sind diese Leistungen erst ab Pflegegrad 2 verfügbar. Hier ist eine kurze Übersicht über die beiden.

LeistungBeschreibungZugänglich für Pflegegrad 1?
PflegegeldDas Pflegegeld wird für die unentgeltliche Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche ausgezahlt. Es ist eine finanzielle Unterstützung, die die persönlichen Kosten der Pflege abdecken soll.Nein, Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 2 ausgezahlt.
PflegesachleistungenPflegesachleistungen können für professionelle Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden. Sie umfassen eine Vielzahl von Dienstleistungen, einschließlich persönlicher Pflege, Hilfe bei alltäglichen Aufgaben und medizinischer Versorgung.Nein, Pflegesachleistungen stehen ebenfalls erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Obwohl Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen haben, haben sie dennoch Anspruch auf andere Leistungen ihrer Pflegekassen. Es gibt Sonderregelungen für die Verwendung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen im Pflegegrad 1.

Tagespflege, Nachtpflege und Kurzzeitpflege

Im Rahmen des Pflegegrads 1 bieten TagespflegeNachtpflege und Kurzzeitpflege Unterstützung bei der Pflege zu Hause.

TagespflegeNachtpflegeKurzzeitpflege
Die finanzielle Unterstützung für Tagespflege ist begrenzt und beschränkt sich auf den monatlichen Betrag.Die finanzielle Unterstützung für Nachtpflege ist ebenfalls begrenzt und setzt mindestens den Pflegegrad 2 voraus.Kurzzeitpflege kann eine vorübergehende Unterstützung bieten, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
Tagespflege kann eine Ergänzung zur Pflege zu Hause sein und bietet strukturierte Tagesabläufe.Nachtpflege bietet Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen eine Erleichterung und Entlastung während der Nacht.Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vorübergehende Vollpflege in einer Einrichtung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sichergestellt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um Leistungen und finanzielle Unterstützung für Tagespflege und Nachtpflege zu erhalten. Im Falle eines ungünstigen Bescheids besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzulegen.

Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können von der Verhinderungspflege und dem Entlastungsbetrag profitieren. Der Entlastungsbetrag beläuft sich auf bis zu 125 Euro monatlich und kann für verschiedene Hilfen genutzt werden. Dieser Betrag steht den Pflegebedürftigen bis zum 30.04.2023 zur Verfügung. Zudem haben Personen mit Pflegegrad 1 die Möglichkeit, sämtliche notwendige Leistungen eines Pflegedienstes mitfinanzieren zu lassen. Es gelten allerdings andere Regelungen für die Finanzierung der Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5.

Zuschuss für Wohnraumanpassung und Hilfsmittel

Für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 stehen verschiedene Leistungen und finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Ein wichtiger Bestandteil ist der Zuschuss für Wohnraumanpassung und Hilfsmittel. Diese Maßnahme ermöglicht es, das Zuhause altersgerecht umzugestalten und so den Alltag leichter zu bewältigen.

Die Pflegeversicherung gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dies umfasst beispielsweise den Einbau von Haltegriffen, den barrierefreien Umbau des Badezimmers oder die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln wie Rollstühlen oder Gehhilfen. Durch diese finanzielle Unterstützung wird es pflegebedürftigen Personen ermöglicht, sicher und selbstständig in ihrer vertrauten Umgebung zu leben.

Pflegekurse für Angehörige und Beratungsbesuche

Angehörige von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 haben seit dem 01.01.2017 die Möglichkeit, Pflegekurse zu besuchen. Diese Schulungen dienen dazu, sie in der Pflege zu unterstützen und ihre Fähigkeiten zu erweitern. Die Kurse bieten praktische Anleitungen zur häuslichen Pflege und geben wertvolle Tipps für den Umgang mit pflegebedürftigen Angehörigen.

Darüber hinaus können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 auch Beratungsbesuche in Anspruch nehmen, um ihre häusliche Pflege zu verbessern. Diese Besuche werden angeboten, um die Qualität der Pflege zu sichern und den pflegenden Angehörigen Unterstützung zu bieten.

Leistungen bei stationärer Pflege und Fallbeispiel

Überleitungspflege nach Krankenhausaufenthalt, Förderung von Wohngruppen und Kosten für vollstationäre Pflege – Erfahren Sie hier mehr dazu!

Überleitungspflege nach Krankenhausaufenthalt

Die Überleitungspflege nach einem Krankenhausaufenthalt ist eine neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Leistung betrifft sowohl Menschen ohne Pflegegrad als auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1.

Personen mit Pflegegrad 1 können die Kosten für die Überleitungspflege aus der Pflegeversicherung übernehmen lassen. Der Pflegegrad 1 wird Menschen zugeordnet, die nur geringfügige Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten haben.

Somit haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Pflegeleistungen, sowohl für die häusliche Pflege als auch für die Versorgung in Pflegeeinrichtungen.

Förderung von Wohngruppen

Pflege-Wohngemeinschaften sind eine alternative Wohn- und Versorgungsform für pflegebedürftige Personen, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben. Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten werden dem Pflegegrad 1 zugeordnet.

In diesen Wohngruppen erhalten die Pflegebedürftigen keine Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen. Das Ziel der Pflegeleistungen ist es, die Pflege und Betreuung zu erleichtern und die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu fördern.

Zusätzlich zu Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Entlastungsbetrag können Pflege-Wohngemeinschaften Zuschüsse erhalten.

Kosten für vollstationäre Pflege

Die Kosten für vollstationäre Pflege müssen von Menschen mit Pflegegrad 1 selbst getragen werden. Die AOK-Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten in Höhe von 125 Euro. Die Pflegeversicherung zahlt pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen und Betreuungskosten.

Zusätzlich beteiligen sich die Pflegekassen mit einem Leistungszuschlag an den Kosten für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege. Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächlichen Kosten für einen Platz im Pflegeheim höher sein können als die Eigenbeteiligung. Daher sollten sich Interessierte im Vorfeld über die genauen Kosten informieren.

Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK

Es besteht die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen die Entscheidung des MDK einzulegen, wenn man mit dem zugewiesenen Pflegegrad nicht einverstanden ist. Viele Menschen fragen sich, wie sie am besten vorgehen sollen und ob ein Widerspruch überhaupt erfolgversprechend ist.

Es gibt Tipps zur Vorgehensweise und sogar eine Vorlage für den Widerspruch, um die Chancen auf Erfolg zu erhöhen. Zusätzlich kann man eine Wiederholungsbegutachtung beantragen, falls man den Pflegegrad als zu niedrig einschätzt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Pflegegrade häufig zu niedrig eingestuft werden. Der Medizinische Dienst prüft regelmäßig die Qualität der Widerspruchsgutachten. Es ist ein Recht aller Pflegebedürftigen, innerhalb bestimmter Fristen Widerspruch gegen die Pflegegrad-Entscheidung einzulegen.

Tipps und Informationen zu Pflegegrad 1

Menschen mit Pflegegrad 1 können von einigen Tipps und Informationen profitieren, um ihren Alltag zu bewältigen. Es ist wichtig, die vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen zu nutzen, um so selbstständig wie möglich zu bleiben.

Angehörige und Freunde können eine wichtige Rolle spielen, indem sie Unterstützung bieten und Entlastungsbeträge in Anspruch nehmen.

Ein Tipp ist es, den Antrag auf Pflegegrad 1 frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist ratsam, sich gut auf die Begutachtung vorzubereiten, indem man alle relevanten Informationen zur Pflegebedürftigkeit und den vorhandenen Beeinträchtigungen dokumentiert.

Zudem sollte man darauf achten, dass bei der Begutachtung alle Aspekte der Selbstständigkeit und Fähigkeiten akkurat erfasst werden.

Eine weitere wichtige Information betrifft die finanzielle Unterstützung für Personen mit Pflegegrad 1. Es gibt verschiedene Geldleistungen wie das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen, die genutzt werden können, um die Pflege zu finanzieren.

Darüber hinaus stehen auch Unterstützungsleistungen wie Tagespflege, Nachtpflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung, um pflegende Angehörige zu entlasten.

Es ist wichtig zu wissen, dass es spezielle Angebote für pflegende Angehörige gibt, wie zum Beispiel Pflegekurse und Beratungsbesuche. Diese können helfen, den Umgang mit der Pflegesituation zu erleichtern und wertvolle Tipps und Ratschläge zu erhalten.

Es ist ratsam, diese Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um die eigene Situation besser zu bewältigen.

Abschließend sollten Menschen mit Pflegegrad 1 wissen, dass sie nicht alleine sind und dass es Unterstützungsmöglichkeiten gibt, um den Alltag zu erleichtern. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die vorhandenen Leistungen und Möglichkeiten zu informieren, um so die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Weitere Informationen zu anderen Pflegegraden:

Fragen und Antworten zu Pflegegrad 1

Was ist der Pflegegrad 1?

Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und wird Menschen zuerkannt, die geringe Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz haben.

Wann bekommt man den Pflegegrad 1?

Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem Beeinträchtigungen in den Grundpflege- und Mobilitätsbereichen. Die genauen Kriterien können bei der Pflegeversicherung erfragt werden.

Welche Leistungen stehen Menschen mit Pflegegrad 1 zu?

Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bestimmte Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dazu gehören zum Beispiel Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Tages- oder Nachtpflege und ein Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 beträgt im Jahr 2022 125 Euro.

Wie kann man Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen?

Um Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1 zu erhalten, kann man sich an einen ambulanten Pflegedienst wenden. Dieser erbringt die notwendigen pflegerischen Leistungen in der eigenen Wohnung.

Kann man den Pflegegrad 1 rückwirkend beantragen?

Ja, der Pflegegrad 1 kann auch rückwirkend beantragt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um keine Leistungen zu verpassen.

Gibt es bestimmte Leistungen, die nur Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten?

Ja, es gibt Leistungen, die speziell für Menschen mit Pflegegrad 1 vorgesehen sind. Dazu zählen zum Beispiel die Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst und der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige.

Kann man Pflegegrad 1 auch für Angehörige beantragen?

Nein, der Pflegegrad 1 wird immer nur der pflegebedürftigen Person zuerkannt und nicht den Angehörigen.

Wie lange gilt der Pflegegrad 1?

Der Pflegegrad 1 gilt in der Regel unbefristet. Eine Überprüfung der Pflegebedürftigkeit findet jedoch regelmäßig statt, um sicherzustellen, dass der Pflegegrad noch angemessen ist.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um den Pflegegrad 1 zu bekommen?

Um den Pflegegrad 1 zu bekommen, muss eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegen. Dazu gehören unter anderem Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit und Alltagskompetenz.