Tagespflege – Kosten Leistungen Voraussetzungen

Die Tagespflege ist eine Form der teilstationären Pflege, bei der pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung versorgt werden und abends wieder nach Hause kommen. So können Angehörige entlastet werden, wenn sie zum Beispiel berufstätig sind oder Erholung brauchen.

In der Tagespflege erleben die Betroffenen soziale Kontakte, bekommen Mahlzeiten, Betreuung und pflegerische Unterstützung. Sie werden meist morgens abgeholt und am Nachmittag oder Abend wieder nach Hause gebracht.

Diese Angebote entlasten pflegende Angehörige und beugen Einsamkeit vor. Viele Einrichtungen haben zudem besondere Programme oder geschultes Personal für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.

Leistungen und Angebote der Tagespflege

Tagespflege-Einrichtungen bieten ein vielfältiges Betreuungs- und Pflegeangebot. Typischerweise umfasst es:

  • Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee (manchmal auch Abendessen).
  • Pflegerische Unterstützung: Hilfe beim Waschen, Ankleiden oder Toilettengang; oft auch Behandlungspflege (z.B. Verbände wechseln, Injektionen).
  • Freizeitangebote: Gruppenaktivitäten wie Gymnastik, Gedächtnistraining, gemeinsames Spielen, Singen, Basteln, Zeitunglesen, Spaziergänge oder kleine Ausflüge.
  • Einzelbetreuung: Zusätzliche individuelle Förderung oder Einzelbeschäftigung je nach Bedarf.
  • Transportdienst: Abholung und Rücktransport von zu Hause (in der Regel mit barrierefreien Fahrzeugen).
  • Sozialer Austausch: Gemeinschaft und Gespräche mit anderen Gästen fördern das Wohlbefinden.

Diese Angebote entlasten pflegende Angehörige und bieten den Senioren regelmäßigen Kontakt und sinnvolle Beschäftigung. Viele Einrichtungen haben spezielle Angebote oder geschultes Personal für Menschen mit Demenz oder anderen geistigen Einschränkungen.

Tagespflege für Demenzkranke

Tagespflege kann besonders bei Demenz sinnvoll sein. Regelmäßige Betreuung und strukturierte Aktivitäten helfen, die kognitiven Fähigkeiten zu fördern und Unruhe zu vermindern. Spezielle Demenz-Tagespflegen arbeiten mit erfahrenen Pflegekräften und einem auf Demenzkranke abgestimmten Programm.

Das kann Biografiearbeit, Musik- und Bewegungstherapie, Gedächtnistraining oder gemeinsames Kochen umfassen. Durch diese Betreuung wird die Sicherheit zu Hause erhöht und Angehörige erfahren wichtige Entlastung. Eine gezielte Tagesstruktur trägt dazu bei, das Wohlbefinden von Demenzkranken zu verbessern.

Voraussetzungen für die Tagespflege

Damit die Pflegekasse einen Zuschuss zur Tagespflege gewährt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören:

  • Pflegegrad: Die Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Ab diesem Grad übernimmt die Pflegekasse Leistungen für Tagespflege. Mit höherem Pflegegrad steigt auch der monatliche Zuschuss. Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen direkten Zuschuss, aber den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat, der für Tagespflegekosten genutzt werden kann.
  • Wohnsituation: Die pflegebedürftige Person muss überwiegend zu Hause gepflegt werden. Vollstationäre Heimbewohner haben keinen Anspruch auf Tagespflege.
  • Pflegebedarf: Tagespflege soll die häusliche Pflege ergänzen oder ermöglichen. Es muss also eine Betreuungslücke bestehen – etwa weil Angehörige arbeiten oder eine zusätzliche Betreuung benötigt wird.
  • Einzelfallprüfung: Die Notwendigkeit der teilstationären Pflege wird im Einzelfall geprüft. Nur wenn die häusliche Versorgung ohne die Tagespflege nicht ausreichend wäre, wird sie genehmigt.
  • Antrag: Tagespflege wird bei der Pflegekasse beantragt. Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen und kann bei Zustimmung direkt mit der Einrichtung abrechnen.

Die Ansprüche auf Tagespflege können mit anderen Leistungen kombiniert werden (z.B. Pflegesachleistung oder Pflegegeld). Sie werden zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gewährt.

Tagespflege Kosten und Finanzierung

Die Tagespflege kostet in der Regel zwischen etwa 60 und 110 Euro pro Tag (je nach Region und Einrichtung). Diese Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Die Pflegeversicherung übernimmt jedoch nur Teile davon bis zu einem bestimmten Limit (siehe auch Private Pflegeversicherung Leistungen). Wichtige Kostenanteile sind:

  • Pflege und Betreuung: Dies ist der größte Anteil (Personal- und Materialkosten für Pflege, Betreuung und Therapien). Diese pflegebedingten Kosten zahlt die Pflegekasse ganz oder teilweise (bis zum Höchstbetrag).
  • Beförderungskosten: Kosten für den Fahrdienst zur und von der Einrichtung gehören ebenfalls zum Leistungsumfang der Pflegekasse und werden übernommen.
  • Unterkunft und Verpflegung: Diese sogenannten „Hotelkosten“ (Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten, Wäsche, Heizung usw.) gelten als nicht-pflegebedingt. Sie müssen von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden.
  • Investitionskosten: Ausgaben für Gebäudeunterhalt und Ausstattung der Einrichtung sind ebenfalls nicht pflegebedingt und gehören zum Eigenanteil der Gäste. Einige Bundesländer (zum Beispiel Niedersachsen) fördern jedoch die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen, was den Eigenanteil mindern kann.
  • Ausbildungsumlage: Einen kleinen Teil der Kosten zahlen alle Tagespflegegäste für die Ausbildung zukünftiger Pflegefachkräfte.

Viele dieser Eigenanteile (Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten) können mit dem monatlichen Entlastungsbetrag (131 €) abgedeckt werden. Dieser Betrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und kann flexibel für zusätzliche Pflege- oder Betreuungsangebote, Unterkunftskosten oder Investitionen eingesetzt werden.

Zuschüsse der Pflegeversicherung für die Tagespflege

Die Pflegekasse zahlt einen festen Höchstbetrag pro Monat für Tages- (und Nacht-)pflege, je nach Pflegegrad. Ab Januar 2025 gelten folgende Werte:

PflegegradZuschuss Tagespflege pro Monat (ab 2025)
1kein Zuschuss (Entlastungsbetrag 131 € nutzbar)
2721 €
31.357 €
41.685 €
52.085 €

Diese Beträge gelten zusätzlich zu den normalen Pflegesachleistungen oder dem Pflegegeld – sie werden nicht angerechnet. Das heißt: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 hat jedes Jahr 1.357 € extra für Tagespflege zur Verfügung. Die Pflegekasse zahlt diesen Betrag direkt an die Tagespflegeeinrichtung.

Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat kann ergänzend eingesetzt werden, wenn z. B. die „Hotelkosten“ oder Investitionskosten gedeckt werden müssen. Er steht in voller Höhe ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, kann aber auch von Pflegegrad 2 bis 5 genutzt werden.

Tagespflege Eigenanteil und weitere Kosten

Prüft man ein Beispiel, so kostet etwa ein Tagespflegeplatz mit 20 Tagen im Monat bei 80 € Tagespreis insgesamt 1.600 €. Bei Pflegegrad 3 zahlt die Kasse 1.357 €, es blieben 243 € plus Unterkunft/Verpflegung und andere Kosten. Alles, was über den Pflegekassen-Zuschuss hinausgeht, zahlen die Betroffenen selbst. Wichtige Eigenanteile sind:

  • Differenz tatsächlicher Kosten: Übersteigt der tatsächliche Tagessatz den Zuschuss, trägt der Pflegebedürftige die Differenz (siehe Beispiel).
  • Unterkunft und Verpflegung: Alle Kosten für Unterbringung, Essen und Nebenkosten trägt die pflegebedürftige Person komplett selbst.
  • Investitionskosten: Auch diese werden grundsätzlich privat bezahlt. Liegt jedoch eine Landesförderung vor (z.B. Investitionskostenzuschuss des Bundeslandes), verringert sich der Eigenanteil.
  • Sozialhilfe: Kann die pflegebedürftige Person selbst die verbleibenden Kosten (Eigenanteil, Unterkunft usw.) nicht aufbringen, kann „Hilfe zur Pflege“ durch das Sozialamt beantragt werden. Die Sozialhilfe greift ergänzend, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht ausreichen.
  • Kinderunterhalt: Unter besonderen Umständen können Kinder für die Pflege ihrer Eltern herangezogen werden. Laut Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 gilt hier eine Einkommensgrenze: Liegt das Bruttojahreseinkommen eines Kindes über 100.000 €, kann es verpflichtet werden, zum Unterhalt beizutragen (davon ausgenommen ist eigenes Vermögen oder Wohngeld etc.). Dies spielt aber meist nur in Einzelfällen eine Rolle.
  • Tagespflege über Verhinderungspflege abrechnen und kombinieren

Wer bezahlt die Tagespflege?

Die Pflegekasse ist der Hauptfinanzierer: Sie bezahlt den Pflege- und Betreuungsaufwand sowie den Fahrdienst bis zu den genannten Höchstbeträgen (Pflegesachleistung). Bei Verhinderungspflege könnte man kurzfristig auch Tagespflege über diesen Leistungstopf abrechnen. Pflegebedürftige (gesetzlich oder privat versichert) haben gleichermaßen Anspruch.

Alle anderen Kostenanteile (Unterkunft, Verpflegung, Investition, Ausbildung) werden von der pflegebedürftigen Person getragen – wobei der Entlastungsbetrag und ggf. staatliche Zuschüsse (Landesförderung) helfen können. Falls danach immer noch ein Eigenanteil bleibt, müssen die Betroffenen ihn privat begleichen oder gegebenenfalls Sozialhilfe beantragen. Die Tagespflegeleistungen werden nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistung angerechnet; man kann alle Leistungen nach eigenem Bedarf kombinieren.

Vorteile und Nachteile der Tagespflege

Vorteile:

  • Entlastung der Angehörigen: Betreute Zeit ermöglicht Arbeit, Freizeit oder Erholung.
  • Professionelle Versorgung: Pflege und Betreuung durch geschultes Personal.
  • Sozialer Kontakt: Gemeinschaft und Aktivitäten fördern das seelische Wohlbefinden.
  • Aktivierung: Bewegungs-, Bastel- oder Gedächtnisangebote halten fit.
  • Verzögerte Heimunterbringung: Tagespflege kann helfen, einen Umzug ins Pflegeheim lange hinauszuzögern oder zu vermeiden.

Nachteile:

  • Eingewöhnung: Manche Menschen tun sich anfangs schwer mit der neuen Umgebung.
  • Organisation: Transport und Terminabsprachen müssen geregelt werden.
  • Eigenanteil: Unterkunft, Verpflegung und andere Kosten sind privat zu zahlen.
  • Begrenzte Plätze: Tagespflegeplätze sind oft rar, es kann Wartelisten geben.

Häufige Fragen und Antworten

  • Wer hat Anspruch auf Tagespflege?
    Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die zu Hause versorgt werden, können Leistungen für Tagespflege erhalten. Personen mit Pflegegrad 1 können nur den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat einsetzen.
  • Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
    Die Pflegekasse zahlt pauschal 721 € (PG 2), 1.357 € (PG 3), 1.685 € (PG 4) bzw. 2.085 € (PG 5) pro Monat für Tagespflege. Diese Sätze gelten ab 2025. Pflegegrad 1 bekommt keinen Zuschuss, kann aber den Entlastungsbetrag nutzen.
  • Welche Kosten muss man selbst tragen?
    Nicht von der Pflegekasse gedeckt sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und Ausbildung. Außerdem muss man zahlen, wenn der eigentliche Tagessatz über dem Zuschuss liegt. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € kann jedoch zur Finanzierung dieser Eigenanteile herangezogen werden. Reichen die Mittel nicht aus, kann Sozialhilfe einspringen.
  • Ist Tagespflege für Demenzkranke geeignet?
    Ja. Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten spezielle Demenzprogramme mit geschulten Betreuern an. Durch strukturierte Tagesabläufe und sinnvolle Beschäftigung werden Demenzkranke gefördert und Angehörige entlastet. Tagespflege kann helfen, gefährliche Situationen zu vermeiden und den Alltag besser zu meistern.
  • Wer bezahlt die Tagespflege?
    Die Pflegekasse übernimmt den größten Teil der Pflege- und Betreuungsleistungen (Pflegesachleistung) bis zum Pflegegrad-Zuschuss. Für alles Weitere (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Gegebenenfalls können Förderungen des Landes oder Sozialhilfe die Kosten mindern, wenn die eigenen Mittel fehlen.