Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Beispiele – Leistung Antrag wie oft?

Das eigene Zuhause ist für pflegebedürftige Menschen oft der wichtigste Ort. Hier möchten sie so lange wie möglich selbstständig leben und sich sicher fühlen.

Doch mit zunehmender Pflegebedürftigkeit können alltägliche Wege und Handgriffe zu unüberwindbaren Hürden werden. Genau hier setzen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen an – sie schaffen Barrierefreiheit und erhöhen die Lebensqualität erheblich.

Diese staatlich geförderten Umbaumaßnahmen können das Leben von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen grundlegend erleichtern. Doch viele wissen nicht, welche Möglichkeiten ihnen zustehen und wie sie diese am besten nutzen können.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen am Wohnraum, die das Leben von pflegebedürftigen Menschen erleichtern sollen. Diese Maßnahmen werden von den Pflegekassen finanziell unterstützt und haben das Ziel, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Der Gesetzgeber hat diese Unterstützung bewusst geschaffen, um Menschen mit Pflegebedarf ein möglichst selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um reine Bequemlichkeit, sondern um echte Notwendigkeiten, die aus der Pflegesituation entstehen.

Rechtliche Grundlagen für die Umbaumaßnahmen

Die gesetzliche Grundlage für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen findet sich im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), genauer in § 40 Absatz 4. Dort ist festgelegt, dass die Pflegekasse Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds gewährt, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird.

Diese rechtliche Verankerung zeigt, wie wichtig der Gesetzgeber die Unterstützung des häuslichen Umfelds für die Pflege erachtet. Es handelt sich also nicht um eine freiwillige Leistung, sondern um einen Rechtsanspruch für alle Pflegebedürftigen.

Welche Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es?

Die Bandbreite möglicher Maßnahmen ist groß und richtet sich immer nach den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Wichtig ist dabei, dass die Maßnahmen einen direkten Bezug zur Pflegesituation haben müssen.

Maßnahmen im Badezimmer

Das Badezimmer ist oft der erste Bereich, in dem Anpassungen notwendig werden. Hier entstehen durch Nässe und enge Räume besondere Gefahren für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

  • Duschumbau und Badewannensanierung: Der Einbau einer ebenerdigen Dusche oder eines Badewannenlifts kann das selbstständige Waschen wieder ermöglichen. Dabei werden hohe Einstiegskanten entfernt und rutschfeste Oberflächen geschaffen.
  • Haltegriffe und Stützklappgriffe: Diese werden strategisch an Toilette, Dusche und Waschbecken angebracht, um sicheren Halt zu gewährleisten. Besonders Stützklappgriffe sind praktisch, da sie bei Nichtgebrauch platzsparend weggeklappt werden können.
  • Erhöhte Toilettensitze: Ein höherer Toilettensitz erleichtert das Hinsetzen und Aufstehen erheblich. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit Knie- oder Hüftproblemen.

Maßnahmen an Treppen und Türen

Treppen und Türschwellen werden oft zu unüberwindbaren Barrieren. Hier können verschiedene Lösungen helfen, die Mobilität zu erhalten.

  • Treppenlifte: Ein Treppenlift ermöglicht es, verschiedene Stockwerke zu erreichen, ohne die gewohnte Wohnung aufgeben zu müssen. Es gibt verschiedene Ausführungen für gerade und kurvige Treppen.
  • Rampen für Rollstühle: Türschwellen und kleine Stufen können durch Rampen überbrückt werden. Diese gibt es sowohl als feste Installation als auch als mobile Lösungen.
  • Türverbreiterungen: Für Rollstuhlfahrer sind oft breitere Türöffnungen nötig. Standard-Türbreiten reichen häufig nicht aus, um bequem hindurchzufahren.

Maßnahmen in der Küche

Die Küche ist ein zentraler Lebensbereich, in dem Selbstständigkeit besonders wichtig ist. Hier können Anpassungen die tägliche Versorgung sicherstellen.

  • Unterfahrbare Arbeitsflächen: Für Rollstuhlfahrer sind höhenverstellbare oder unterfahrbare Arbeitsflächen essentiell. So können Küchenarbeiten im Sitzen erledigt werden.
  • Griffanpassungen: Spezielle Griffe an Schränken und Schubladen erleichtern das Öffnen bei eingeschränkter Handkraft. Auch Hebel-Armaturen sind oft praktischer als Drehgriffe.

Technische Hilfsmittel

Moderne Technik kann das Leben erheblich erleichtern und mehr Sicherheit schaffen.

  • Hausnotrufsysteme: Diese ermöglichen es, im Notfall schnell Hilfe zu rufen. Moderne Systeme funktionieren über Handsender oder sogar sprachgesteuert.
  • Automatische Türöffner: Schwere Türen können mit elektrischen Türöffnern ausgestattet werden, die per Knopfdruck oder Fernbedienung funktionieren.
  • Beleuchtungssysteme: Bewegungsmelder und helle LED-Beleuchtung können Stürze verhindern und die Orientierung erleichtern.

Ab welchem Pflegegrad können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden?

Eine der wichtigsten Informationen für Betroffene ist, dass wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bereits ab Pflegegrad 1 beantragt werden können. Dies ist ein großer Vorteil, da viele andere Pflegeleistungen erst ab höheren Pflegegraden zur Verfügung stehen.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung

Bereits bei Pflegegrad 1, der eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beschreibt, haben Betroffene Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dies macht durchaus Sinn, da oft schon kleine Anpassungen große Verbesserungen bewirken können.

In dieser frühen Phase der Pflegebedürftigkeit können präventive Maßnahmen besonders wertvoll sein. Ein rechtzeitig installierter Haltegriff oder eine bessere Beleuchtung können Stürze verhindern und eine Verschlechterung der Situation hinauszögern.

Pflegegrad 2-5: Steigende Ansprüche

Mit steigendem Pflegegrad werden die Ansprüche meist größer und komplexer. Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen oft umfangreichere Umbaumaßnahmen als jemand mit Pflegegrad 1.

Wichtig ist jedoch, dass die Höhe der Förderung nicht vom Pflegegrad abhängt, sondern von der Notwendigkeit und den Kosten der Maßnahme. Jeder Pflegebedürftige hat grundsätzlich den gleichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Besonderheiten für Wohngemeinschaften

In Wohngemeinschaften, in denen mehrere pflegebedürftige Menschen leben, können die Zuschüsse addiert werden. Wenn zum Beispiel drei Personen mit Pflegegrad in einer WG leben, können theoretisch bis zu 12.000 Euro für gemeinsame Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Die Häufigkeit der Beantragung ist ein wichtiger Aspekt, der oft zu Missverständnissen führt. Grundsätzlich gibt es keine feste Begrenzung, wie oft man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen kann.

Wiederholte Anträge bei veränderten Bedürfnissen

Wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert, können erneut Maßnahmen beantragt werden. Dies ist besonders relevant, da sich Pflegebedürfnisse oft über die Zeit entwickeln und neue Herausforderungen entstehen.

  • Beispiel einer Verschlechterung: Eine Person mit Pflegegrad 2 lässt zunächst Haltegriffe installieren. Zwei Jahre später verschlechtert sich der Zustand, und ein Rollstuhl wird notwendig. Jetzt können zusätzlich Türverbreiterungen und Rampen beantragt werden.

Technische Erneuerungen

Auch technische Erneuerungen oder Reparaturen können grundsätzlich beantragt werden, wenn sie notwendig werden. Ein Treppenlift, der nach einigen Jahren repariert werden muss, kann unter Umständen erneut gefördert werden.

Umzug als Grund für neue Maßnahmen

Bei einem Umzug können erneut wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden, da sich die Wohnsituation grundlegend ändert. Die bereits in der alten Wohnung erhaltenen Leistungen haben keinen Einfluss auf die Möglichkeiten in der neuen Wohnung.

Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Der Schritt-für-Schritt-Prozess

Der Antragsprozess mag zunächst kompliziert erscheinen, folgt aber einem klaren Schema. Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich der Vorgang strukturiert und erfolgreich durchführen.

Schritt 1: Beratung und Planung

Bevor ein Antrag gestellt wird, sollte eine ausführliche Beratung stattfinden. Hierfür stehen verschiedene Stellen zur Verfügung:

  • Pflegeberatung der Krankenkasse: Jede Pflegekasse bietet kostenlose Beratung an. Die Berater kennen sich mit den Möglichkeiten und Voraussetzungen aus.
  • Wohnberatungsstellen: Viele Kommunen haben spezielle Wohnberatungsstellen, die sich auf altersgerechte und behindertengerechte Wohnraumanpassung spezialisiert haben.
  • Sanitätshäuser und Fachbetriebe: Diese können technische Lösungen vorschlagen und bei der Antragstellung helfen.

Schritt 2: Kostenvoranschläge einholen

Für alle geplanten Maßnahmen müssen detaillierte Kostenvoranschläge von Fachbetrieben eingeholt werden. Diese sollten genau beschreiben, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen und was diese kosten.

  • Mehrere Angebote vergleichen: Es empfiehlt sich, mindestens zwei Angebote einzuholen, um Preise zu vergleichen und das beste Angebot zu finden.
  • Detaillierte Beschreibung: Die Kostenvoranschläge sollten alle notwendigen Arbeiten und Materialien auflisten. Pauschale Angaben werden oft nicht akzeptiert.

Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der formelle Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Dazu gehören:

  • Antragsformular: Das ausgefüllte Antragsformular der Pflegekasse, das meist online verfügbar ist.
  • Kostenvoranschläge: Alle eingeholten Kostenvoranschläge müssen dem Antrag beigefügt werden.
  • Begründung: Eine ausführliche Begründung, warum die Maßnahmen notwendig sind und wie sie die Pflegesituation verbessern.

Schritt 4: Prüfung durch die Pflegekasse

Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung. Dieser Prozess kann einige Wochen dauern.

  • Gutachten: In manchen Fällen wird ein Gutachter beauftragt, der die Notwendigkeit der Maßnahmen vor Ort überprüft.
  • Nachfragen: Die Pflegekasse kann Rückfragen stellen oder zusätzliche Unterlagen anfordern.

Schritt 5: Durchführung der Maßnahmen

Nach der Bewilligung können die Maßnahmen durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die Arbeiten erst nach der Genehmigung beginnen dürfen.

  • Fachgerechte Ausführung: Die Arbeiten sollten nur von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
  • Rechungen aufbewahren: Alle Rechnungen und Belege müssen sorgfältig aufbewahrt werden.

Finanzierung und Zuschüsse wohnumfeldverbessernder Maßnahmen

Die finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist gestaffelt und orientiert sich an den tatsächlichen Kosten sowie der finanziellen Situation des Antragstellers.

Grundzuschuss der Pflegekasse

  • Maximaler Zuschuss: Pro Maßnahme gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Dieser Betrag wird für jede beantragte Maßnahme neu gewährt.
  • Eigenanteil: Pflegebedürftige müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten tragen, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 25 Euro pro Maßnahme.
  • Härtefallregelung: In besonderen Härtefällen kann der Eigenanteil reduziert oder ganz erlassen werden.
  • Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Neben dem Zuschuss der Pflegekasse gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten:

  • KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet spezielle Förderprogramme für altersgerechte Umbauten. Diese können zusätzlich zum Pflegekassen-Zuschuss beantragt werden.
  • Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme für barrierefreie Umbauten.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Tabelle Kosten Beispiele verschiedener Maßnahmen

MaßnahmeDurchschnittliche KostenMöglicher Zuschuss
Haltegriffe Bad200-500 Eurobis 4.000 Euro
Ebenerdige Dusche3.000-8.000 Eurobis 4.000 Euro
Treppenlift (gerade)8.000-15.000 Eurobis 4.000 Euro
Türverbreiterung1.500-3.000 Eurobis 4.000 Euro
Rampe (fest)2.000-5.000 Eurobis 4.000 Euro

Häufige Ablehnungsgründe und wie man sie vermeidet

Nicht alle Anträge werden bewilligt. Die Kenntnis der häufigsten Ablehnungsgründe kann helfen, von vornherein einen erfolgreichen Antrag zu stellen.

Fehlende Notwendigkeit

  • Problem: Die Pflegekasse sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen der beantragten Maßnahme und der Pflegesituation.
  • Lösung: Eine detaillierte Begründung mit ärztlichen Attesten und Gutachten kann die Notwendigkeit belegen.

Zu hohe Kosten

  • Problem: Die Kosten der Maßnahme stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen.
  • Lösung: Alternative, kostengünstigere Lösungen vorschlagen oder mehrere Kostenvoranschläge einreichen.

Antrag nach Durchführung

  • Problem: Die Maßnahmen wurden bereits durchgeführt, bevor der Antrag gestellt oder bewilligt wurde.
  • Lösung: Immer zuerst den Antrag stellen und mit den Arbeiten erst nach der Bewilligung beginnen.

Unvollständige Unterlagen

  • Problem: Der Antrag ist unvollständig oder wichtige Unterlagen fehlen.
  • Lösung: Checkliste verwenden und alle erforderlichen Dokumente vor der Einreichung zusammenstellen.

Widerspruch und Rechtsmittel gegen Ablehnung des Antrags

Falls ein Antrag abgelehnt wird, bestehen verschiedene Möglichkeiten des Widerspruchs und der Klage.

Widerspruchsverfahren

  • Frist: Widerspruch kann innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Ablehnungsbescheids eingelegt werden.
  • Begründung: Der Widerspruch sollte detailliert begründet werden und neue Argumente oder Unterlagen enthalten.
  • Kostenlos: Das Widerspruchsverfahren ist für den Antragsteller kostenlos.

Gerichtlich vorgehen und Anspruch durchsetzen: Sozialgerichtsklage

  • Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
  • Beratung: Vor einer Klage sollte unbedingt rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
  • Prozesskostenhilfe: Unter bestimmten Voraussetzungen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Tipps für Angehörige und Pflegende

Angehörige und pflegende Bekannte spielen oft eine entscheidende Rolle bei der Beantragung und Durchführung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

Frühzeitige Planung

  • Präventiv denken: Auch wenn aktuell noch keine größeren Einschränkungen bestehen, kann es sinnvoll sein, bereits vorausschauend zu planen.
  • Schrittweise Umsetzung: Nicht alle Maßnahmen müssen gleichzeitig umgesetzt werden. Eine schrittweise Anpassung ist oft sinnvoller.

Einbeziehung des Pflegebedürftigen

  • Wünsche berücksichtigen: Der Pflegebedürftige sollte in alle Entscheidungen einbezogen werden, soweit dies möglich ist.
  • Gewohnheiten respektieren: Umbauten sollten die gewohnten Abläufe so wenig wie möglich stören.

Qualität vor Preis

  • Fachbetriebe beauftragen: Auch wenn es verlockend ist, Kosten zu sparen, sollten nur qualifizierte Fachbetriebe beauftragt werden.
  • Nachhaltige Lösungen: Investitionen in qualitativ hochwertige Lösungen zahlen sich langfristig aus.

Zukunft und Entwicklungen

Die Bedeutung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen wird in der alternden Gesellschaft weiter zunehmen. Neue Technologien und veränderte Bedürfnisse führen zu kontinuierlichen Weiterentwicklungen.

Smart Home Technologien

  • Intelligente Assistenzsysteme: Sprachgesteuerte Systeme und automatisierte Abläufe können das Leben erheblich erleichtern.
  • Überwachungssysteme: Diskrete Überwachung kann Sicherheit geben, ohne die Privatsphäre zu beeinträchtigen.

Modulare Lösungen

  • Flexible Systeme: Modulare Umbaulösungen ermöglichen es, sich an verändernde Bedürfnisse anzupassen.
  • Temporäre Lösungen: Nicht alle Maßnahmen müssen permanent sein. Temporäre Lösungen können für Übergangsphasen hilfreich sein.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu wohnumfeldverbessernde Mßnahmen

1. Muss ich die Maßnahmen selbst bezahlen und bekomme das Geld später zurück?

Nein, normalerweise nicht. Die Pflegekasse zahlt den bewilligten Zuschuss direkt an den Handwerker oder Sie reichen die Rechnung ein und bekommen das Geld erstattet. Sie müssen nur Ihren Eigenanteil (10 Prozent, mindestens 5 Euro, maximal 25 Euro pro Maßnahme) selbst zahlen. Bei größeren Maßnahmen kann es sinnvoll sein, eine Abschlagszahlung zu vereinbaren.

2. Kann ich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auch als Mieter beantragen?

Ja, auch Mieter können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Sie benötigen jedoch die schriftliche Zustimmung des Vermieters für alle baulichen Veränderungen. Viele Vermieter stimmen zu, da die Maßnahmen oft den Wert der Immobilie erhöhen. Bei Auszug können Sie die Maßnahmen normalerweise mitnehmen oder müssen den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

3. Werden auch Kosten für Planung und Beratung übernommen?

Ja, auch Planungskosten und Beratungsleistungen können Teil der förderfähigen Kosten sein. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für einen Architekten oder Fachberater, wenn diese für die Planung der Maßnahmen notwendig sind. Diese Kosten müssen im Kostenvoranschlag aufgeführt und begründet werden.

4. Was passiert, wenn die Kosten höher sind als der maximale Zuschuss von 4.000 Euro?

Wenn die Kosten einer Maßnahme höher sind als 4.000 Euro, müssen Sie die Differenz selbst tragen oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten nutzen. Dazu gehören KfW-Förderung, regionale Förderprogramme oder die steuerliche Absetzbarkeit. Bei mehreren separaten Maßnahmen können jeweils bis zu 4.000 Euro beantragt werden.

5. Wie lange dauert es normalerweise, bis ein Antrag bewilligt wird?

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3-6 Wochen. In komplexeren Fällen oder wenn ein Gutachter beauftragt wird, kann es auch länger dauern. Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen zu entscheiden oder die Verzögerung zu begründen. Bei Notfällen kann eine beschleunigte Bearbeitung beantragt werden.