Pflegestufen Leistungen: Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3

Hier sehen Sie die Pflegestufen 1 bis 3 mit den zugehörigen Leistungen im Überblick. Besonderheiten der Pflegestufen und Behandlung der Härtefälle. Wann erfolgt die Einstufen in die Pflegestufe 1 mit welchen Leistungen?

BITTE BEACHTEN: Seit 2017 wurden die drei Pflegestufen der gesetzlichen Pflegeversicherung durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Hier finden Sie alle Informationen rund um die Pflegegrade mit Leistungen Voraussetzungen Einstufung.

Wann erfolgt die Einstufung in die Pflegestufe 2 mit welchen Leistungen und ab welchem Pflegebedarf erfolgt die Einstufung in die Pflegestufe 3 (plus) mit Härtefall? Erfahren Sie, wie groß die Differenz der Leistungen in den Pflegestufen 1 bis 3 zum tatsächlichen Pflegebedarf ist und warum eine private Pflegeversicherung sinnvoll ist.

Pflegestufe 1

Die Pflegestufe 1 wird vergeben, wenn eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ vorliegt. Betroffene benötigen also sowohl bei der Grundpflege wie auch im Alltag Hilfe, ohne die das Leben unmöglich wäre. Um diese Hilfe zu finanzieren, werden seitens der gesetzlichen Pflegeversicherung sowohl Geldleistungen wie auch Sachleistungen gewährt, deren Höhe jedoch kaum ausreicht, die tatsächlichen Kosten zu finanzieren.

Einstufung Pflegestufe 1: Pflegebedürftigkeit

Menschen mit Pflegestufe I benötigen pro Tag mindestens 90 Minuten Hilfe. Davon müssen allerdings mindestens 46 Minuten auf die so genannte Grundpflege entfallen, zu der die Körperpflege, die Ernährung sowie die Mobilität gehören. Im Bereich der Grundpflege benötigen diese Menschen mindestens einmal täglich Hilfe, um zwei verschiedene Verrichtungen auszuführen. Gleichzeitig muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der Verrichtung hauswirtschaftlicher Versorgungen geleistet werden.

Beispiel Pflegestufe 1

Als Beispiel sei hier eine ältere Dame genannt, die beispielsweise Hilfe benötigt, morgens aus dem Bett zu steigen, sich zu waschen und Hose und Strümpfe anzuziehen. Zweimal wöchentlich benötigt sie zudem Hilfe beim Baden und Haarewaschen, da diese Tätigkeiten allein nicht mehr möglich sind. Die Tochter kommt zudem zweimal pro Woche vorbei, um Einkäufe und die Hauswirtschaft zu erledigen.

In diesen Fällen sind die Voraussetzungen für die Pflegestufe I in den meisten Fällen gegeben. Ist auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen davon überzeugt, dass der oder die Betroffene Hilfe benötigt, wird die Pflegestufe I ausgesprochen. Der Antrag auf Einstufung in die Pflegestufe I muss bei der Pflegeversicherung gestellt und entsprechend beantragt werden.

Die Leistungen in der Pflegestufe I

Menschen in der Pflegestufe I sind somit „erheblich pflegebedürftig“ und benötigen entweder von einem ambulanten Pflegedienst oder aber von Familienangehörigen Hilfe. Sofern Betroffene durch Angehörige zu Hause gepflegt werden, erhalten sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung aktuell einen Betrag in Höhe von 235 Euro, um den Aufwand und die Kosten der Pflege zu finanzieren.

Angehörige, die pro Woche mehr als 14 Stunden pflegen, sind dabei sowohl renten- wie auch unfallversichert. Sollten Angehörige kurzzeitig ausfallen oder einmal Urlaub benötigen, leistet die Pflegeversicherung 1.550 Euro jährlich für eine entsprechende Kurzzeitpflege.

Bei einer Betreuung durch den ambulanten Pflegedienst oder bei teilstationärer Pflege werden derzeit 450 Euro gewährt. Ist eine vollstationäre Pflege nötig, haben Menschen in der Pflegestufe I Anspruch auf 1.023 Euro.

Obwohl der Pflegebedarf in Pflegestufe I vergleichsweise gering ist, sind die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung kaum ausreichend, um die anfallenden Kosten zu begleichen. Gerade dann, wenn die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes benötigt wird oder die Unterbringung in einem Pflegeheim unumgänglich ist, fallen deutlich höhere Kosten an.

Vielfach müssen Betroffene eigenes Vermögen nutzen, um die Pflege rundum gewährleisten zu können oder die Kinder müssen finanziell unterstützen. Eine private Pflegeversicherung, die in Form einer Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen wird, kann hier helfen, die Kosten zu finanzieren. Mit dem vereinbarten Tagessatz können insbesondere Familienangehörige bezahlt werden, die im Alltag helfen, dem Pflegebedürftigen ein lebenswertes Leben zu ermöglichen. Zum gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungsbeitrag lesen Sie hier mehr.

Pflegestufe 2

Menschen, die schwer pflegebedürftig sind, werden seitens der gesetzlichen Pflegeversicherung in die Pflegestufe II eingruppiert. Der Pflegeaufwand in der Pflegestufe II ist im Vergleich zur Pflegestufe I deutlich erhöht, vielfach wird auch ein ambulanter Pflegedienst benötigt, um die Pflege rundum gewährleisten zu können. Die entsprechenden Kosten werden zum Teil über die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert.

Einstufung Pflegestufe 2: Pflegebedürftigkeit

Die Pflegestufe II erhalten Menschen, die pro Tag mindestens drei Stunden Hilfe benötigen. Von dieser Zeit sollten mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen und zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig werden. Zur Grundpflege gehört Hilfe beim Ankleiden, Waschen und bei der Ernährung, die Betroffene nicht mehr allein bewältigen können.

Zusätzlich muss es mehrmals pro Woche nötig sein, im Haushalt zu helfen, um etwa zu putzen oder einzukaufen. In der Pflegestufe II ist es Betroffenen kaum mehr möglich, ihren Alltag allein zu bewältigen. Ohne Hilfe könnten sie kaum überleben.

Beispiel Pflegestufe 2

Als Beispiel sei ein Herr genannt, der mit seiner Frau im Haushalt lebt. Er benötigt nicht nur Hilfe beim Waschen von Gesicht und Händen, sondern auch bei der Pflege seines gesamten Körpers. Da es beim Essen häufig Schwierigkeiten gibt, muss dieses in mundgerechte Stücke geschnitten werden. Zum Trinken muss der Mann häufig aufgefordert werden.

Abends dann benötigt der Herr Hilfe beim Aus- und Umziehen sowie bei der Intimpflege. Beim Duschen sowie beim Waschen der Haare wird ebenfalls umfangreiche Hilfe benötigt. Die Versorgung des Haushalts sowie die Pflege des Mannes übernimmt die Ehefrau, die etwa morgens durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt wird.

Die Leistungen in der Pflegestufe II

Da der Umfang der Pflege in der Pflegestufe II entsprechend hoch ist, erhalten Betroffene im Vergleich zur Pflegestufe I deutlich höhere Leistungen. Wird der Mann wie oben zu Hause durch einen Angehörigen gepflegt, leistet die gesetzliche Pflegekasse jedoch maximal 440 Euro, die dann für die Finanzierung der Pflegekosten eingesetzt werden können. Dieses Geld jedoch ist kaum ausreichend, den tatsächlichen Pflegeaufwand zu finanzieren, der oft rund um die Uhr nötig ist.

Werden Angehörige durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt, haben sie Anspruch auf 1.100 Euro monatlich. Gleiches gilt, wenn eine teilstationäre Pflege nötig wird. Für eine Kurzzeitpflege können pro Jahr 1.550 Euro in Anspruch genommen werden, etwa wenn sich Angehörige vom Pflegeaufwand für einige Zeit erholen wollen und müssen. Bei erheblichem allgemeinem Betreuungsaufwand können zusätzlich bis zu 2.400 Euro pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Menschen in der Pflegestufe II, die nicht zu Hause betreut werden können und stationär aufgenommen werden müssen, können von der gesetzlichen Pflegeversicherung Leistungen in Höhe von 1.279 Euro in Anspruch nehmen. Da ein Pflegeplatz jedoch oft mehr als 2.000 Euro kostet, verbleibt eine erhebliche Finanzierungslücke, die aus Privatvermögen oder aber dem Vermögen der Kinder geleistet werden muss.

Menschen hingegen, die über eine private Pflegezusatzversicherung verfügen, können diese Mehrkosten über die Versicherung regulieren und sind selbst nicht finanziell belastet. Auch die Kinder müssen in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden und können sich ganz ohne finanzielle Not um die Pflege ihrer Eltern kümmern.

Pflegestufe 3

Die Pflegestufe 3 wird vergeben, wenn Menschen schwerst pflegebedürftig sind und bei nahezu allen Tätigkeiten Hilfe benötigen. Nur in wenigen Fällen ist es jetzt noch möglich, Betroffene zu Hause zu pflegen, da Angehörige dann keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können.

Vielfach erfolgt daher die Unterbringung im Pflegeheim, die jedoch erhebliche Kosten verursacht. Ein Teil dieser Kosten wird über die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert, der übrige Teil muss privat oder über die Kinder zur Verfügung gestellt werden.

Einstufung Pflegestufe 3: Pflegebedürftigkeit

Die Pflegestufe III setzt voraus, dass Betroffene pro Tag mindestens fünf Stunden betreut werden müssen, davon sollten vier Stunden Hilfe bei der Grundpflege nötig sein. Zudem setzt die Einstufung in die Pflegestufe III voraus, dass Betroffene jederzeit, also auch nachts, betreut werden müssen. Eine Betreuung rund um die Uhr muss somit gegeben sein.

Beispiel Pflegestufe 3

Als Beispiel lebt eine ältere Dame im Haushalt ihrer Tochter. Sie benötigt nicht nur Anleitung und Hilfe beim Waschen, sondern auch beim Kämmen, Zähneputzen und Ankleiden. Beim Essen ist es oft sogar nötig, Betroffene zu füttern, da die Kraft nicht mehr ausreicht.

Mehrmals täglich sowie in der Nacht muss die ältere Dame zudem zur Toilette geführt werden, da das Inkontinenzmaterial oft nicht ausreicht. Bei allen Tätigkeiten im Haushalt muss die Tochter helfend zur Seite stehen, da das Gehen mit dem Rollator nicht nur zeitintensiv ist, sondern aufgrund der körperlichen Einschränkungen auch immer schwerer wird.

Wenn Menschen derart intensiv Hilfe benötigen, sind in aller Regel die Voraussetzungen für die Pflegestufe III gegeben, die dann bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden kann. Sollte der Pflegebedarf noch größer als angegeben sein, kann zudem die so genannte Härtefallregelung beansprucht werden.

Sie liegt vor, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand nötig wird, etwa weil auch nachts für die Lagerung eines übergewichtigen Menschen zwei Pflegekräfte benötigt werden oder wenn für Körperpflege, Mobilität und Ernährung pro Tag mehr als sieben Stunden Pflege anfallen.

Die Leistungen in der Pflegestufe III

Sofern derart enorme Einschränkungen vorhanden sind und die schwerste Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, haben Betroffene bei häuslicher Pflege durch Angehörige Anspruch auf Leistungen in Höhe von 700 Euro. Wenn Angehörige aufgrund des Pflegebedarfs ihre berufliche Tätigkeit aufgeben müssen, ist dieses Geld jedoch kaum ausreichend. Hier jedoch kann eine private Pflegetagegeldversicherung helfen, deren Tagessätze dann an die Angehörigen ausgezahlt werden können, damit diese trotz Pflege keine finanziellen Sorgen haben müssen.

Sollten betroffene durch einen häuslichen Pflegedienst oder aber in teilstationärer Pflege versorgt werden, werden Leistungen in Höhe von 1.550 Euro fällig. Diese Leistungen werden auch bei vollstationärer Unterbringung erbracht, sind in diesem Fall aber nicht ausreichend, die tatsächlichen Kosten zu finanzieren. Selbst Härtefälle erhalten maximal 1.918 Euro pro Monat. Je nach Region fallen für einen Platz im Pflegeheim aber zwischen 2.500 – 4.000 Euro pro Monat an, die mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht finanziert werden können.

Wer jetzt keine privaten Ersparnisse aufwenden oder die Kinder um Hilfe bitten kann, muss Sozialleistungen in Anspruch nehmen und kann somit nur eine einfache Unterbringung erhalten. Auch hier kann eine private Pflegezusatzversicherung und vor allem die private Pflegetagegeldversicherung helfen, die Kosten zu finanzieren und so dafür zu sorgen, dass die gewünschte Pflege auch wirklich erbracht und bezahlt werden kann.

Vor Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sollten die Testsieger der Stiftung Warentest im Vergleich betrachtet werden. Denn die Unterschiede im Preis und den Leistungen sind je nach Versicherer groß. Ein Vergleich hilft Ihnen, unter den Pflegeversicherung Testsieger der Stiftung Warentest die beste finden.