Pflege im Ausland – Alles über Pflegeheime und Pflegegeld für Auswanderer
Immer mehr Deutsche verbringen ihren Lebensabend im Ausland oder wandern dauerhaft aus. Doch was passiert mit der Pflegeversicherung, wenn plötzlich Pflegebedürftigkeit eintritt?
Die Antworten sind komplex und hängen stark vom Zielland und der Art des Aufenthalts ab. Dieser umfassende Leitfaden klärt alle wichtigen Fragen rund um die Pflege im Ausland und zeigt Ihnen, wie Sie sich optimal absichern können.
Von den Kosten der Unterbringung im ausländischen Pflegeheim bis hin zum Pflegegeld und allen Formalitäten als Schritt für Schritt Anleitung.
Das Wichtigste vorab: Bleibt mein Versicherungsschutz bestehen?
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Der Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung
Ein fundamentaler Grundsatz des deutschen Sozialversicherungsrechts lautet: Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Das bedeutet konkret: Solange Sie in der deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind, besteht auch Ihr Pflegeversicherungsschutz fort.
Dieser Grundsatz hat weitreichende Konsequenzen für Ihre Pflegeleistungen im Ausland. Denn während die Krankenversicherung oft noch grenzüberschreitende Leistungen bietet, sind die Pflegeleistungen deutlich stärker territorial begrenzt.
Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland müssen Sie grundsätzlich prüfen, ob Sie weiterhin in Deutschland krankenversichert bleiben können. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Ihrem Erwerbsstatus (Rentner, Arbeitnehmer, Selbstständiger)
- Dem Zielland Ihres Umzugs
- Bestehenden Sozialversicherungsabkommen
- Ihrer bisherigen Versicherungsart (gesetzlich oder privat)
Kurzzeitiger Aufenthalt (Urlaub) vs. dauerhafter Umzug: Die 6-Wochen-Regel
Bei der Pflege im Ausland unterscheiden die deutschen Pflegekassen streng zwischen verschiedenen Aufenthaltsarten. Besonders relevant ist die sogenannte 6-Wochen-Regel:
Kurzzeitiger Aufenthalt (bis 6 Wochen pro Kalenderjahr):
- Pflegegeld wird uneingeschränkt weitergezahlt
- Pflegesachleistungen können in der Regel nicht in Anspruch genommen werden
- Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind meist nicht verfügbar
- Pflegehilfsmittel-Pauschale läuft weiter
Aufenthalt über 6 Wochen:
- Pflegegeld wird eingestellt, es sei denn, Sie leben in einem EU-Land, EWR-Staat oder der Schweiz
- Alle anderen Leistungen enden grundsätzlich
- Wiederaufnahme der Leistungen bei Rückkehr nach Deutschland
Diese Regelung sorgt dafür, dass die Pflege im Urlaub weiterhin abgesichert ist, während längere Auslandsaufenthalte andere Strategien erfordern.
Pflege im EU-Ausland, EWR & der Schweiz: Was zahlt die deutsche Pflegekasse?
Anspruch auf Pflegegeld bleibt bestehen: So sichern Sie Ihre Geldleistungen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in die Schweiz verlegen, haben Sie einen wichtigen Vorteil: Das Pflegegeld aus der deutschen Pflegeversicherung wird weiterhin ausgezahlt.
Pflegegrad | Pflegegeld 2025 | Besonderheiten im EU-Ausland |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0 € | Kein Pflegegeld, aber Beratungsanspruch |
Pflegegrad 2 | 332 € | Vollständige Auszahlung |
Pflegegrad 3 | 573 € | Vollständige Auszahlung |
Pflegegrad 4 | 765 € | Vollständige Auszahlung |
Pflegegrad 5 | 947 € | Vollständige Auszahlung |
Das Pflegegeld wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen, unabhängig davon, in welchem EU-Land Sie leben. Sie können dieses Geld frei verwenden, um sich Pflegeleistungen vor Ort zu organisieren – sei es durch Angehörige, private Pflegekräfte oder lokale Pflegedienste.
Wichtig ist dabei, dass Sie Ihrer deutschen Pflegekasse Ihren neuen Wohnsitz mitteilen und regelmäßig Nachweise über Ihren Gesundheitszustand vorlegen. Die meisten Pflegekassen verlangen jährliche Begutachtungen durch den örtlichen Medizinischen Dienst oder anerkannte Gutachter.
Kein Anspruch auf Pflegesachleistungen: Was das für Sie bedeutet
Ein entscheidender Nachteil bei der Pflege im EU-Ausland: Sie haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen der deutschen Pflegeversicherung. Das bedeutet:
Nicht verfügbar im Ausland:
- Häusliche Pflege durch deutsche Pflegedienste
- Teilstationäre Pflege (Tagespflege)
- Kurzzeitpflege in deutschen Einrichtungen
- Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 € monatlich)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
Diese Einschränkungen können erhebliche finanzielle Lücken bedeuten. Während Pflegesachleistungen in Deutschland je nach Pflegegrad zwischen 724 € und 2.095 € monatlich betragen können, erhalten Sie im Ausland nur das deutlich niedrigere Pflegegeld.
Die Wahl zwischen deutschem Pflegegeld und Sachleistungen des Wohnlandes
In einigen EU-Ländern haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem deutschen Pflegegeld und den Pflegeleistungen Ihres neuen Wohnlandes zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit ist in den EU-Koordinierungsverordnungen verankert.
Beispielrechnung für Spanien:
- Deutsches Pflegegeld Pflegegrad 3: 573 €
- Spanische Pflegeleistungen Grado II: ca. 387 € + Sachleistungen
- Entscheidung: Meist ist die deutsche Lösung finanziell vorteilhafter
Bei dieser Entscheidung sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:
- Höhe der Geldleistungen
- Verfügbarkeit und Qualität der Sachleistungen
- Sprachbarrieren bei der Inanspruchnahme
- Bürokratische Hürden
- Langfristige Planungssicherheit
Pflege außerhalb Europas: Große Lücken in der gesetzlichen Versorgung
Warum die Leistungsansprüche in der Regel enden
Sobald Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz verlegen, enden in der Regel alle Leistungen der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies betrifft sowohl das Pflegegeld als auch alle Sachleistungen.
Die rechtlichen Grundlagen dafür sind klar: Die deutsche Pflegeversicherung ist ein nationales Solidarsystem, das primär für in Deutschland lebende Menschen konzipiert ist. Ohne entsprechende zwischenstaatliche Abkommen gibt es keine Verpflichtung zur Leistungsgewährung im Ausland.
Besonders betroffen sind beliebte Auswanderungsziele wie:
- USA und Kanada
- Australien und Neuseeland
- Südostasiatische Länder (außer besonderen Abkommen)
- Südamerikanische Länder
- Nicht-EU-Länder auf dem Balkan
Ausnahmen und Sonderregelungen (z.B. Tunesien, Thailand)
Trotz der grundsätzlichen Regel gibt es einige wichtige Ausnahmen, die auf bilateralen Sozialversicherungsabkommen beruhen:
Land | Pflegegeld | Besonderheiten |
---|---|---|
Tunesien | Ja | Vollständige Auszahlung für Rentner |
Türkei | Ja | Bei Rentenbezug aus Deutschland |
Marokko | Ja | Für deutsche Rentner |
Bosnien-Herzegowina | Ja | Eingeschränkte Regelungen |
Serbien | Ja | Für deutsche Rentner |
Sonderfall Thailand: Deutschland und Thailand haben kein umfassendes Sozialversicherungsabkommen. Allerdings gibt es Einzelfallregelungen für deutsche Rentner, die bereits vor ihrem Umzug pflegebedürftig waren. Diese Regelungen sind jedoch komplex und erfordern eine individuelle Prüfung.
Wichtig: Diese Abkommen können sich ändern, und die Bedingungen sind oft sehr spezifisch. Eine rechtzeitige Beratung durch Ihre Pflegekasse ist daher unerlässlich.
Die Lösung: Wie eine private Pflegezusatzversicherung den Schutz weltweit sichert
Tarife mit weltweiter Geltung: Finanzielle Sicherheit in der Wahlheimat
Eine private Pflegezusatzversicherung mit weltweiter Geltung kann die entscheidende Lösung für alle sein, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen möchten. Diese Versicherungen bieten:
Vorteile einer weltweiten Pflegezusatzversicherung:
- Leistungen unabhängig vom Wohnort
- Keine 6-Wochen-Begrenzung
- Kombinationsmöglichkeit mit örtlichen Pflegediensten
- Planungssicherheit für Auswanderer
- Oft bessere Leistungen als die gesetzliche Pflegeversicherung
Typische Leistungsbausteine:
- Monatliche Renten bei Pflegebedürftigkeit
- Einmalzahlungen für Wohnumfeldverbesserungen
- Assistance-Leistungen (Organisation von Pflege vor Ort)
- Rücktransport nach Deutschland bei schwerer Pflegebedürftigkeit
- Kostenerstattung für professionelle Pflege
Bei der Auswahl einer geeigneten privaten Pflegezusatzversicherung sollten Sie besonders auf folgende Punkte achten:
- Weltweite Geltung: Explizit bestätigt, nicht nur EU-weit
- Keine Wartezeiten: Bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit
- Dynamik: Anpassung der Leistungen an Inflation
- Beitragsstabilität: Planbare Kosten im Alter
- Assistance-Services: Hilfe bei der Organisation vor Ort
Warum dies für Auswanderer außerhalb der EU essenziell ist
Für Auswanderer in Länder außerhalb der EU ist eine private Pflegezusatzversicherung praktisch unverzichtbar. Die Kostenunterschiede können dramatisch sein:
Beispielrechnung für die USA:
- Kosten für Pflege zu Hause: 4.000-8.000 USD monatlich
- Kosten für Pflegeheim: 6.000-15.000 USD monatlich
- Deutsche gesetzliche Pflegeversicherung: 0 €
- Private Zusatzversicherung: Bis zu 3.000 € monatlich
Besonders in Ländern mit hohen Lebenshaltungskosten oder privaten Gesundheitssystemen können die Pflegekosten schnell existenzbedrohend werden. Eine rechtzeitig abgeschlossene private Pflegezusatzversicherung sichert nicht nur Ihre finanzielle Unabhängigkeit, sondern auch Ihre Wahlfreiheit bei der Pflegegestaltung.
Checkliste: Ihr Umzug ins Ausland als Pflegefall
Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse
Mindestens 3 Monate vor dem Umzug:
- Schriftliche Mitteilung an Ihre Pflegekasse über geplanten Umzug
- Anfrage nach Leistungsansprüchen im Zielland
- Klärung der Nachweispflichten (Begutachtungen, Berichte)
- Information über Rückkehrmöglichkeiten
Erforderliche Unterlagen:
- Nachweis des neuen Wohnsitzes
- Aktuelle ärztliche Berichte über Ihren Pflegebedarf
- Übersetzungen relevanter Dokumente (bei Nicht-EU-Ländern)
- Bankverbindung für Überweisungen ins Ausland
Private Zusatzversicherung prüfen und anpassen
Vor dem Umzug zu klären:
- Gilt Ihre bestehende Zusatzversicherung auch im Ausland?
- Sind Anpassungen oder Ergänzungen notwendig?
- Welche Wartezeiten gelten bei Vertragsänderungen?
- Gibt es spezielle Auslandstarife?
Empfohlenes Vorgehen:
- Bestehende Verträge auf Auslandsgeltung prüfen
- Bedarfsanalyse für das Zielland durchführen
- Verschiedene Anbieter und Tarife vergleichen
- Rechtzeitig vor Umzug abschließen (Gesundheitsprüfung beachten)
Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Bedarfsanalyse und ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre Situation.
Patientenverfügung und Vollmachten international ausrichten
Wichtige rechtliche Aspekte:
- Deutsche Patientenverfügungen sind nicht überall anerkannt
- Vollmachten müssen oft örtlich beglaubigt werden
- Sprachbarrieren bei medizinischen Entscheidungen
- Unterschiedliche Rechtssysteme bei Betreuungsfragen
Empfohlene Maßnahmen:
- Patientenverfügung in Landessprache erstellen lassen
- Bevollmächtigte Personen vor Ort benennen
- Kontakte zu deutschsprachigen Ärzten/Anwälten aufbauen
- Wichtige Dokumente mehrsprachig vorbereiten
Weitere detaillierte Informationen zu den verschiedenen Pflegegraden und deren Voraussetzungen finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber.
Finanzierungsstrategien für die Pflege im Ausland
Die Finanzierung der Pflege im Ausland erfordert eine durchdachte Strategie, die verschiedene Einkommensquellen und Kostenaspekte berücksichtigt:
Mögliche Finanzierungsquellen:
- Deutsche Rente (wird meist ins Ausland überwiesen)
- Pflegegeld aus Deutschland (bei EU-Ländern)
- Private Pflegezusatzversicherung
- Ersparnisse und Vermögen
- Unterstützung durch Angehörige
- Lokale Sozialleistungen (länderspezifisch)
Kostenvergleich beliebter Auswanderungsländer:
Land | Durchschnittliche Pflegekosten | Deutsche Pflegeleistungen | Finanzierungslücke |
---|---|---|---|
Spanien | 1.500-2.500 € | 573 € (PG 3) | 927-1.927 € |
Portugal | 1.200-2.000 € | 573 € (PG 3) | 627-1.427 € |
Thailand | 800-1.500 € | 0 € | 800-1.500 € |
USA (Florida) | 4.000-8.000 € | 0 € | 4.000-8.000 € |
Eine umfassende Beratung zu passenden Pflegeversicherungslösungen erhalten Sie auf unserer Hauptseite.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Kann ich meine deutsche Pflegeversicherung im Ausland kündigen und wieder zurückkehren?
Eine Kündigung der deutschen Pflegeversicherung ist nur möglich, wenn Sie auch Ihre deutsche Krankenversicherung beenden. Bei einer Rückkehr nach Deutschland müssen Sie sich dann neu versichern, was bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit schwierig sein kann. Privat Versicherte haben meist bessere Möglichkeiten zur vorübergehenden Ruhendstellung ihrer Verträge. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Optionen und die Konsequenzen.
2. Werden die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland bei Pflegebedürftigkeit übernommen?
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt grundsätzlich keine Kosten für einen Rücktransport. Einige private Zusatzversicherungen oder Auslandskrankenversicherungen bieten jedoch entsprechende Leistungen an. Prüfen Sie Ihre bestehenden Verträge oder schließen Sie eine entsprechende Absicherung ab, bevor Sie ins Ausland ziehen.
3. Muss ich deutsche Steuern auf mein Pflegegeld zahlen, wenn ich im Ausland lebe?
Pflegegeld aus der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung ist grundsätzlich steuerfrei, auch wenn Sie im Ausland leben. Allerdings können im Wohnsitzland andere steuerliche Regelungen gelten. Informieren Sie sich über die lokalen Steuergesetze und eventuelle Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Ihrem neuen Wohnsitzland.
4. Wie oft muss ich mich begutachten lassen, wenn ich im EU-Ausland lebe?
Die deutschen Pflegekassen verlangen in der Regel jährliche Begutachtungen oder ärztliche Berichte über Ihren Gesundheitszustand. Diese können durch anerkannte Gutachter vor Ort, deutschsprachige Ärzte oder teilweise auch durch Videobegutachtung erfolgen. Die genauen Modalitäten klären Sie am besten direkt mit Ihrer Pflegekasse.
5. Was passiert mit meinem Pflegegeld, wenn ich vorübergehend nach Deutschland zurückkehre?
Bei vorübergehenden Aufenthalten in Deutschland (z.B. Urlaub oder Arztbesuche) wird Ihr Pflegegeld normal weitergezahlt. Sie haben während dieser Zeit auch wieder Anspruch auf alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung wie Verhinderungspflege oder Pflegehilfsmittel. Teilen Sie Ihrer Pflegekasse längere Aufenthalte mit, um sicherzustellen, dass alle Leistungen ordnungsgemäß abgerechnet werden.