Pflegegrad 3 Voraussetzungen Leistungen Fallbeispiele

Pflegegrad 3 war bis 2016 für schwerstpflegebedürftige Menschen vorgesehen. Es beinhaltet umfangreiche Pflegeleistungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Patientengruppe zugeschnitten sind.

Kinder und Jugendliche können auch Pflegegrad 3 erhalten, was zeigt, dass es keine Altersbeschränkung für den Zugang zu diesen Diensten gibt.

Versicherte mit einer erheblichen Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit können auch den Pflegegrad 3 erreichen. Damit werden sie unterstützt, ihren Alltag so selbstständig wie möglich zu gestalten.

Mit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 änderten sich die Begutachtungsrichtlinien für pflegebedürftige Menschen. Dieser Wandel spiegelt den Anspruch wider, die Patientenpflege zu modernisieren und an aktuelle Bedürfnisse anzupassen.

Um die Pflegelücke im Bedarf zu schließen, wird der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung empfohlen. Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Vergleich an.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit sind grundlegend für den Pflegegrad 3. Das bedeutet, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, alltägliche Aufgaben wie Essen, Waschen oder Anziehen alleine zu bewältigen.

Das Vorhandensein solcher Beeinträchtigungen wird durch eine Begutachtung bestätigt, die von spezialisierten Diensten wie dem Medizinischen Dienst oder Medicproof durchgeführt wird.

Ebenso zeigt der Pflegegrad 3 erhebliche Einschränkungen in der Mobilität eines Individuums. Daher muss die betreffende Person eventuell Unterstützung beim Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen benötigen.

Außerdem werden bei der Einstufung kognitive und kommunikative Fähigkeiten berücksichtigt. Es handelt sich dabei um die Fähigkeit klar zu denken oder zu kommunizieren. Des Weiteren spielen Verhaltensweisen und psychische Problemlagen eine Rolle in der Einstufung, damit individuelle Bedürfnisse optimal abgedeckt werden können.

Pflegegrad 3 beantragen

Die Beantragung eines Pflegegrades 3 kann folgendermaßen erfolgen:

  1. Erstens stellen Versicherte den Antrag auf Pflegegrad bei ihrer eigenen Pflegekasse.
  2. Zweitens müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel muss eine bestehende Schwere der Pflegebedürftigkeit für mindestens 6 Monate vorliegen.
  3. Drittens wird die Beeinträchtigung im täglichen Leben von Menschen mit Pflegegrad 3 als erheblich eingestuft und ihre Selbstständigkeit ist längere Zeit eingeschränkt.
  4. Viertens wird der Grad der Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter anhand von sechs Modulen zur Ermittlung des Pflegegrades festgestellt, die verschiedene Bereiche des täglichen Lebens abdecken.
  5. Fünftens haben Menschen mit Pflegegrad 3 Anspruch auf verschiedene Leistungen, wie etwa Pflegegeld und Beratung.
  6. Sechstens können Antragssteller Widerspruch einlegen oder einen Höherstellungsantrag stellen, wenn sie glauben, dass der ihnen gewährte Pflegegrad nicht angemessen ist.
  7. Schritt für Schritt Anleitung mit PDF Muster Schreiben: Pflegegrad beantragen

Geld und Leistungen bei Pflegegrad 3

In Pflegegrad 3 stehen Ihnen verschiedene Geld- und Sachleistungen zur Verfügung. Erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese beantragen können. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.

Überblick zu den Geld- und Sachleistungen

Pflegegrad 3 bringt verschiedene Geld- und Sachleistungen mit sich. Hier sind einige wichtige Fakten:

  1. Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Geld – und Sachleistungen, die ihre Pflegesituation erheblich verbessern können.
  2. Das monatliche Pflegegeld beträgt 545 Euro. Dieses Geld kann flexibel für persönliche Bedürfnisse genutzt werden.
  3. Die Sachleistungen haben einen Wert von 1.363 Euro pro Monat. Solche Leistungen erstrecken sich auf Dinge wie die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst oder die Bereitstellung medizinischer Hilfsmittel.
  4. Es gibt zusätzliche betreuende und entlastende Leistungen in Höhe von 104 Euro monatlich. Diese Leistungen können zur Unterstützung bei der täglichen Routine oder zur Entlastung der pflegenden Angehörigen angewendet werden.
  5. Tages – und Nachtpflege erhalten finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 1.298 Euro pro Monat. Dies ermöglicht den Betroffenen einen Wechsel zwischen häuslicher Pflege und professioneller Betreuung im Pflegeheim.
  6. Verhinderungspflege ist eine weitere finanzielle Hilfe, die Betroffenen mit Pflegegrad 3 zusteht, sie beträgt jährlich bis zu 1.612 Euro.
  7. Darüber hinaus werden auch Zuschüsse für Wohnraumanpassung angeboten, um das häusliche Umfeld an die Bedürfnisse des Patienten anzupassen.

Pflegegeld

Versicherte mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf monatliches Pflegegeld in Höhe von 545 Euro, wenn sie zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden. Das Pflegegeld wird jeden Monat ausgezahlt und ermöglicht es den pflegebedürftigen Personen, die finanziellen Kosten im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege abzudecken.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Pflegegeld zu erhalten, wenn ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege übernimmt. Die genaue Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 umfassen die Dienste eines zertifizierten Pflegedienstes, der bei der Betreuung und Versorgung hilft. Diese Leistungen werden gemäß § 36 des Sozialgesetzbuches (SGB XI) erbracht.

Der Betrag für Pflegesachleistungen beträgt monatlich 1.363 Euro. Dies ermöglicht es Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3, professionelle Unterstützung und Pflege in Anspruch zu nehmen.

Zusammen mit anderen Leistungen wie Pflegegeld, Betreuungs- und EntlastungsleistungenKurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tagespflege tragen die Pflegesachleistungen dazu bei, den Bedürfnissen von pflegebedürftigen Menschen gerecht zu werden.

Tagespflege & Nachtpflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Tagespflege und Nachtpflege. Für die Tagespflege erhalten sie monatlich 1.298 Euro. Das bedeutet, dass die Kosten für die pflegerische Versorgung in einer Einrichtung von der Pflegekasse übernommen werden.

Bei der Tagespflege können sich die Pflegebedürftigen tagsüber betreuen lassen, während sie nachts zu Hause sind. Die Nachtpflege wiederum bietet Unterstützung und Betreuung während der Nachtstunden, damit sich die Betroffenen sicher fühlen und entlastet werden.

Pflegegrad 3 ermöglicht somit den Zugang zu diesen wichtigen Betreuungsmöglichkeiten, um den Alltag sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für ihre Angehörigen zu erleichtern.

Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn sie vorübergehend nicht zu Hause gepflegt werden können. Dabei handelt es sich um eine Leistung, bei der die Versorgung in einer Pflegeeinrichtung für eine begrenzte Zeit übernommen wird.

Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 wurde zum 01.01.2022 von 1.612 Euro auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Dies ermöglicht den Betroffenen, für maximal acht Wochen im Jahr in einer Betreuungseinrichtung untergebracht zu werden, um ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten.

Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden dabei von der Pflegekasse übernommen.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die bei Pflegegrad 3 genutzt werden kann. Sie dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen und kann für bis zu 42 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Ähnlich wie bei der Kurzzeitpflege, können pflegende Angehörige die Verhinderungspflege nutzen, wenn sie zum Beispiel in den Urlaub fahren oder aufgrund von Krankheit vorübergehend nicht die Pflegeperson sein können.

Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegeversicherung übernommen.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die zuhause gepflegt werden. Dieser Betrag beträgt monatlich 125 Euro und kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden.

Zum Beispiel kann der Entlastungsbetrag dazu verwendet werden, an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teilzunehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden kann.

Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege im Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 bietet zusätzlich zu finanziellen Leistungen auch weitere Unterstützungen für die häusliche Pflege. Dazu gehören:

  • Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
  • Zuschuss für Wohnraumanpassung
  • Förderung von Wohngruppen
  • Beratung und Beratungsbesuche
  • Pflegekurse für Angehörige

Leistungen für Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3

Menschen mit körperlichen Einschränkungen können die Bewältigung des Haushalts als besonders herausfordernd empfinden, da viele Aufgaben physische Anstrengung erfordern. Wenn das eigenständige Führen des Haushalts eine Herausforderung darstellt, kann der Einsatz einer Haushaltshilfe eine wertvolle Unterstützung sein.

Bei einer Einstufung in Pflegegrad 3 gibt es grundlegend drei finanzielle Möglichkeiten, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren:

  1. Entlastungsbetrag nutzen: Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 1 zu und kann für die Finanzierung einer Haushaltshilfe eingesetzt werden. Dieser Betrag in Höhe von 125 Euro im Monat ist zweckgebunden und muss für entlastende Dienstleistungen verwendet werden.
  2. Pflegegeld einsetzen: Das Pflegegeld wird in der häuslichen Pflege von Angehörigen gezahlt und könnte teilweise für die Bezahlung einer Haushaltshilfe genutzt werden. Hier haben Sie die Flexibilität, das Geld nach Ihren eigenen Bedürfnissen einzusetzen.
  3. Pflegesachleistung beantragen: Diese Option beinhaltet die direkte Abrechnung von Pflegedienstleistungen durch einen zugelassenen Pflegedienst mit der Pflegekasse. Wenn Sie bestimmte Dienste wie die Haushaltsführung durch professionelle Dienstleister abwickeln lassen möchten, kann dies über die Pflegesachleistung abgerechnet werden.

Jede dieser Optionen hat spezifische Vor- und Nachteile, und die beste Lösung hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ab.

Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten finanzielle Unterstützung für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Diese Zuschüsse umfassen:

  • Bis zu 1.774 Euro pro Jahr für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
  • Höchstens 28 Tage im Jahr, wenn der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim lebt
  • Möglichkeiten des Zuschusses bei Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 3
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung oder für Wohngruppenförderung
  • Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel, wie zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel
  • Zuschuss zum Hausnotruf für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Die Pflegeversicherung gewährt Personen mit Pflegegrad 3 einen Zuschuss für die Anpassung des Wohnraums. Dieser Zuschuss kann mehrmals beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation ändert und weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Der Zweck dieses Zuschusses ist es, die häusliche Pflege in der eigenen Wohnung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, um ein barrierefreies Zuhause zu schaffen.

Jede Person mit Pflegegrad hat Anspruch auf den Zuschuss für die Wohnumfeldverbesserung, der bis zu 4.000 Euro betragen kann.

Förderung von Wohngruppen

Versicherte mit Pflegegrad 3 haben die Möglichkeit, von der Förderung von Wohngruppen zu profitieren. Dabei erhalten sie eine finanzielle Unterstützung für die Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen.

Diese Förderung umfasst einen Betrag von bis zu 4.000 Euro und kann von höchstens vier Versicherten in Anspruch genommen werden. Durch dieses Förderprogramm werden Wohngruppen unterstützt, was den pflegebedürftigen Menschen zahlreiche Vorteile bietet.

Beratung und Beratungsbesuche

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für umfangreiche Beratung und regelmäßige Beratungsbesuche von Menschen mit Pflegegrad 3. Diese Beratungsbesuche finden in der häuslichen Umgebung statt und dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege sowie der pflegefachlichen Unterstützung.

Durch die Beratungseinsätze erhalten pflegebedürftige Menschen wertvolle Tipps und Informationen zur optimalen Gestaltung der Pflege zuhause. Zudem können sie Fragen stellen und Unsicherheiten klären.

Die Beratungsbesuche sind kostenlos und verpflichtend für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, um die bestmögliche Unterstützung bei der häuslichen Pflege zu gewährleisten.

Pflegekurse für Angehörige

Pflegekurse bieten Angehörigen von Personen mit Pflegegrad 3 Beratung und Schulungen. Die Kurse informieren über Geldleistungen und Pflegeleistungen für Personen mit Pflegegrad 3.

Stationäre Pflege

Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen in Höhe von 1.262 Euro pro Monat. Dabei handelt es sich um den stationären Leistungsbetrag, der zur Unterbringung in einem Pflegeheim verwendet werden kann.

Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es den Menschen, eine angemessene Betreuung und Versorgung in einer stationären Einrichtung zu erhalten. Mit diesen Leistungen können sie sicherstellen, dass ihre Pflegebedürfnisse rund um die Uhr erfüllt werden und sie die notwendige Unterstützung erhalten, um ihren Alltag zu bewältigen.

Fallbeispiel Pflegegrad 3

Ein Fallbeispiel für den Pflegegrad 3 ist eine Person, die an Multipler Sklerose leidet. Diese Erkrankung betrifft das zentrale Nervensystem und führt zu einer Vielzahl von Symptomen, wie zum Beispiel Muskelschwäche, Koordinationsproblemen und Lähmungen.

Aufgrund dieser Einschränkungen benötigt die betroffene Person in vielen Bereichen Unterstützung, wie zum Beispiel bei der Körperpflege, der Mobilität und der Ernährung.

Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, wird die Person vom Medizinischen Dienst oder Medicproof begutachtet. Dabei wird festgestellt, dass aufgrund der Erkrankung ein erheblicher Unterstützungsbedarf besteht.

Mit dem Pflegegrad 3 hat die betroffene Person Anspruch auf verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse und Entlastungsleistungen wie stundenweise Betreuung oder Alltagsbegleitung.

Die Vergabe des Pflegegrads 3 zeigt, dass das neue Pflegesystem auch Menschen berücksichtigt, die zuvor keinen Anspruch auf eine Pflegestufe hatten. Durch die Einführung der Pflegegrade werden Menschen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern angemessen unterstützt, auch bei psychischen Erkrankungen.

Der Pflegegrad 3 ermöglicht es diesen Personen, die notwendige Unterstützung zu erhalten und gleichzeitig so selbstständig wie möglich zu bleiben.

Zeitaufwand bei Pflegegrad 3

Der Zeitaufwand bei Pflegegrad 3 beträgt im Durchschnitt mindestens fünf Stunden pro Tag (300 Minuten, davon mindestens 240 Minuten für die Grundpflege). Es handelt sich dabei hauptsächlich um die Zeit, die für die Grundpflege benötigt wird, wie zum Beispiel bei der Körperpflege.

Seit 2017 ist der Zeitaufwand jedoch nicht mehr ausschlaggebend für die Einstufung in einen Pflegegrad. Frühere Pflegestufen spielen keine Rolle mehr. Für die Grundpflege werden in der Regel zwischen zwei und fünf Stunden pro Tag benötigt.

Pflegegrad 3 zeitaufwand Tabelle 2023

PflegetätigkeitZeitaufwand (in Minuten)
Grundpflege (Waschen, Duschen)90
An-/Auskleiden50
Nahrungszubereitung und -aufnahme50
Toilettengänge50
Mobilität (Bewegungsübungen, Lagerung)40
Medikamentengabe10
Arztbesuche (Vorbereitung, Begleitung)10
Haushaltsführung10
Gesamter Zeitaufwand pro Tag310 Minuten (ca. 5,2 Stunden)
Davon für Grundpflege240 Minuten (4 Stunden)

Weitere Informationen zu anderen Pflegegraden:

  1. Pflegegrad 1
  2. Pflegegrad 2
  3. Pflegegrad 4
  4. Pflegegrad 5
  5. Weitere Infos und Tipps zu Pflegegrade

Fazit

Pflegegrad 3 bietet finanzielle und unterstützende Leistungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Einführung dieses Pflegegrades im Jahr 2017 hat es ermöglicht, die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern.

Mit Pflegegrad 3 erhalten sie finanzielle Unterstützung und Zugang zu verschiedenen Leistungen, die ihnen helfen, ihren Alltag zu bewältigen und eine angemessene Pflege zu erhalten.

Fragen und Antworten zu Pflegegrad 3

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 ist eine Einstufung in die Pflegestufe 3 nach dem neuen Pflegegradsystem. Personen mit Pflegegrad 3 haben eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und benötigen regelmäßige Unterstützung bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Pflegegrad 3 zu bekommen?

Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen mindestens 70 Punkte im Begutachtungsergebnis erzielt werden. Es muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen und eine regelmäßige Pflegebedürftigkeit von mindestens 5 Stunden pro Tag gegeben sein. Zudem muss eine eingeschränkte Alltagskompetenz oder eine besondere Belastung der pflegenden Angehörigen vorliegen.

Welche Leistungen und Gelder stehen einem Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 3 zu?

Personen mit anerkanntem Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld, Zuschüsse für die ambulante und stationäre Pflege, sowie weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Genauere Informationen über die Leistungen und Gelder können bei der zuständigen Pflegekasse erfragt werden.

Wie hoch ist das Pflegegeld für Versicherte mit Pflegegrad 3?

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 3 erhalten monatlich ein Pflegegeld in Höhe von 545 Euro. Das Pflegegeld kann für die Finanzierung von pflegerischen Hilfen oder für die Entlastung der pflegenden Angehörigen verwendet werden.

Welche weiteren Leistungen stehen einem Versicherten mit Pflegegrad 3 zu?

Neben dem Pflegegeld haben Versicherte mit Pflegegrad 3 auch Anspruch auf weitere Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören unter anderem Zuschüsse für die ambulante Pflege, die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege und der Umbau der Wohnung zu barrierefreien Wohnraum. Die genauen Leistungen können bei der zuständigen Pflegekasse erfragt werden.

Wie kann ich den Pflegegrad 3 beantragen?

Um den Pflegegrad 3 zu beantragen, sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Pflegekasse wenden. Dort erhalten Sie Informationen zur Antragsstellung und Unterstützung bei der Beantragung. Es empfiehlt sich, vorher eine pflegerische Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchführen zu lassen, um die Grundlage für die Entscheidung über den Pflegegrad zu schaffen.

Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad 3 anerkannt wird?

Die Bearbeitung und Entscheidung über den Pflegegradantrag kann unterschiedlich lange dauern. In der Regel dauert es jedoch mehrere Wochen bis einige Monate, bis der Pflegegrad 3 anerkannt wird. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und den Antrag rechtzeitig zu stellen.

Kann ich zusätzlich zum Pflegegeld auch noch weitere finanzielle Unterstützung erhalten?

Neben dem Pflegegeld besteht die Möglichkeit, weitere Zuschüsse für die ambulante oder stationäre Pflege zu erhalten. Bei bestimmten Voraussetzungen können auch zusätzliche Gelder für bestimmte Maßnahmen wie den Umbau der Wohnung zu barrierefreien Wohnraum beantragt werden. Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Pflegekasse.

Was passiert, wenn sich mein Pflegebedarf verändert und ich einen höheren Pflegegrad benötige?

Wenn sich Ihr Pflegebedarf verändert und Sie den Eindruck haben, dass Sie einen höheren Pflegegrad benötigen, sollten Sie Kontakt mit Ihrer Pflegekasse aufnehmen und eine erneute Begutachtung beantragen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird erneut Ihre Pflegebedürftigkeit überprüfen und über die Einstufung in einen neuen Pflegegrad entscheiden.

Kann ich mit Pflegegrad 3 auch stationäre Pflege in Anspruch nehmen?

Ja, Versicherte mit Pflegegrad 3 haben auch Anspruch auf stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Dabei werden die Kosten für die stationäre Pflege zum Teil von der Pflegekasse übernommen. Die genauen Bedingungen und Leistungen können bei der zuständigen Pflegekasse erfragt werden.