Öffnungsaktion für Beamte – Mit Öffnungsklausel PKV und Pflegeversicherung trotz Vorerkrankungen abschließen
Stellen Sie sich vor, Sie starten gerade Ihre Beamtenlaufbahn und freuen sich auf die vielen Vorteile des Beamtenstatus. Doch dann der Schock:
Aufgrund einer Vorerkrankung lehnt die private Krankenversicherung Ihren Antrag ab oder verlangt einen Risikozuschlag von mehreren hundert Euro monatlich.
Was viele Beamte und Beamtenanwärter nicht wissen: Es gibt eine Regelung, die genau in dieser Situation hilft – die sogenannte Öffnungsaktion für Beamte bzw. PKV Öffnungsklausel.
Diese wenig bekannte, aber entscheidende Regelung kann der Schlüssel zu einer bezahlbaren privaten Krankenversicherung mit Pflegeversicherung sein, auch wenn Sie gesundheitliche Probleme haben und Gesundheitsprüfung nicht bestehen.
In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige zur Öffnungsklausel und PKV Öffnungsaktion für Beamte und Beamtenanwärter und zeigen Ihnen, wie Sie diese Chance optimal nutzen können.
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Was ist die Öffnungsklausel bzw. Öffnungsaktion für Beamte in der PKV und Pflegeversicherung?
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Die Öffnungsklausel oder Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der privaten Krankenversicherungsunternehmen, die speziell für Beamte und Beamtenanwärter entwickelt wurde. Diese Regelung ermöglicht es, dass neu verbeamtete Personen innerhalb einer bestimmten Frist in die private Krankenversicherung (PKV) aufgenommen werden müssen – und zwar unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und ohne Gesundheitsfragen.
- siehe auch: Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Das Besondere an dieser Regelung liegt darin, dass sie die üblichen Hürden beim Zugang zur PKV deutlich senkt. Während normalerweise eine umfassende Gesundheitsprüfung entscheidet, ob und zu welchen Konditionen eine Aufnahme in die private Krankenversicherung und damit auch Pflegeversicherung erfolgt, gelten bei der Öffnungsaktion erheblich erleichterte Bedingungen.
Die historischen Hintergründe für die Öffnungsklausel
Die Öffnungsaktion wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Beamte und Beamtenanwärter unabhängig von ihrem Gesundheitszustand Zugang zur privaten Krankenversicherung erhalten. Dies ist besonders wichtig, da Beamte aufgrund der Beihilferegelung traditionell auf eine private Krankenversicherung angewiesen sind, um zusammen mit der Beihilfe eine vollständige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Die entscheidenden Vorteile der Öffnungsaktion
Die Öffnungsaktion der PKV für Beamte bietet drei wesentliche Vorteile, die sie zu einer attraktiven Option für Beamte mit gesundheitlichen Problemen machen:
Annahmepflicht durch Öffnungsklausel– Kein Ablehnungsrisiko
Der wichtigste Vorteil der PKV Öffnungsklausel ist die Annahmepflicht der Versicherungsunternehmen. Das bedeutet konkret:
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und fristgerecht einen Antrag stellen, darf die private Krankenversicherung Ihren Antrag nicht ablehnen. Dies gilt auch dann, wenn Sie schwerwiegende Vorerkrankungen haben, die normalerweise zu einer Ablehnung führen würden.
Diese Regelung ist besonders wertvoll für Beamte mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder psychischen Leiden. Während diese Vorerkrankungen im normalen Aufnahmeverfahren oft zu einer Ablehnung führen, haben Sie über die Öffnungsaktion dennoch die Möglichkeit, eine PKV für Beamte mit Vorerkrankungen zu erhalten.
Keine Leistungsausschlüsse für bestehende Krankheiten
Ein weiterer enormer Vorteil der Öffnungsklausel liegt darin, dass bestehende Krankheiten nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden dürfen. Bei der regulären Gesundheitsprüfung ist es üblich, dass Vorerkrankungen durch Leistungsausschlüsse vom Versicherungsschutz ausgenommen werden.
Das bedeutet, dass die Versicherung zwar den Vertrag annimmt, aber für bestimmte Behandlungen keine Kosten übernimmt.
Bei der Öffnungsaktion ist dies anders: Die erleichterte Gesundheitsprüfung für Beamte führt dazu, dass auch vorhandene Erkrankungen vollständig mitversichert werden. Dies bietet Ihnen von Anfang an einen umfassenden Versicherungsschutz, ohne sich Sorgen über nicht abgedeckte Behandlungen machen zu müssen.
Begrenzung des Risikozuschlags auf maximal 30 Prozent
Auch wenn Vorerkrankungen vorhanden sind, ist der mögliche Risikozuschlag streng begrenzt. Während bei einer regulären Gesundheitsprüfung Risikozuschläge von 50, 100 oder sogar 200 Prozent und mehr möglich sind, ist bei der Öffnungsaktion eine Begrenzung des Risikozuschlag in der PKV samt Pflegeversicherung auf maximal 30 Prozent des Grundbeitrags vorgesehen.
Diese Begrenzung macht die private Krankenversicherung auch für Beamte mit gesundheitlichen Problemen kalkulierbar und bezahlbar. Ein Beispiel:
- Wenn der Grundbeitrag 400 Euro monatlich beträgt, kann der Risikozuschlag maximal 120 Euro betragen, sodass sich der Gesamtbeitrag auf höchstens 520 Euro beläuft.
Wer kann die Öffnungsaktion nutzen? – Zielgruppe und Voraussetzungen für die Öffnungsklausel
Die Öffnungsaktion steht nicht allen Beamten und Beamtenanwärtern offen, sondern ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft. Es ist wichtig, diese Kriterien genau zu verstehen, um die Berechtigung korrekt einschätzen zu können.
Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
Beamtenanwärter, die in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen werden, können die Öffnungsaktion bzw. Öffnungsklausel nutzen. Dies gilt insbesondere für:
- Referendare in allen Laufbahnen
- Anwärter des mittleren und gehobenen Dienstes
- Personen im Vorbereitungsdienst
Wichtig ist dabei, dass die erste Ernennung zum Beamten auf Widerruf erfolgt sein muss. Personen, die bereits zuvor in einem anderen Bundesland oder bei einem anderen Dienstherrn Beamte waren, können die Öffnungsaktion in der Regel nicht mehr nutzen.
Beamte auf Probe
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung oder des Vorbereitungsdienstes werden Beamtenanwärter meist zunächst zu Beamten auf Probe ernannt. Auch in dieser Phase besteht die Möglichkeit, die Öffnungsaktion zu nutzen, sofern dies die erste Verbeamtung darstellt.
Beamte auf Lebenszeit
Schließlich können auch Beamte auf Lebenszeit die Öffnungsaktion in Anspruch nehmen, wenn sie erstmalig in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden. Dies ist der Fall bei:
- Direkteinsteigern, die ohne vorherige Beamtentätigkeit direkt auf Lebenszeit verbeamtet werden
- Beamten auf Probe, die auf Lebenszeit übernommen werden
Die entscheidende Frist – Sechs Monate nicht verpassen
Der wichtigste Aspekt bei der Nutzung der Öffnungsklausel ist die strikte Einhaltung der Öffnungsaktion Frist. In der Regel beträgt diese Frist sechs Monate ab dem Zeitpunkt der ersten Ernennung zum Beamten. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, das heißt, nach Ablauf der sechs Monate ist eine Inanspruchnahme der Öffnungsaktion nicht mehr möglich.
Die Frist beginnt zu laufen ab:
- Der ersten Ernennung zum Beamten auf Widerruf
- Der ersten Ernennung zum Beamten auf Probe (falls keine vorherige Ernennung auf Widerruf erfolgte)
- Der ersten Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit (bei Direkteinsteigern)
Wichtige Hinweise zur praktischen Umsetzung der Öffnungsklausel
Gilt auch für die private Pflegepflichtversicherung
Ein oft übersehener Aspekt ist, dass die Öffnungsaktion nicht nur für die private Krankenversicherung gilt, sondern auch für die damit verbundene private Pflegepflichtversicherung z.B. für Soldaten. Da Beamte, die sich privat krankenversichern, auch eine private Pflegeversicherung für Beamte benötigen, ist dies ein wichtiger Zusatznutzen.
Diese Regelung ist besonders wertvoll, da die Pflegepflichtversicherung sonst ebenfalls einer Gesundheitsprüfung unterliegt und bei Vorerkrankungen entsprechende Zuschläge oder Ausschlüsse möglich wären.
Unterschiede zwischen den Versicherungsunternehmen
Obwohl die Grundprinzipien der Öffnungsaktion bei allen Anbietern gleich sind, können sich die Details in der Umsetzung unterscheiden. Einige Versicherer haben großzügigere Regelungen, andere handhaben bestimmte Aspekte restriktiver. Daher ist es ratsam, mehrere Anbieter zu kontaktieren und die jeweiligen Bedingungen zu vergleichen.
Kontrahierungszwang und seine Grenzen
Der Kontrahierungszwang in der PKV für Beamte im Rahmen der Öffnungsaktion ist nicht unbegrenzt. Es gibt bestimmte Ausnahmen und Grenzen, die beachtet werden müssen:
Tabelle: Grenzen des Kontrahierungszwangs
Situation | Aufnahmepflicht | Besondere Bedingungen |
---|---|---|
Reguläre Vorerkrankungen | Ja | Risikozuschlag max. 30% |
Schwere psychische Erkrankungen | Eingeschränkt | Einzelfallprüfung möglich |
Bereits eingetretene Behandlungsbedürftigkeit | Ja | Wartezeiten möglich |
Bestehende Schwangerschaft | Ja | Normale Bedingungen |
Suchterkrankungen | Eingeschränkt | Nach Abstinenznachweis |
Antragstellung und erforderliche Unterlagen
Für die Inanspruchnahme der Öffnungsaktion sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Frühzeitige Kontaktaufnahme: Nehmen Sie bereits vor Ablauf der Frist Kontakt zu den gewünschten Versicherungsunternehmen auf.
- Vollständige Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen:
- Ernennungsurkunde
- Gesundheitsfragebogen (auch bei erleichterter Prüfung erforderlich)
- Beihilfeberechtigung
- Gehaltsnachweis
- Mehrere Angebote einholen: Auch wenn Aufnahmepflicht besteht, können sich die Konditionen zwischen den Anbietern unterscheiden.
Strategische Überlegungen für Beamte
Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung
Manche Beamte mit Vorerkrankungen überlegen, ob sie nicht besser in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben sollten. Diese Entscheidung sollte sorgfältig abgewogen werden, da sie weitreichende Konsequenzen hat.
Vorteile der PKV über die Öffnungsaktion:
- Vollständige Kostenerstattung in Kombination mit Beihilfe
- Bessere Leistungen (Chefarztbehandlung, Ein-/Zweibettzimmer)
- Freie Arztwahl
- Keine Wartezeiten bei Fachärzten
Nachteile durch die Öffnungsklausel?:
- Risikozuschlag möglich (bis 30%)
- Beiträge steigen im Alter
- Rückkehr zur GKV oft nicht möglich
Langfristige Perspektiven bedenken
Bei der Entscheidung für eine PKV über die Öffnungsaktion sollten Sie auch langfristige Aspekte berücksichtigen. Während der Risikozuschlag für bestehende Erkrankungen dauerhaft begrenzt bleibt, können sich durch neue Erkrankungen weitere Zuschläge ergeben. Allerdings profitieren Sie von den besseren Leistungen der PKV und der vollständigen Kostenübernahme in Kombination mit der Beihilfe.
Die Bedeutung der Pflegeversicherung
Da die Öffnungsklausel auch für die Pflegepflichtversicherung gilt, ist es wichtig, die Bedeutung einer angemessenen Pflegeabsicherung zu verstehen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind oft nicht ausreichend, um alle Kosten im Pflegefall zu decken.
Beamte sollten daher zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung auch eine private Pflegezusatzversicherung in Erwägung ziehen. Die verschiedenen Pflegegrade bestimmen dabei, welche Leistungen Sie erhalten können.
Häufige Fehler vermeiden
Frist versäumen: Der häufigste und schwerwiegendste Fehler ist das Versäumen der Antragsfrist. Markieren Sie sich daher bereits bei Ihrer Ernennung den Stichtag für die Antragstellung und setzen Sie sich frühzeitig mit Versicherungsunternehmen in Verbindung.
Unvollständige Gesundheitsangaben: Auch bei der erleichterten Gesundheitsprüfung müssen alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falsche oder unvollständige Angaben können später zur Anfechtung des Vertrags führen.
Voreilige Entscheidungen: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und vergleichen Sie verschiedene Angebote. Auch wenn Aufnahmepflicht besteht, können sich die Konditionen erheblich unterscheiden.
Zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten
Neben der Kranken- und Pflegepflichtversicherung sollten Sie als Beamter auch weitere Absicherungen prüfen:
Pflegetagegeldversicherung
Eine Pflegetagegeldversicherung kann die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen und bietet zusätzliche finanzielle Sicherheit im Pflegefall.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung gelten für Beamte oft besondere Bedingungen. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten.
Lesetipps:
- Zuzahlung Pflegeheim Beamte
- Anwartschaftsversicherung für Beamte
- Pflege Beihilfe für Beamte
- Zahlen Beamte in die Pflegeversicherung ein?
Fazit: Die Öffnungsaktion und Öffnungsklausel als Chance nutzen und PKV plus Pflegeversicherung trotz Vorerkrankung abschließen
Die Öffnungsaktion für Beamte ist eine einmalige Chance, trotz Vorerkrankungen Zugang zur privaten Krankenversicherung zu erhalten. Die Kombination aus Annahmepflicht, vollständigem Versicherungsschutz ohne Leistungsausschlüsse und der Begrenzung des Risikozuschlags macht diese Regelung zu einem wertvollen Instrument für Beamte mit gesundheitlichen Problemen.
Wichtig ist jedoch, die Frist für die Öffnungsklausel nicht zu versäumen und sich frühzeitig über die verschiedenen Optionen zu informieren. Nutzen Sie die sechs Monate nach Ihrer ersten Ernennung optimal und lassen Sie sich von Experten beraten, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Die PKV Öffnungsaktion für Beamte ist mehr als nur eine Versicherungsregelung – sie ist der Schlüssel zu einer umfassenden gesundheitlichen Absicherung und damit zu einem wichtigen Baustein Ihrer finanziellen Sicherheit als Beamter.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Öffnungsaktion und Öffnungsklausel
Wie lange habe ich Zeit, um die Öffnungsaktion zu nutzen?
Die Frist für die Inanspruchnahme der Öffnungsaktion beträgt in der Regel sechs Monate ab der ersten Ernennung zum Beamten (auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit). Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, das heißt, nach Ablauf ist eine Nutzung der Öffnungsaktion nicht mehr möglich. Es ist daher wichtig, bereits frühzeitig Kontakt zu Versicherungsunternehmen aufzunehmen und nicht bis zum letzten Tag zu warten.
Kann ich auch mit schweren Vorerkrankungen wie Krebs oder Diabetes die Öffnungsaktion nutzen?
Ja, grundsätzlich können auch Beamte mit schweren Vorerkrankungen die Öffnungsaktion nutzen. Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, den Antrag anzunehmen, und dürfen bestehende Erkrankungen nicht vom Versicherungsschutz ausschließen. Allerdings kann ein Risikozuschlag von bis zu 30 Prozent des Grundbeitrags erhoben werden. Bei sehr schweren Erkrankungen sollten Sie mehrere Anbieter kontaktieren, da die Handhabung variieren kann.
Gilt die Öffnungsaktion auch für meine Familienangehörigen?
Nein, die Öffnungsaktion gilt nur für den Beamten selbst, nicht für Familienangehörige. Ehepartner und Kinder müssen separate Anträge stellen und unterliegen den regulären Aufnahmebedingungen mit vollständiger Gesundheitsprüfung. Allerdings haben Familienangehörige von Beamten oft bessere Chancen auf eine Aufnahme in die PKV, da sie als beihilfeberechtigt gelten.
Was passiert, wenn ich die Öffnungsaktion nicht nutze und später Probleme bei der PKV-Aufnahme habe?
Wenn Sie die Frist für die Öffnungsaktion versäumen, haben Sie später nur noch die Möglichkeit der regulären Antragstellung mit vollständiger Gesundheitsprüfung. Dabei können Vorerkrankungen zu Ablehnungen, Leistungsausschlüssen oder hohen Risikozuschlägen führen. Eine nachträgliche Inanspruchnahme der Öffnungsaktion ist nicht möglich. Als Alternative bliebe dann nur der Verbleib in oder die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Kann ich zwischen verschiedenen Tarifen wählen oder bin ich auf bestimmte Tarife beschränkt?
Bei der Öffnungsaktion können Sie grundsätzlich zwischen verschiedenen Tarifen des jeweiligen Versicherers wählen. Sie sind nicht auf spezielle Öffnungsaktion-Tarife beschränkt, sondern haben Zugang zum gesamten Tarifportfolio. Allerdings sollten Sie bedenken, dass bei höherwertigen Tarifen auch der mögliche Risikozuschlag entsprechend höher ausfällt, da er prozentual vom Grundbeitrag berechnet wird. Es empfiehlt sich, verschiedene Anbieter und Tarife zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.