Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung Pflege-Bahr
Die Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung, auch bekannt als „Pflege-Bahr“, bietet eine wichtige Möglichkeit, sich gegen die hohen Kosten einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Der deutsche Staat unterstützt diese private Vorsorge mit einem jährlichen Zuschuss von 60 Euro.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und wie Sie die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung optimal für sich nutzen können.
Was ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung?
Direkt zum gewünschten Inhalt
Eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ist eine private Pflegeversicherung, die vom deutschen Staat finanziell unterstützt wird. Diese Förderung erfolgt durch den sogenannten „Pflege-Bahr„, benannt nach dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr. Das Ziel dieser Förderung ist es, die Bürger zu motivieren, zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine private Vorsorge zu treffen.
Wichtig zu wissen: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur die Grundversorgung ab und hinterlässt oft eine erhebliche Versorgungslücke. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen.
Grundprinzip der Förderung
Der Staat gewährt einen monatlichen Zuschuss von 5 Euro, was einem jährlichen Förderbetrag von 60 Euro entspricht. Diese Förderung wird direkt an den Versicherer ausgezahlt und reduziert somit Ihren effektiven Beitrag zur Pflegezusatzversicherung.
Welche staatlichen Förderungen gibt es?
Der Pflege-Bahr: Die Hauptförderung
Der Pflege-Bahr ist die zentrale staatliche Förderung für private Pflegezusatzversicherungen. Diese Förderung wurde am 1. Januar 2013 eingeführt und bietet folgende Leistungen:
- Monatlicher Zuschuss von 5 Euro (60 Euro jährlich)
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
- Annahmepflicht der Versicherer
- Wartezeit von maximal 5 Jahren
Zusätzliche steuerliche Vorteile
Neben der direkten Förderung durch den Pflege-Bahr können Sie auch steuerliche Vorteile nutzen. Die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung können als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden, allerdings nur bis zum Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen.
Förderart | Höhe | Voraussetzungen |
---|---|---|
Pflege-Bahr | 60 Euro/Jahr | Mindestbeitrag 10 Euro/Monat |
Steuerliche Absetzbarkeit | Individuell | Innerhalb Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen |
Voraussetzungen für die staatliche Förderung
Persönliche Voraussetzungen
Um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Wohnsitz in Deutschland
- Noch keine Pflegeleistungen erhalten
- Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
Vertragliche Voraussetzungen
Nicht jede Pflegezusatzversicherung ist förderfähig. Der Vertrag muss bestimmte Mindeststandards erfüllen:
- Mindestbeitrag von 10 Euro pro Monat
- Leistungen für alle Pflegegrade (1-5)
- Mindestleistung von 600 Euro monatlich in Pflegegrad 5
- Keine Gesundheitsprüfung
- Annahmezwang für den Versicherer
Achtung: Die Versicherung muss als Pflegetagegeldversicherung ausgestaltet sein. Pflegekostenversicherungen oder Pflegerentenversicherungen sind nicht förderfähig.
Für wen ist die geförderte Pflegezusatzversicherung geeignet?
Zielgruppe der Förderung
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung richtet sich primär an Menschen, die anderweitig nur schwer oder gar nicht versicherbar wären. Besonders geeignet ist sie für:
- Personen mit Vorerkrankungen
- Ältere Menschen, die von anderen Versicherern abgelehnt wurden
- Menschen mit geringem Einkommen
- Personen, die eine Grundabsicherung wünschen
Für wen ist sie weniger geeignet?
Junge und gesunde Menschen sollten prüfen, ob eine ungeförderte Pflegezusatzversicherung bessere Leistungen bietet. Die Förderung von 60 Euro jährlich ist relativ gering und die Leistungen der geförderten Tarife sind oft begrenzt.
Beispielrechnungen für verschiedene Pflegegrade
Versorgungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Um die Bedeutung einer Pflegezusatzversicherung zu verstehen, schauen wir uns zunächst die aktuellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für 2025 an:
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen | Vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|
1 | – | – | – |
2 | 334 Euro | 761 Euro | 770 Euro |
3 | 573 Euro | 1.432 Euro | 1.262 Euro |
4 | 765 Euro | 1.778 Euro | 1.775 Euro |
5 | 947 Euro | 2.200 Euro | 2.005 Euro |
Beispielrechnung: Pflegegrad 3
Herr Müller (65 Jahre) benötigt vollstationäre Pflege. Die durchschnittlichen Kosten für einen Pflegeheimplatz betragen 3.500 Euro monatlich. Hier zeigt sich deutlich, wie groß die Versorgungslücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist.
Position | Betrag |
---|---|
Gesamtkosten Pflegeheim | 3.500 Euro |
Leistung gesetzliche Pflegeversicherung | 1.262 Euro |
Versorgungslücke | 2.238 Euro |
Leistung Pflegezusatzversicherung (Beispiel) | 800 Euro |
Verbleibende Eigenbeteiligung | 1.438 Euro |
Diese Beispielrechnung verdeutlicht, dass selbst mit einer Pflegezusatzversicherung eine erhebliche Eigenbeteiligung verbleibt. Dennoch reduziert sich die finanzielle Belastung durch die zusätzliche Absicherung um 800 Euro monatlich.
Beispielrechnung: Pflegegrad 5
Frau Schmidt (70 Jahre) mit Pflegegrad 5 benötigt intensive Betreuung. Die Kosten belaufen sich auf 4.200 Euro monatlich. Bei diesem höchsten Pflegegrad sind die Kosten besonders hoch, da rund um die Uhr Betreuung erforderlich ist.
Position | Betrag |
---|---|
Gesamtkosten Pflegeheim | 4.200 Euro |
Leistung gesetzliche Pflegeversicherung | 2.005 Euro |
Versorgungslücke | 2.195 Euro |
Leistung Pflegezusatzversicherung (Mindestleistung) | 600 Euro |
Verbleibende Eigenbeteiligung | 1.595 Euro |
Auch bei Pflegegrad 5 zeigt sich, dass die Mindestleistung der geförderten Pflegezusatzversicherung von 600 Euro nur einen Teil der Versorgungslücke schließt. Für eine umfassendere Absicherung sollten höhere Leistungen gewählt werden.
Geförderte Pflegezusatzversicherung im Vergleich
Vor- und Nachteile der staatlichen Förderung
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung bietet sowohl Vorteile als auch Nachteile, die Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten:
Vorteile der geförderten Pflegezusatzversicherung:
- Garantierte Annahme ohne Gesundheitsprüfung – auch bei Vorerkrankungen
- Staatliche Förderung von 60 Euro jährlich reduziert die Beitragsbelastung
- Schutz vor Beitragssteigerungen bei Krankheit durch Annahmezwang
- Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit bei Unfällen
- Planbare Kosten durch staatlich regulierte Mindeststandards
Nachteile der geförderten Pflegezusatzversicherung:
- Begrenzte Leistungen, besonders in niedrigen Pflegegraden
- Wartezeit von 5 Jahren bei krankheitsbedingter Pflege
- Oft höhere Beiträge als ungeförderte Tarife mit vergleichbaren Leistungen
- Eingeschränkte Leistungsauswahl und weniger Flexibilität
- Förderung von nur 60 Euro jährlich ist relativ gering
Vergleich mit ungeförderten Tarifen
Für gesunde und junge Menschen können ungeförderte Pflegezusatzversicherungen oft bessere Konditionen bieten. Die Unterschiede sind beträchtlich und sollten sorgfältig abgewogen werden.
Ungeförderte Tarife haben in der Regel folgende Vorteile:
- Höhere Leistungen in allen Pflegegraden, oft das Doppelte oder Dreifache
- Kürzere oder keine Wartezeiten bei gesunden Versicherten
- Günstigere Beiträge für junge Versicherte durch Gesundheitsprüfung
- Flexiblere Tarifoptionen und Zusatzleistungen
- Bessere Leistungsdynamik und Anpassungsmöglichkeiten
Der Vergleich zeigt, dass die staatliche Förderung primär als Einstiegshilfe für Menschen konzipiert ist, die aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen nur schwer eine private Pflegezusatzversicherung erhalten würden.
Antragstellung und Vertragsabschluss
Schritt-für-Schritt Anleitung
Die Antragstellung für eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ist unkompliziert und folgt einem standardisierten Verfahren:
- Anbieter auswählen: Vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter und deren Leistungen. Achten Sie dabei nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die Leistungshöhe in den verschiedenen Pflegegraden.
- Antrag stellen: Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich, dennoch müssen alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden.
- Förderung beantragen: Die staatliche Förderung wird automatisch mit dem Vertrag beantragt. Sie müssen hierfür keine separaten Schritte unternehmen.
- Vertrag prüfen: Überprüfen Sie alle Vertragsdetails sorgfältig vor der Unterschrift. Besonders wichtig sind die Leistungshöhen und Wartezeiten.
- Beitrag zahlen: Der erste Beitrag wird meist per Lastschrift eingezogen. Die staatliche Förderung wird direkt verrechnet.
Wichtige Vertragsdetails
Achten Sie bei Vertragsabschluss besonders auf folgende Punkte, da diese maßgeblich über den Wert Ihrer Versicherung entscheiden:
- Höhe der Leistungen in den verschiedenen Pflegegraden und deren Verhältnis zueinander
- Wartezeiten und Leistungsausschlüsse, insbesondere bei Demenz und psychischen Erkrankungen
- Beitragsentwicklung und Dynamik – wie entwickeln sich die Beiträge im Alter?
- Kündigungsfristen und -bedingungen sowie Möglichkeiten der Beitragsfreistellung
- Leistungen bei ambulanter und stationärer Pflege
- Pflegezusatzversicherung Rechner
Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
Änderungen in 2025
Für das Jahr 2025 wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Diese Erhöhung wirkt sich auch auf die Mindestleistungen für geförderte Pflegezusatzversicherungen aus, da diese prozentual an die gesetzlichen Leistungen gekoppelt sind.
Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung wurden ebenfalls angepasst, was die Bedeutung einer zusätzlichen privaten Absicherung weiter unterstreicht. Die demografische Entwicklung führt zu steigenden Pflegekosten, die auch in Zukunft nicht vollständig von der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt werden können.
Zukunft der Förderung
Die staatliche Förderung der Pflegezusatzversicherung steht regelmäßig auf dem politischen Prüfstand. Experten diskutieren verschiedene Reformansätze, um die Attraktivität der privaten Pflegevorsorge zu steigern.
Diskutiert werden unter anderem eine Erhöhung der Förderung, flexible Fördersätze je nach Einkommen oder eine Ausweitung der förderfähigen Versicherungsformen. Auch eine mögliche Einführung einer Pflegepflichtversicherung nach österreichischem Vorbild steht im Raum.
Fazit und Empfehlungen
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung bietet eine wichtige Absicherung, insbesondere für Menschen, die anderweitig nur schwer versicherbar wären. Die Förderung von 60 Euro jährlich ist ein netter Bonus, sollte aber nicht der alleinige Entscheidungsgrund sein.
Für junge und gesunde Menschen empfiehlt es sich, zunächst ungeförderte Tarife zu prüfen, da diese oft bessere Leistungen zu günstigeren Konditionen bieten können. Die Gesundheitsprüfung ist in jungen Jahren meist kein Hindernis und ermöglicht den Zugang zu leistungsstärkeren Tarifen.
Die staatliche Förderung ist primär als Einstiegshilfe für Menschen gedacht, die aufgrund von Vorerkrankungen oder höherem Alter Schwierigkeiten haben, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Für diese Zielgruppe bietet sie eine wertvolle Möglichkeit, dennoch eine Grundabsicherung zu erhalten.
Unabhängig von der Wahl zwischen geförderter und ungeförderter Versicherung ist eine zusätzliche Pflegeabsicherung angesichts der demografischen Entwicklung und steigenden Pflegekosten dringend empfehlenswert. Die Versorgungslücke zwischen gesetzlicher Pflegeversicherung und tatsächlichen Pflegekosten wird in Zukunft eher größer als kleiner werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wie hoch ist die staatliche Förderung für die Pflegezusatzversicherung?
Die staatliche Förderung beträgt 60 Euro pro Jahr, das entspricht 5 Euro monatlich. Diese Förderung wird direkt an den Versicherer ausgezahlt und reduziert Ihren effektiven Beitrag. Voraussetzung ist ein Mindestbeitrag von 10 Euro pro Monat. Die Förderung erfolgt automatisch, solange die Vertragsbedingungen erfüllt sind.
2. Kann ich die geförderte Pflegezusatzversicherung auch abschließen, wenn ich bereits krank bin?
Ja, das ist möglich und ein wesentlicher Vorteil der geförderten Pflegezusatzversicherung. Bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung und die Versicherer haben einen Annahmezwang. Allerdings gilt eine Wartezeit von 5 Jahren für krankheitsbedingte Pflegefälle. Bei Unfällen entfällt diese Wartezeit.
3. Lohnt sich die geförderte Pflegezusatzversicherung für junge Menschen?
Für junge und gesunde Menschen ist oft eine ungeförderte Pflegezusatzversicherung die bessere Wahl. Diese bietet meist höhere Leistungen zu günstigeren Konditionen, da die Versicherer durch die Gesundheitsprüfung das Risiko besser kalkulieren können. Die Förderung von 60 Euro jährlich wiegt die Nachteile der geförderten Tarife oft nicht auf. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.
4. Welche Leistungen muss eine geförderte Pflegezusatzversicherung mindestens bieten?
Eine geförderte Pflegezusatzversicherung muss Leistungen für alle Pflegegrade 1-5 vorsehen. In Pflegegrad 5 muss mindestens eine Leistung von 600 Euro monatlich gewährt werden. Die Leistungen in den anderen Pflegegraden sind entsprechend gestaffelt. Für Pflegegrad 4 sind mindestens 480 Euro, für Pflegegrad 3 mindestens 360 Euro, für Pflegegrad 2 mindestens 240 Euro und für Pflegegrad 1 mindestens 120 Euro vorgesehen.
5. Kann ich die staatliche Förderung auch für bereits bestehende Pflegezusatzversicherungen erhalten?
Nein, die staatliche Förderung gibt es nur für neue Verträge, die die spezifischen Förderkriterien erfüllen. Bestehende Pflegezusatzversicherungen können nicht nachträglich gefördert werden, es sei denn, Sie schließen einen neuen förderfähigen Vertrag ab. In diesem Fall müssen Sie jedoch bedenken, dass bei einem Wechsel erneut Wartezeiten gelten können und Sie möglicherweise Nachteile bei der Leistungsberechnung haben.