Pflegegrade 1 bis 5 Leistungen Voraussetzungen Tabelle 2023

Das Verständnis der Pflegegrade und ihrer Voraussetzungen kann sehr verwirrend sein. In Deutschland gibt es seit 2017 fünf Pflegegrade, die von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung) reichen. Diese ersetzen die bis dahin gültigen Pflegestufen 0 bis 3.

Unser Artikel wird Ihnen helfen, die unterschiedlichen Leistungen, Ansprüche und Voraussetzungen für jedes Pflegegrad im Jahr 2023 zu verstehen. Lesen Sie weiter, um sich optimal auf den Antrag vorzubereiten und die bestmögliche Einstufung zu erhalten.

Zusammenfassung

  • Es gibt fünf Pflegegrade (1 bis 5) in Deutschland, die den Grad der Beeinträchtigung einer Person bei der Selbstständigkeit im Alltag festlegen.
  • Die Geldleistungen und Ansprüche für jeden Pflegegrad sind unterschiedlich und werden jährlich festgelegt. Im Jahr 2023 reichen die Geldleistungen von 125 Euro für Pflegegrad 1 bis 901 Euro für Pflegegrad 5. Weitere Geldleistungen und Voraussetzungen unten in der Tabelle.
  • Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) unter Berücksichtigung verschiedener Bereiche des täglichen Lebens wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung.
  • Anhand eines Fragenkatalogs werden Punkte für Einschränkungen vergeben und über die Punktezahl der Pflegegrad berechnet: Pflegegrad Punkte Tabelle

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Überblick über die Pflegegrade

Ein Pflegegrad ist eine Bewertung, die den Grad der Beeinträchtigung einer Person bei der Selbstständigkeit im Alltag aufgrund von Pflegebedürftigkeit festlegt.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad ist eine Bewertung, die zeigt, wie stark die Selbständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 die kleinste und Pflegegrad 5 die größte Einschränkung anzeigt.

Die Einteilung in einen bestimmten Pflegegrad erfolgt nach einer genauen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Hierbei werden sechs Bereiche des täglichen Lebens, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, verhaltensbedingte Probleme und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte geprüft.

Der ermittelte Pflegegrad beeinflusst dann die Höhe der Leistungen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt werden.

Unterschiede zwischen Pflegegrad und Pflegestufe

Das System der Pflegegrade hat die Pflegestufen im Jahr 2017 abgelöst. Die Umstellung auf Pflegegrade ermöglicht eine genauere Einschätzung der individuellen Pflegebedürftigkeit.

Denn bei den Pflegestufen wurde hauptsächlich die körperliche Selbstständigkeit bewertet, während bei den Pflegegraden auch die kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen berücksichtigt werden.

Fünf Pflegegrade haben die bis dahin geltenden drei Pflegestufen und außerdem die sogenannte „Pflegestufe 0“ ersetzt. Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad erfolgt durch eine detaillierte Begutachtung des Versicherten, wobei sechs verschiedene Bereiche der Selbstständigkeit bewertet werden.

Jeder Pflegegrad korrespondiert mit einem bestimmten Grad an Selbstständigkeit und Beeinträchtigung.

Anzahl der Pflegegrade und ihre Bewertung

In Deutschland gibt es insgesamt fünf Pflegegrade, die sich in ihrem Umfang und in der benötigten Pflegezeit unterscheiden. Diese Pflegegrade werden auf der Grundlage der Feststellungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vergeben. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl der Pflegegrade und ihre Bewertung.

PflegegradBeschreibung
Pflegegrad 1Leichte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Leistungen und Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 5 im Jahr 2023

Geldleistungen und Ansprüche für jeden Pflegegrad werden angepasst und festgelegt.

Geldleistungen und Ansprüche für Pflegegrad 1 bis 5

Die Geldleistungen und Ansprüche für die verschiedenen Pflegegrade sind unterschiedlich, abhängig vom festgestellten Pflegegrad. In der folgenden Tabelle sind die Beträge für das Jahr 2023 aufgeführt.

PflegegradGeldleistungen (in Euro)Ansprüche
1125€Beratungsleistungen, Tages- und Nachtpflege, vollstationäre Pflege
2316€Zusätzlich zu Pflegegrad 1: Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
3545€Zusätzlich zu Pflegegrad 2: Entlastungsbetrag, Wohngruppenzuschlag
4728€Zusätzlich zu Pflegegrad 3: Intensivpflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen
5901€Zusätzlich zu Pflegegrad 4: Besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung, Mehrbedarf bei hohem Pflegeaufwand

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben für das Jahr 2023 gelten und sich jährlich ändern können. Weitere Informationen unter:

Links zu allen Pflegegraden mit detaillierten Informationen zu Voraussetzungen, Leistungen und Fallbeispielen:

Einstufungsvoraussetzungen für jeden Pflegegrad

Die Einstufungsvoraussetzungen für jeden Pflegegrad basieren auf einer Begutachtung, die verschiedene Bereiche des täglichen Lebens bewertet. Dies umfasst die Selbstständigkeit der Person, ihre körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen sowie ihren Unterstützungsbedarf.

Die Entscheidung über den Pflegegrad erfolgt anhand einer Bewertungsskala, bei der höhere Punktzahlen auf eine höhere Pflegebedürftigkeit hinweisen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Einstufung anhand der aktuellen Pflegereform überprüft und angepasst werden kann.

Begutachtungsbereiche im Detail

Die Begutachtungsbereiche für die Pflegegrade 1 bis 5 im Jahr 2023 sind:

  1. Mobilität: Bewertet wird die Fähigkeit, sich selbstständig zu bewegen und fortzubewegen.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hierbei wird die geistige Leistungsfähigkeit und die Kommunikationsfähigkeit beurteilt.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Es wird geprüft, ob es Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Probleme gibt.
  4. Selbstversorgung: Die Fähigkeit zur Körperpflege, Ernährung und dem an- und ausziehen von Kleidung werden bewertet.
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Hierbei geht es um die Eigenständigkeit bei der Medikamenteneinnahme oder anderen therapeutischen Maßnahmen.

Das Verfahren für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ist für sämtliche Medizinischen Dienste (MDK) durch die bundesweit einheitlichen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes festgelegt.

Diese Richtlinien zur Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) sind für alle Beteiligten verbindlich und werden von der Pflegekasse in Auftrag gegeben.

Anschließend trifft die Pflegekasse eine Entscheidung über die Einstufung in einen Pflegegrad, der die Höhe der zugesprochenen Leistungen beeinflusst. An dieser Einstufung bemisst sich der Hilfebedarf und somit der Antrag auf Pflegeleistungen.

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung reicht im Ernstfall nicht. Deshalb ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll und wird von unabhängigen Experten empfohlen. Folgende Pflegezusatzversicherung werden als Ergänzung angeboten:

  1. Pflegetagegeldversicherung
  2. Pflegerentenversicherung
  3. Pflege-Bahr Versicherung
  4. Pflegekostenversicherung
  5. Private Pflegepflichtversicherung

Pflegeleistungen und Unterschiede zwischen stationärer und ambulanter Pflege

Bei Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen stationärer (Unterbringung im Pflegeheim) und ambulanter Pflegedienst (häuslicher) Pflege:

  • Stationäre Pflege: Hierbei handelt es sich um eine Vollzeitbetreuung in einer Pflegeeinrichtung, meist einem Pflegeheim. Der Pflegebedürftige wird rund um die Uhr betreut und versorgt. Sämtliche pflegerischen und medizinischen Maßnahmen, die er benötigt, werden in der Einrichtung vorgenommen. Die Kosten sind in der Regel höher als bei ambulanter Pflege und werden bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegeversicherung gedeckt.
  • Ambulante Pflege: Bei der ambulanten Pflege bleibt der Pflegebedürftige in seinem eigenen Zuhause und wird dort von Pflegekräften betreut, die für bestimmte Zeiten zu ihm kommen. Es ist auch möglich, dass Angehörige die Pflege übernehmen und dafür gegebenenfalls einen Pflegegeldbetrag erhalten. Ambulante Pflege ist oft flexibler und ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, in seiner gewohnten Umgebung zu bleiben.

Beide Pflegearten werden von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt, jedoch unterscheiden sich die Leistungen in ihrer Höhe und Form je nach Pflegegrad und individuellen Bedürfnissen.

Pflegegrad beantragen und Pflegegradrechner

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Pflegegrad beantragen können und nutzen Sie unseren Pflegegradrechner, um Ihre individuellen Ansprüche zu berechnen. Lesen Sie mehr dazu hier!

Tipps und Checkliste für den Antragsprozess

Hier sind einige Tipps und eine Checkliste, die Ihnen bei Ihrem Antragsprozess für einen Pflegegrad helfen können:

  1. Informieren Sie sich über die verschiedenen Pflegegrade und ihre Voraussetzungen.
  2. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Pflegeversicherung auf und lassen Sie sich beraten.
  3. Beantragen Sie einen Termin für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder eine andere qualifizierte Stelle.
  4. Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor, indem Sie Ihre Beeinträchtigungen und Einschränkungen dokumentieren.
  5. Halten Sie alle relevanten medizinischen Dokumente bereit, um Ihre Pflegebedürftigkeit nachzuweisen.
  6. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und überprüfen Sie ihn sorgfältig auf Fehler oder fehlende Informationen.
  7. Legen Sie Kopien aller wichtigen Unterlagen bei, bevor Sie den Antrag abschicken.
  8. Behalten Sie eine Kopie des Antrags und aller eingereichten Dokumente für Ihre eigenen Unterlagen.
  9. Verfolgen Sie den Status Ihres Antrags regelmäßig bei Ihrer Pflegeversicherung nach.
  10. Muster Pflegegrad beantragen PDF Download

Wie berechnet sich der Pflegegrad?

Der Pflegegrad wird anhand einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen Gutachter festgelegt. Dabei werden verschiedene Bereiche betrachtet, um den individuellen Pflegebedarf einer Person zu ermitteln.

Dazu gehören zum Beispiel die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie die Selbstversorgung. Je nachdem, wie stark die Beeinträchtigungen in diesen Bereichen sind, wird der Pflegegrad bestimmt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Selbstständigkeit einer Person und ihre Fähigkeit, Aktivitäten des täglichen Lebens auszuführen, berücksichtigt werden. Anhand dieser Kriterien kann dann der passende Pflegegrad ermittelt werden, der den Leistungsanspruch in der Pflegeversicherung festlegt.

Pflegegrad Tabelle 2023 Pflegeversicherung – Geld- und Sachleistungen & Voraussetzungen

Zum Abschluss schauen wir uns eine übersichtliche Pflegegrad-Tabelle an und beantworten einige häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrade:

PflegegradLeistungenVoraussetzungen
Pflegegrad 1125 € Pflegegeld und bis zu 689 € SachleistungGeringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2316 € Pflegegeld und bis zu 1.298 € SachleistungErhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3545 € Pflegegeld und bis zu 1.612 € SachleistungSchwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4728 € Pflegegeld und bis zu 1.995 € SachleistungSchwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5901 € Pflegegeld und bis zu 2.314 € SachleistungSchwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Fragen und Antworten zu Pflegegrade in der Pflegeversicherung

Was sind Pflegegrade?

Die Pflegegrade sind ein Instrument zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit einer Person. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5), die die unterschiedlichen Ausmaße der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einer pflegebedürftigen Person widerspiegeln.

Wie erfolgt die Begutachtung für die Pflegegrade?

Die Begutachtung für die Pflegegrade wird von einer Pflegekasse durchgeführt. Dabei wird anhand verschiedener Kriterien, wie der körperlichen und geistigen Beeinträchtigung, der Selbstständigkeit und der einpflegenden Angehörigen, der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person festgelegt.

Wie kann man den Pflegegrad erhöhen?

Um den Pflegegrad zu erhöhen, muss ein Antrag auf Neubegutachtung gestellt werden. Die Begutachtung erfolgt erneut und anhand der Ergebnisse kann ein höherer Pflegegrad festgestellt werden, wenn die Kriterien dafür vorliegen.

Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung in den Pflegegraden an?

Die Pflegeversicherung bietet in den Pflegegraden verschiedene Leistungen an, wie z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege. Die konkreten Leistungen und deren Umfang sind abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.

Was sind die Voraussetzungen für einen bestimmten Pflegegrad?

Die Voraussetzungen für einen bestimmten Pflegegrad werden anhand eines Punktesystems ermittelt. Dabei werden verschiedene Kriterien, wie z.B. Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen bewertet. Je nach erzieltem Punktwert wird die pflegebedürftige Person einem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet.

Wie erhalte ich Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Dieser Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht und nach der Begutachtung wird der pflegebedürftigen Person ein Pflegegrad zugeordnet, für den dann entsprechende Leistungen gewährt werden.

Gibt es eine Übersicht über die Pflegegrade?

Ja, es gibt eine Übersicht über die Pflegegrade. Sie reichen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 und spiegeln die unterschiedlichen Ausmaße der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einer pflegebedürftigen Person wider.

Was passiert bei einer Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade?

Bei einer Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade werden die pflegebedürftigen Menschen automatisch in den jeweiligen Pflegegrad übernommen, der ihrer bisherigen Pflegestufe entspricht. Dadurch erhalten sie weiterhin die ihnen bereits bekannten Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Wie können Punkte für die Einstufung in einen Pflegegrad vergeben werden?

Die Punkte für die Einstufung in einen Pflegegrad werden durch die Begutachtungskommission vergeben. Dabei werden verschiedene Kriterien bewertet, wie z.B. Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Je nach Erreichung einer bestimmten Punktzahl wird die pflegebedürftige Person einem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet.

Wie oft erfolgt die Begutachtung und Einstufung in einen neuen Pflegegrad?

Die Begutachtung und Einstufung in einen neuen Pflegegrad erfolgt in der Regel alle paar Jahre. Der genaue Zeitpunkt für eine erneute Begutachtung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Erkrankung oder Beeinträchtigung.