Welcher Pflegegrad bei Demenz – Leistungen berechnen

Pflegegrad-Einstufung bei Demenz: Welche Leistungen stehen zu?

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Demenz verändert nicht nur das Gedächtnis, sondern den gesamten Alltag. Betroffene verlieren Stück für Stück ihre Selbstständigkeit – und Familien müssen oft kurzfristig komplexe Pflege organisieren. Spätestens dann stellt sich die Frage:

Welcher Pflegegrad bei Demenz, und welche Leistungen können Sie beantragen?

In diesem Beitrag erhalten Sie einen vollständigen Überblick – von der Begutachtung über typische Pflegegrade bis hin zu allen Geld‑ und Sachleistungen. Ergänzend erfahren Sie, welche digitalen Hilfsmittel heute unterstützen, welche Rechte Angehörige haben und wie Sie auch langfristig finanzielle Stabilität sichern.


Was bedeutet „Pflegegrad“ eigentlich?

Definition in einfachen Worten

Die fünf Pflegegrade beschreiben den Schweregrad der Selbstständigkeits­einbußen einer Person. Er reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen) und ersetzt seit 2017 die früheren Pflegestufen.

Warum keine eigene Kategorie „Demenz‑Pflegegrad“ existiert

Die Pflegeversicherung bewertet alle Erkrankungen nach demselben Schema. Bei Demenz zählen also dieselben sechs Module wie bei körperlichen Einschränkungen – jedoch mit besonderem Blick auf Kognition und Verhalten.


Die sechs Module der Begutachtung im Überblick

ModulInhaltGewichtung am Gesamtscore
1Mobilität10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %¹
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %¹
4Selbstversorgung40 %
5Umgang mit krankheits‑/therapiebedingten Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte15 %

¹ Es wird nur das höher bewertete der Module 2 oder 3 in die Berechnung einbezogen. Bei Demenz ist das fast immer eines dieser beiden Module – daher führt die Erkrankung häufig zu höheren Pflegegraden.


Besonderer Fokus bei Demenz: Module 2 & 3

Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Hier prüft der Gutachter zum Beispiel, ob die betroffene Person:

  • einfache Entscheidungen trifft,
  • zeitliche und örtliche Orientierung behält,
  • Gesprächen folgen kann.

Verliert ein Demenzkranker diese Fähigkeiten, steigen die Punkte schnell – ein wichtiges Argument für Pflegegrad 3 oder höher.

Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Dieses Modul bewertet u. a.:

  • Weglauf‑Tendenzen,
  • nächtliche Unruhe,
  • aggressive oder ängstliche Verhaltensweisen.

Solche Symptome kommen bei mittelschwerer bis schwerer Demenz häufig vor und tragen maßgeblich zum Endergebnis bei.


Typische Pflegegrade bei Demenz – ein Blick in die Praxis

Stadium der DemenzPunktekorridorWahrscheinlicher Pflegegrad
Frühstadium12,5 – < 27 PunktePflegegrad 2
Mittelschwer27 – < 47 PunktePflegegrad 3 (häufig)
Fortgeschritten47 – < 70 PunktePflegegrad 4
Endstadium / schwerste Einschränkung≥ 70 PunktePflegegrad 5

Beispiel: Frau M. erhält im Modul 2 6 Punkte, im Modul 3 8 Punkte (der höhere Wert zählt). Zusammen mit 18 Punkten aus Selbstversorgung, 8 Punkten aus Modul 5 und 5 Punkten aus Alltagsgestaltung erreicht sie 45 Punkte – das führt zu Pflegegrad 3.


Welche Leistungen stehen Demenzkranken zu?

Überblickstabelle der wichtigsten Geld‑ und Sachleistungen

PflegegradPflegegeld (häusl.)PflegesachleistungKombinations­leistungEntlastungs­betragTages‑/NachtpflegeKurzzeit­pflegeVerhinderungs­pflege
PG 1125 €/Monat
PG 2332 €760 €anteilig125 €689 €1 774 €/Jahr1 612 €/Jahr
PG 3573 €1 432 €anteilig125 €1 298 €1 774 €/Jahr1 612 €/Jahr
PG 4765 €1 778 €anteilig125 €1 612 €1 774 €/Jahr1 612 €/Jahr
PG 5947 €2 200 €anteilig125 €1 995 €1 774 €/Jahr1 612 €/Jahr

Tipp: Alle Beträge gelten pro Monat, sofern nicht anders angegeben, und entsprechen dem Stand 2025.

Entlastungsbetrag – die oft übersehene Hilfe

Der Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Bei Demenz kann er z. B. für:

  • stundenweise Betreuung,
  • Alltagsbegleiter,
  • Haushaltshilfe oder
  • Pflegekurse für Angehörige
    eingesetzt werden. Nicht verbrauchtes Budget kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Tages‑ und Nachtpflege

Gerade Demenzkranke profitieren von strukturier­ten Tages­angeboten, weil soziale Kontakte erhalten bleiben und Angehörige entlastet werden.

Kurzzeit‑ und Verhinderungs­pflege

Wenn Sie als pflegende Person Urlaub brauchen oder plötzlich ausfallen, springt die Pflegeversicherung ein. Beide Budgets lassen sich teilweise untereinander übertragen.

Pflegehilfsmittel & Wohnumfeld­verbesserungen

  • Monatliches Hilfsmittel‑Pauschale: 40 € (z. B. Einmalhandschuhe, Bett­einlagen).
  • Einmaliger Zuschuss bis 4 000 € für Umbauten (z. B. Türverbreiterung, Badewannen­lift).

Technische Hilfsmittel und digitale Unterstützung

Technik kann den Alltag von Menschen mit Demenz entscheidend erleichtern. Moderne Systeme erhöhen die Sicherheit, erinnern an Medikamente und entlasten Angehörige. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl typischer Helfer – viele davon sind über die Pflegekasse bezuschussbar.

KategorieBeispielgeräteNutzenFinanzierung
Ortung & SicherheitGPS‑Uhren, TürsensorenSchutz vor Weglaufen, automatische Alarmierungi. d. R. Hilfsmittelnummer nötig → Erstattung bis 100 %
AlltagserinnerungDigitale Kalender, sprechende UhrenErinnerung an Termine und MedikamentePflegehilfsmittel‑Pauschale oder eigener Kauf
SturzpräventionBodensensoren, smarte MattenMeldung bei nächtlichem Aufstehen oder Sturzggf. als technisches Pflegehilfsmittel
Kommunikations­systemeVideotelefonie‑Tablets (Großtasten)Soziale Teilhabe, weniger Isolationselten Kassen­leistung, aber von Stiftungen gefördert

Praxisbeispiel: Herr K. (Pflegegrad 3) nutzt eine GPS‑Armbanduhr. Geht er ohne Begleitung außer Haus, erhalten seine Kinder eine Push‑Nachricht mit Position. Die Kasse übernahm 90 % der Anschaffungskosten.


Schritt‑für‑Schritt – so stellen Sie den Antrag

  1. Formloser Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse (Brief, Fax, E‑Mail).
  2. Vorbereitung: Führen Sie ein Pflegetagebuch & nutzen Sie den Selbsteinschätzungs­bogen der Alzheimer Gesellschaft.
  3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) – meist innerhalb von 25 Arbeitstagen.
  4. Bescheid prüfen; ggf. innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
  5. Leistungen beantragen (Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Tages‑/Nachtpflege usw.).

Dynamische Pflegegrade – wann ist eine Neubegutachtung sinnvoll?

Demenz schreitet fortschreitend voran. Daher genügt ein einmaliger Pflegegrad selten für Jahre. Folgende Anzeichen sprechen für einen Höherstufungsantrag:

  • Häufiges nächtliches Aufstehen oder Weglaufen
  • Zunehmende Orientierungs‑ und Sprachprobleme
  • Mehrfacher Sturz innerhalb weniger Monate
  • Steigender Betreuungs‑ und Beaufsichtigungsaufwand (> 6 Stunden/Tag)

Tipp für die Praxis: Machen Sie Fotos oder kurze Videos der typischen Alltagssituationen. Diese können beim MD‑Termin Missverständnisse vermeiden.


Rolle der Angehörigen und rechtliche Vorsorge

Pflegekurse und Beratungsangebote

Pflegekassen bieten kostenfreie Pflegekurse an, die speziell auf Demenz eingehen. Dort lernen Sie:

  • Nonverbale Kommunikationstechniken,
  • Umgang mit aggressivem Verhalten,
  • rückenschonendes Heben und Lagern.

Rechtliche Grundlagen sichern

  • Vorsorgevollmacht: Wer soll später Entscheidungen treffen?
  • Betreuungsverfügung: Legt fest, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls nötig.
  • Patientenverfügung: Hält medizinische Wünsche fest (z. B. bei künstlicher Ernährung).

Benennen Sie möglichst früh eine Vertrauensperson. Ab mittlerer Demenz kann der Betroffene komplexe Entscheidungen oft nicht mehr verlässlich treffen.


Finanzierung stationärer Pflege bei schwerer Demenz

Eigenanteil – was kostet ein Pflegeheimplatz?

Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Heimkosten. Typische monatliche Posten:

  • Pflegebedingter Eigenanteil (abhängig vom Bundesland; Ø 1 200 €),
  • Unterkunft und Verpflegung (Ø 900 €),
  • Investitionskosten (Ø 450 €).

Beispielrechnung: Bei Pflegegrad 4 zahlt die Kasse einen Zuschlag von 1 775 € zur pflege­bedingten Versorgung. Bleiben noch rund 1 600 € als Eigenanteil – plus Unterkunft und Verpflegung.

Entlastende Zuschüsse

  • Leistungszuschlag Pflegegrad 2–5: Steigt pro Jahr stationärer Pflege (ab Jahr 3: 70 % Zuschuss zum Eigenanteil).
  • Wohngeld oder Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege), falls eigenes Einkommen/Vermögen nicht ausreicht.
  • Angehörigenentlastung: Seit 2021 werden Kinder erst ab 100 000 € Jahresbrutto herangezogen.

Pflegeunterstützungsgeld und Familienpflegezeit

Kurzfristige Auszeit: Pflegeunterstützungsgeld

Bis zu 10 Arbeitstage können Arbeitnehmer sofort frei nehmen, wenn ein akuter Pflegefall eintritt. Der Lohnersatz beträgt 90 % des Nettogehalts. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine gesetzliche Leistung, die sowohl von der privaten als auch von der sozialen Pflegeversicherung erstattet wird.

Langfristige Reduktion: Familienpflegezeit

  • Bis zu 24 Monate Teilzeit möglich (min. 15 Std./Woche).
  • Unabhängig vom Betrieb (gilt auch für kleine Firmen).
  • Zinsloses Bundesdarlehen sichert Einkommensausfall.

Prüfen Sie betriebliche Vereinbarungen: Viele größere Arbeitgeber bieten zusätzliche Pflegezeitmodelle.


Steuerliche Entlastungen für Angehörige

  • Pflege‑Pauschbetrag von bis zu 1 800 € im Jahr, wenn Sie einen Angehörigen ab Pflegegrad 4 unentgeltlich pflegen.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Pflege‑ und Umbau­kosten können ggf. steuerlich geltend gemacht werden.

Zusammenfassung zu Welcher Pflegegrad bei Demenz

Demenz führt oft zu höheren Pflegegraden, weil die Module 2 und 3 stark ins Gewicht fallen. Auch ohne „Sonder‑Pflegegrad“ eröffnet die reguläre Einstufung zahlreiche Geld‑ und Sachleistungen – von Pflegegeld über den 125‑€‑Entlastungsbetrag bis hin zu Umbauzuschüssen.

Wer sich sorgfältig auf das Gutachten vorbereitet und bei Bedarf Widerspruch einlegt, kann die Unterstützung deutlich verbessern. Technische Hilfsmittel, steuerliche Entlastungen und flexible Arbeitszeitmodelle runden die Versorgung ab und schaffen Sicherheit für die ganze Familie.


FAQ zu Welcher Pflegegrad bei Demenz

1. Gibt es einen speziellen Pflegegrad nur für Demenz?

Nein. Demenz wird im regulären Begutachtungssystem bewertet. Module 2 und 3 sind dabei ausschlaggebend – das erklärt die häufig höheren Pflegegrade.

2. Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Demenz?

Er beträgt pauschal 125 € pro Monat und kann vielfältig für Entlastungs‑ und Betreuungsangebote genutzt werden.

3. Ab welchem Pflegegrad erhält man Pflegegeld?

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Die Beträge steigen stufenweise bis 947 € (PG 5).

4. Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja. Die sogenannte Kombinationsleistung erlaubt die anteilige Nutzung beider Budgets – ideal, wenn Angehörige pflegen, aber zusätzlich ein Pflegedienst hilft.

5. Lässt sich der Pflegegrad bei Fortschreiten der Demenz erhöhen?

Absolut. Sie können jederzeit eine Höherstufung beantragen. Der MD begutachtet erneut; steigen die Punkte, wird ein höherer Pflegegrad bewilligt.

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