Pflege Beihilfe für Beamte in allen 16 Bundesländern – Pflege Beihilfe Atlas

Die Beihilfe-Landschaft in Deutschland gleicht einem Flickenteppich – und das merken Beamte und Beamtenanwärter besonders deutlich, wenn es um Pflegeleistungen geht. Während die gesetzliche Pflegeversicherung bundesweit einheitliche Regelungen hat, variieren die Beihilfevorschriften von Bundesland zu Bundesland erheblich.

Was in Bayern ohne Probleme erstattet wird, kann in Bremen zu unerwarteten Kosten führen. Diese Unterschiede können im Pflegefall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Als Beamter oder Pensionär stehen Sie vor der Herausforderung, dass Sie nicht nur die komplexen Pflegegrade verstehen müssen, sondern auch die spezifischen Beihilferegeln Ihres Bundeslandes. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen können Sie Ihre Ansprüche optimal nutzen und unangenehme Überraschungen vermeiden.

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Interaktive Deutschlandkarte Beihilfe Beamte: Ihr Bundesland im Fokus

Die Karte zeigt auf einen Blick, welche Bundesländer besondere Regelungen haben:

  • Grün: Bundesländer ohne Kostendämpfungspauschale
  • Gelb: Bundesländer mit moderaten Zusatzregelungen
  • Rot: Bundesländer mit Kostendämpfungspauschale oder besonderen Einschränkungen

Detaillierte Vergleichstabelle: Beihilfe-Regelungen nach Bundesländern

BundeslandBeihilfebemessungssatzKostendämpfungspauschaleBesondere RegelungenStatus 2025
Baden-Württemberg50% / 70% (2+ Kinder) / 70% Pensionär90-275 Euro jährlich (umstritten)Rechtliche Prüfung läuftUnsicher
Bayern50% / 70% (2+ Kinder) / 70% PensionärKeineOrientierung an BundesbeihilfeStabil
Berlin50% / 70% (2+ Kinder) / 70% PensionärKeinePauschaler AbzugsbetragStabil
Brandenburg50% / 70% (2+ Kinder) / 70% PensionärKeineOrientierung an BundesbeihilfeStabil
Bremen50% / 70% (2+ Kinder) / 70% Pensionär70-100 Euro jährlichWahlleistungen ausgeschlossenEingeschränkt
Hamburg50% / 70% (2+ Kinder) / 70% PensionärKeineWahlleistungen ausgeschlossenGut
Hessen50% / 70% (2+ Kinder) / 70% PensionärKeineGroßzügige RegelungenSehr gut
Mecklenburg-Vorpommern50% / 70% (2+ Kinder) / 70% PensionärKeineOrientierung an BundesbeihilfeStabil
Niedersachsen50% / 70% (2+ Kinder) / 70% PensionärKeineOrientierung an BundesbeihilfeStabil
Nordrhein-Westfalen50% / 70% (2+ Kinder) / 70% PensionärKeine (abgeschafft 2019)Moderne Beihilfe-AppSehr gut
Rheinland-Pfalz50% / 70% (2+ Kinder) / 70% Pensionär100-750 Euro jährlichNach Besoldungsgruppe gestaffeltBelastend
Saarland50% / 70% (2+ Kinder) / 70% Pensionär50-200 Euro jährlichModerate KostendämpfungModerat
Sachsen50% / 70% (2+ Kinder) / 70% PensionärKeineOrientierung an BundesbeihilfeStabil
Sachsen-Anhalt50% / 70% (2+ Kinder) / 70% PensionärKeineOrientierung an BundesbeihilfeStabil
Schleswig-Holstein50% / 70% (2+ Kinder) / 70% PensionärKeineOrientierung an BundesbeihilfeStabil
Thüringen50% / 70% (2+ Kinder) / 70% PensionärKeineOrientierung an BundesbeihilfeStabil

Die Kostendämpfungspauschale: Ein Streitthema mit Folgen

Die Kostendämpfungspauschale ist derzeit eines der umstrittensten Themen im Beihilferecht. Ursprünglich als Pendant zur „Praxisgebühr“ in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt, existiert sie auch nach deren Abschaffung 2013 in einigen Bundesländern weiter.

Baden-Württemberg steht dabei besonders im Fokus: Das Bundesverwaltungsgericht erklärte im März 2024 die dortige Kostendämpfungspauschale für unwirksam, da die gesetzliche Grundlage nicht ausreichend war. Betroffen sind jährliche Beträge von 90 bis 275 Euro, je nach Besoldungsgruppe. Das Land plant jedoch, die Regelung rückwirkend zu legalisieren – ein umstrittenes Vorgehen, das weitere Klagen wahrscheinlich macht.

Rheinland-Pfalz erhebt mit 100 bis 750 Euro pro Jahr die höchsten Kostendämpfungspauschalen. Besonders höhere Besoldungsgruppen sind stark betroffen. Die Regelung ist dort rechtlich solider verankert, sorgt aber für erhebliche finanzielle Belastungen.

Positive Entwicklungen gibt es in Nordrhein-Westfalen, wo die Kostendämpfungspauschale 2019 komplett abgeschafft wurde. Bayern, Berlin und die meisten anderen Bundesländer verzichten ebenfalls auf diese zusätzliche Belastung.

Beihilfebemessungssätze: Mehr als nur Prozente

Der Beihilfebemessungssatz bestimmt, welchen Anteil Ihrer Pflegekosten die Beihilfe übernimmt. Die restlichen Kosten trägt Ihre private Pflegeversicherung für Beamte. Die Sätze sind bundesweit weitgehend angeglichen:

Standardsätze 2025:

  • Beihilfeberechtigte ohne Kinder oder mit einem Kind: 50%
  • Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern: 70%
  • Pensionäre: 70%
  • Berücksichtigungsfähige Kinder: 80%
  • Ehegatten/Lebenspartner: 70% (bei Einhaltung der Einkommensgrenzen)

Besonderheiten bei den Einkommensgrenzen: Für Ehegatten variieren die Einkommensgrenzen zwischen den Bundesländern. In den meisten Ländern liegt die Grenze bei etwa 20.000 Euro im Vorjahr. Wird diese überschritten, entfällt der Beihilfeanspruch für den Ehegatten komplett.

Pflegeleistungen im Detail: Was zahlt die Beihilfe?

Die Beihilfe orientiert sich grundsätzlich an den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, auch wenn Sie als Beamter in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert sind.. Die aktuellen Höchstbeträge für 2025 sind:

Ambulante Pflege (monatlich):

  • Pflegegrad 2: 324 Euro (Pflegegeld) / 760 Euro (Sachleistungen)
  • Pflegegrad 3: 545 Euro (Pflegegeld) / 1.431 Euro (Sachleistungen)
  • Pflegegrad 4: 728 Euro (Pflegegeld) / 1.778 Euro (Sachleistungen)
  • Pflegegrad 5: 901 Euro (Pflegegeld) / 2.200 Euro (Sachleistungen)

Stationäre Pflege (monatlich):

  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Wichtiger Hinweis: Die Beihilfe übernimmt nur die pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (UVI-Kosten) müssen Sie grundsätzlich selbst tragen. Nur in Härtefällen gibt es ergänzende Beihilfe.

Besondere Zuzahlungsregeln: Länderspezifische Unterschiede

Während die Grundleistungen ähnlich sind, unterscheiden sich die Zuzahlungsregeln erheblich:

Arzneimittel: In den meisten Bundesländern gelten die GKV-Festbeträge als Obergrenze. Darüber hinausgehende Kosten müssen Sie selbst tragen. Einige Länder haben jedoch großzügigere Regelungen für chronisch Kranke.

Hilfsmittel: Die Beihilfe übernimmt meist die Kosten bis zu den GKV-Höchstbeträgen. Bei technischen Pflegehilfsmitteln können jedoch länderspezifische Unterschiede auftreten.

Krankenhauswahlleistungen: Hier zeigen sich die größten Unterschiede. Bremen und Hamburg schließen Wahlleistungen teilweise komplett aus der Beihilfe aus. Andere Bundesländer erstatten Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nach unterschiedlichen Modalitäten.

Antragsverfahren: Digital vs. Papier

Die Digitalisierung der Beihilfe schreitet voran, aber ungleichmäßig:

Vorreiter: Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bieten vollständig digitale Beihilfe-Apps, mit denen Sie Belege fotografieren und direkt einreichen können.

Mischsysteme: Die meisten anderen Bundesländer akzeptieren E-Mail-Einreichungen oder haben Online-Portale für bestimmte Leistungen.

Traditionell: Einige kleinere Bundesländer setzen noch primär auf Papierformulare, arbeiten aber an digitalen Lösungen.

Härtefallregelungen: Wenn die Kosten überhand nehmen

Bei besonders hohen Pflegekosten können Sie ergänzende Beihilfe beantragen. Die Voraussetzungen variieren zwischen den Bundesländern:

Einkommensgrenzen: Diese liegen meist zwischen 25.000 und 35.000 Euro Jahreseinkommen (inklusive Pensionen und anderer Einkünfte).

Berücksichtigungsfähige Kosten: Neben den UVI-Kosten können auch überdurchschnittlich hohe Zuzahlungen berücksichtigt werden.

Beantragung: Die ergänzende Beihilfe muss gesondert beantragt werden und wird individuell geprüft.

Kombinationsmöglichkeiten: Beihilfe und private Pflegeversicherung

Als Beamter benötigen Sie eine beihilfekonforme private Pflegeversicherung, die genau zu Ihrem Beihilfebemessungssatz passt. Bei einem Satz von 70% übernimmt Ihre Versicherung 30% der Kosten.

Die Wahl der richtigen Pflegetagegeldversicherung ist entscheidend: Sie sollte nicht nur die Beihilfelücke schließen, sondern auch zusätzliche Leistungen für höheren Komfort bieten. Besonders wichtig ist dabei die Abstimmung auf die spezifischen Regelungen Ihres Bundeslandes.

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, können Sie dieses frei verwenden – egal ob für professionelle Pflege, Angehörige oder zusätzliche Unterstützung.

Entwicklungen 2025: Was sich ändert

Leistungserhöhungen: Die Pflegeleistungen sind zum 1. Januar 2025 gestiegen. Davon profitieren auch Beihilfeberechtigte, da sich die Beihilfe an den GKV-Leistungen orientiert.

Digitalisierung: Weitere Bundesländer führen 2025 digitale Beihilfe-Systeme ein. Besonders Bayern und Hessen arbeiten an umfassenden Online-Lösungen.

Rechtliche Klarstellungen: Die Diskussion um Kostendämpfungspauschalen wird sich fortsetzen. Experten erwarten weitere Gerichtsverfahren und möglicherweise bundesweite Vereinheitlichungen.

Pauschale Beihilfe: Das „Hamburger Modell“ wird in weiteren Bundesländern diskutiert. Dabei erhalten Beamte einen pauschalen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung statt individueller Beihilfe.

Praktische Tipps für den Pflegefall

Vorbereitung ist alles: Informieren Sie sich frühzeitig über die Regelungen Ihres Bundeslandes und die verfügbaren Pflegegrade. Je nach Schwere der Beeinträchtigung stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zu.

Anträge rechtzeitig stellen: Pflegeleistungen werden nicht rückwirkend gewährt. Stellen Sie den Antrag auf Pflegegrad und Beihilfe so früh wie möglich.

Belege sammeln: Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf. Besonders bei längeren Pflegezeiten können sich erhebliche Beträge ansammeln.

Beratung nutzen: Die Beihilfestellen bieten kostenlose Beratung an. Nutzen Sie diese, besonders bei komplexeren Fällen oder unklaren Regelungen.

Widerspruch einlegen: Wenn Sie mit einer Beihilfe-Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dies ist oft erfolgreich, besonders bei unklaren Rechtsfragen.


FAQ: Die häufigsten Fragen zur Beihilfe bei Pflegeleistungen

1. Was genau ist die Kostendämpfungspauschale und wie betrifft sie mich im Pflegefall?

Die Kostendämpfungspauschale ist ein jährlicher Eigenanteil, der von Ihrer Beihilfe abgezogen wird. Sie variiert je nach Bundesland zwischen 0 und 750 Euro pro Jahr. Wichtig: Pflegeleistungen sind in Baden-Württemberg von der Kostendämpfungspauschale ausgenommen, in Rheinland-Pfalz jedoch nicht. Das bedeutet konkret, dass Sie in Rheinland-Pfalz auch bei hohen Pflegekosten den vollen Pauschalbetrag selbst tragen müssen.

2. Sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim beihilfefähig?

Grundsätzlich nein. Die Beihilfe übernimmt nur die pflegebedingten Aufwendungen, nicht aber die sogenannten UVI-Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Investitionen). Diese können sich auf 1.000 bis 2.000 Euro monatlich belaufen. Nur in besonderen Härtefällen, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen unterschreitet, können Sie ergänzende Beihilfe für diese Kosten beantragen. Die Einkommensgrenzen liegen meist zwischen 25.000 und 35.000 Euro jährlich.

3. Wie hoch sind die beihilfefähigen Höchstsätze für ambulante und stationäre Pflege 2025?

Die Höchstsätze entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und sind 2025 gestiegen. Bei ambulanter Pflege reichen sie von 324 Euro Pflegegeld in Pflegegrad 2 bis zu 2.200 Euro Sachleistungen in Pflegegrad 5. Bei stationärer Pflege werden zwischen 770 Euro (Pflegegrad 2) und 2.005 Euro (Pflegegrad 5) übernommen. Ihre Beihilfe erstattet davon den Anteil entsprechend Ihrem persönlichen Beihilfebemessungssatz.

4. Kann ich als Beamter zwischen verschiedenen Bundesländern wechseln, ohne Nachteile bei der Beihilfe zu haben?

Ein Wechsel zwischen Bundesländern kann durchaus Auswirkungen haben. Besonders problematisch sind unterschiedliche Kostendämpfungspauschalen und abweichende Leistungskataloge. Wenn Sie beispielsweise von Hessen (keine Kostendämpfungspauschale) nach Rheinland-Pfalz wechseln, können zusätzliche Kosten von bis zu 750 Euro jährlich entstehen. Ihre private Kranken- und Pflegeversicherung bleibt jedoch bestehen, sodass Sie keine neuen Gesundheitsprüfungen benötigen.

5. Was passiert mit meinen Beihilfeansprüchen, wenn ich als Beamter eine Verhinderungspflege in Anspruch nehme?

Die Verhinderungspflege wird genauso behandelt wie andere Pflegeleistungen. Ihre Beihilfe erstattet den entsprechenden Prozentsatz (meist 50% oder 70%) der anfallenden Kosten bis zu den Höchstbeträgen von 1.612 Euro jährlich. Den Restbetrag übernimmt Ihre private Pflegeversicherung. Wichtig: Auch hier müssen Sie in Bundesländern mit Kostendämpfungspauschale diese zusätzlich tragen, sofern Pflegeleistungen nicht ausgenommen sind. Die Verhinderungspflege kann auch steuerliche Auswirkungen haben, die je nach Familienverhältnis unterschiedlich zu bewerten sind.