Anwartschaftsversicherung für Beamte: Kleine vs. Große Anwartschaft – Wann sich was für wen lohnt

Als Beamter stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung: Welche Art der Anwartschaftsversicherung ist für Ihre persönliche Situation die richtige? Die Wahl zwischen einer kleinen und großen Anwartschaft kann langfristig Tausende von Euro Unterschied bedeuten. Dabei hängt die optimale Lösung stark davon ab, in welcher Beamtenlaufbahn Sie sich befinden und wie Ihre berufliche Zukunft aussieht.

Die Anwartschaftsversicherung für Beamte ist mehr als nur ein bürokratisches Detail – sie ist Ihre Eintrittskarte zurück in die private Krankenversicherung zu den Konditionen von heute. Doch während manche Beamte mit einer kostengünstigen kleinen Anwartschaft bestens beraten sind, können andere ohne eine große Anwartschaft im Alter vor hohen finanziellen Belastungen stehen.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung und warum brauchen Beamte sie?

Eine Anwartschaftsversicherung ist im Grunde eine „Platzreservierung“ in der privaten Pflege- und Krankenversicherung. Sie sichert Ihnen das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zurückzukehren. Für Beamte ist das besonders relevant, da sie je nach Laufbahn und Lebensphase zwischen verschiedenen Versicherungssystemen wechseln müssen.

Stellen Sie sich vor, Sie sind 25 Jahre alt, kerngesund und zahlen moderate PKV und Pflegeversicherung Beiträge. Nun werden Sie Beamter auf Widerruf und wechseln vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung. Ohne Anwartschaft müssten Sie sich 15 Jahre später, mit 40, erneut gesundheitlich prüfen lassen. Zwischenzeitlich aufgetretene Beschwerden könnten zu Risikozuschlägen oder gar Ablehnungen führen.

Die Anwartschaftsversicherung verhindert genau dieses Szenario. Sie „friert“ bestimmte Konditionen ein und ermöglicht Ihnen eine problemlose Rückkehr in die PKV. Doch hier beginnt bereits die erste wichtige Unterscheidung: Was genau wird eingefroren?

Kleine vs. Große Anwartschaft – Der grundlegende Unterschied

Der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft liegt in dem, was „eingefroren“ wird. Diese Entscheidung hat weitreichende finanzielle Konsequenzen.

Die kleine Anwartschaft bewahrt ausschließlich Ihren Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Kehren Sie später in die PKV zurück, werden die Beiträge jedoch nach Ihrem dann erreichten Lebensalter berechnet. Ein 25-Jähriger, der mit 40 zurückkehrt, zahlt also 40-Jährigen-Beiträge – zuzüglich der in der Zwischenzeit eingetretenen allgemeinen Beitragssteigerungen.

Die große Anwartschaft geht einen entscheidenden Schritt weiter: Sie friert sowohl Ihren Gesundheitszustand als auch Ihr Eintrittsalter ein. Während der Anwartschaftszeit werden bereits Altersrückstellungen gebildet, sodass Sie bei der Rückkehr nicht nur gesundheitlich, sondern auch altersmäßig dort anknüpfen, wo Sie aufgehört haben.

Dieser Unterschied wird besonders dramatisch, wenn zwischen Austritt und Wiedereintritt viele Jahre liegen. Ein Polizist, der mit 25 aus der PKV austritt und erst mit 60 in die Beihilfe wechselt, spart mit einer großen Anwartschaft oft mehrere hundert Euro monatlich gegenüber einem Neueintritt mit 60 Jahren.

Vergleichstabelle: Kleine vs. Große Anwartschaft

MerkmalKleine AnwartschaftGroße Anwartschaft
Was wird eingefroren?Nur GesundheitszustandGesundheitszustand + Eintrittsalter
AltersrückstellungenNeinJa, werden gebildet
Beiträge bei ReaktivierungNach aktuellem AlterNach ursprünglichem Eintrittsalter
Monatliche KostenCa. 15-30 EuroCa. 150-300 Euro
Für wen geeignet?Kurze Unterbrechungen (1-5 Jahre)Lange Unterbrechungen (10+ Jahre)
Typische ZielgruppeReferendare, Elternzeit, SabbaticalHeilfürsorgeberechtigte (Polizei, Bundeswehr)
PlanungssicherheitGering (unbekannte künftige Beiträge)Hoch (kalkulierbare Kosten)
Wann aktivieren?Bei Rückkehr in PKV-pflichtigen StatusBei Wechsel von Heilfürsorge zu Beihilfe

Fallstudien: Wann welche Anwartschaft sinnvoll ist

Der Polizeikommissar (30) – Warum die große Anwartschaft unverzichtbar ist

Nehmen wir Michael, 30 Jahre alt, frisch ernannter Polizeikommissar in Nordrhein-Westfalen. Als Beamter auf Lebenszeit erhält er Heilfürsorge – eine Vollversorgung durch den Dienstherrn. Das klingt zunächst komfortabel, doch der Haken kommt später: Mit der Pensionierung endet die Heilfürsorge, und Michael muss in die private Pflegezusatzversicherung für Beamte wechseln, genauer gesagt in das Beihilfesystem mit einer entsprechenden PKV.

Szenario ohne große Anwartschaft: Michael tritt mit 60 Jahren in den Ruhestand. Ohne Anwartschaft müsste er sich als 60-Jähriger neu in der PKV versichern. Die Beiträge für einen Neueinsteiger in diesem Alter liegen schnell bei 800-1.200 Euro monatlich – zusätzlich zur reduzierten Beihilfe im Ruhestand.

Szenario mit großer Anwartschaft: Michael schließt mit 30 eine große Anwartschaft ab und zahlt dafür etwa 200 Euro monatlich. Diese Investition zahlt sich aus: Bei der Pensionierung kann er zu seinen 30-Jährigen-Konditionen in die PKV zurückkehren, zahlt also nur etwa 400-500 Euro monatlich. Die Ersparnis beträgt 300-700 Euro jeden Monat – ein Leben lang.

Die Rechnung: In 30 Jahren zahlt Michael 72.000 Euro für die Anwartschaft (200 € × 12 × 30). Seine monatliche Ersparnis von konservativ 400 Euro bedeutet jedoch eine jährliche Ersparnis von 4.800 Euro ab dem 60. Lebensjahr. Bei einer Lebenserwartung von 80 Jahren entspricht das einer Gesamtersparnis von 96.000 Euro – abzüglich der investierten 72.000 Euro bleibt ein Nettogewinn von 24.000 Euro, nicht gerechnet die eingesparte Unsicherheit und mögliche Gesundheitsprobleme.

Die Lehrerin im Sabbatical (40) – Warum die kleine Anwartschaft ausreicht

Betrachten wir nun Sabine, 40 Jahre alt, Gymnasiallehrerin und seit 15 Jahren privat krankenversichert. Sie plant ein einjähriges Sabbatical und muss während dieser Zeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Nach dem Sabbatical kehrt sie garantiert in den Beamtenstatus zurück.

Warum eine kleine Anwartschaft ausreicht: Sabines Unterbrechung dauert nur ein Jahr. Das zusätzliche „Altersjahr“ macht bei der PKV-Prämie nur etwa 3-5% aus – bei einem 40-jährigen entspricht das vielleicht 15-25 Euro pro Monat. Eine große Anwartschaft würde etwa 250 Euro monatlich kosten, die kleine nur 25 Euro.

Die Rechnung: Für das Sabbatical-Jahr zahlt Sabine 300 Euro für die kleine Anwartschaft. Die großen Anwartschaft hätte 3.000 Euro gekostet. Selbst wenn ihre PKV-Beiträge nach der Rückkehr um 20 Euro monatlich höher sind als vorher, amortisiert sich die große Anwartschaft erst nach mehr als 11 Jahren – ein schlechtes Geschäft.

Besonderheit: Sabine profitiert zusätzlich davon, dass sie als Beamtin später ohnehin Beihilfe erhält. Die PKV-Beiträge für Beihilfeberechtigte sind grundsätzlich niedriger, da nur ein Teil der Kosten versichert wird.

Besonderheiten für verschiedene Beamtengruppen

Heilfürsorge vs. Beihilfe – Ein entscheidender Unterschied

Die Wahl der richtigen Anwartschaft hängt stark davon ab, welches System Sie nutzen und wann Sie wechseln müssen.

Heilfürsorgeberechtigte (Polizei, Bundeswehr, Justiz in einigen Ländern) erhalten eine Vollversorgung durch den Dienstherrn. Sie benötigen während der aktiven Dienstzeit keine eigene Krankenversicherung, müssen aber für das Pensionsalter vorsorgen. Hier ist die große Anwartschaft oft unverzichtbar, da der Übergang zur Beihilfe mit dem Pensionsalter zusammenfällt – typischerweise zwischen 60 und 65 Jahren.

Beihilfeberechtigte (Lehrer, Verwaltungsbeamte, etc.) erhalten prozentuale Kostenbeteiligung und benötigen eine PKV zur Restabsicherung. Bei temporären Unterbrechungen (Referendariat, Elternzeit) reicht meist die kleine Anwartschaft.

Pflegepflichtversicherung während der Anwartschaft

Ein oft übersehener Aspekt ist die Pflegepflichtversicherung. Während der Anwartschaftszeit müssen Sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert bleiben oder eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.

Cleverer Tipp: Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, auch für die Pflegetagegeldversicherung eine Anwartschaft zu vereinbaren. Gerade für junge Beamte kann das sinnvoll sein, da die Pflegebeiträge mit dem Alter deutlich steigen.

Wenn Sie später in die PKV zurückkehren, müssen Sie auch für die Pflege eine private Lösung finden. Eine Anwartschaft auf die Pflegepflichtversicherung sichert Ihnen günstige Konditionen. Dies ist besonders relevant, da die Pflegegrade und damit verbundenen Leistungen sich in den letzten Jahren stark verändert haben.

Kosten und Wirtschaftlichkeit

Die Kosten für Anwartschaftsversicherungen variieren erheblich je nach Anbieter, Tarif und persönlichen Faktoren.

Kleine Anwartschaft:

  • Eintrittsalter 25: ca. 15-25 Euro/Monat
  • Eintrittsalter 35: ca. 20-30 Euro/Monat
  • Eintrittsalter 45: ca. 25-35 Euro/Monat

Große Anwartschaft:

  • Eintrittsalter 25: ca. 120-200 Euro/Monat
  • Eintrittsalter 35: ca. 180-280 Euro/Monat
  • Eintrittsalter 45: ca. 250-350 Euro/Monat

Wirtschaftlichkeitsrechnung: Die große Anwartschaft lohnt sich in der Regel ab einer Unterbrechungsdauer von etwa 8-10 Jahren. Je länger die Unterbrechung und je jünger Sie beim Abschluss sind, desto wirtschaftlicher wird sie.

Faustregeln:

  • Unterbrechung unter 3 Jahren: Kleine Anwartschaft
  • Unterbrechung 3-7 Jahre: Einzelfallprüfung
  • Unterbrechung über 8 Jahre: Große Anwartschaft
  • Heilfürsorgeberechtigte: Fast immer große Anwartschaft

Anbietervergleich: Beliebte Anbieter bei Beamten sind unter anderem Debeka, Beihilfe-Krankenversicherung (BBKrK), DKV und Central. Die Debeka ist besonders stark bei Beamten vertreten und bietet oft günstige Konditionen für diese Zielgruppe.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Zu spät abschließen Viele Beamte denken erst kurz vor dem Wechsel an eine Anwartschaft. Das ist ein teurer Fehler, da die Beiträge mit dem Alter steigen.

Lösung: Schließen Sie die Anwartschaft ab, sobald absehbar ist, dass Sie die PKV verlassen müssen.

Fehler 2: Falsche Laufzeit wählen Besonders bei der großen Anwartschaft ist es wichtig, die Laufzeit richtig zu kalkulieren. Zu kurz gewählt bedeutet teure Verlängerungen, zu lang bedeutet unnötige Kosten.

Lösung: Berücksichtigen Sie mögliche Laufbahnänderungen und wählen Sie lieber eine etwas längere Laufzeit.

Fehler 3: Tarifwechsel vernachlässigen Manche Versicherer bieten bessere Konditionen für Anwartschaften als für Ihren ursprünglichen Tarif.

Lösung: Prüfen Sie vor Abschluss, ob ein Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers sinnvoll ist.

Fehler 4: Pflege vergessen Die Pflegepflichtversicherung wird oft übersehen, ist aber ebenfalls wichtig.

Lösung: Prüfen Sie, ob Sie auch für die Pflege eine Anwartschaft benötigen.

FAQ – Die häufigsten Fragen zur Anwartschaftsversicherung

1. Muss ich die Pflegepflichtversicherung während der Anwartschaft weiterführen?

Ja, Sie müssen durchgängig pflegeversichert bleiben. Während der Anwartschaftszeit sind Sie entweder in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert oder müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Viele Versicherer bieten auch für die Pflege Anwartschaften an, was besonders bei längeren Unterbrechungen sinnvoll sein kann, da auch hier die Beiträge mit dem Alter steigen.

2. Was passiert mit der Anwartschaft, wenn ich doch nicht in die PKV zurückkehre?

Falls Sie sich entscheiden, dauerhaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, verfällt die Anwartschaft ersatzlos. Die eingezahlten Beiträge werden nicht erstattet. Deshalb ist eine sorgfältige Planung wichtig. Bei größeren Lebensereignissen (Heirat, Kinder, Jobwechsel) sollten Sie Ihre Entscheidung überdenken.

3. Kann ich zwischen kleiner und großer Anwartschaft wechseln?

Ein Wechsel von der kleinen zur großen Anwartschaft ist meist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und oft mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden. Der umgekehrte Wechsel ist in der Regel nicht möglich, da bereits gebildete Altersrückstellungen nicht wieder aufgelöst werden können. Planen Sie daher von Anfang an sorgfältig.

4. Wie verhalten sich die Beiträge während der Anwartschaftszeit?

Bei der kleinen Anwartschaft bleiben die Beiträge meist konstant. Bei der großen Anwartschaft können sie je nach Tarif leicht steigen, da Altersrückstellungen gebildet werden und sich die Kalkulationsgrundlagen ändern können. Die Steigerungen sind aber deutlich geringer als bei normalen PKV-Tarifen.

5. Was passiert, wenn ich während der Anwartschaft erkranke?

Erkrankungen während der Anwartschaftszeit haben keinen Einfluss auf Ihre versicherten Leistungen bei der späteren Rückkehr in die PKV. Genau dafür ist die Anwartschaft da. Sie kehren zu den Bedingungen zurück, die bei Abschluss der Anwartschaft galten. Allerdings sollten Sie prüfen, ob eventuelle neue Erkrankungen Auswirkungen auf andere Versicherungen oder Berufsaussichten haben.

Fazit: Die richtige Entscheidung für Ihre Situation

Die Wahl zwischen kleiner und großer Anwartschaft ist eine der wichtigsten Versicherungsentscheidungen in Ihrer Beamtenlaufbahn. Sie kann über Jahrzehnte hinweg Ihre finanzielle Situation prägen.

Für Heilfürsorgeberechtigte (Polizei, Bundeswehr, Justiz) ist die große Anwartschaft meist unverzichtbar. Die hohen monatlichen Kosten amortisieren sich durch die enormen Ersparnisse im Pensionsalter. Je früher Sie beginnen, desto günstiger wird es.

Für Beamte mit temporären Unterbrechungen (Referendare, Sabbatical, Elternzeit) reicht oft die kleine Anwartschaft. Sie ist kostengünstig und erfüllt ihren Zweck der Gesundheitssicherung vollständig.

Für alle anderen hängt die Entscheidung von der erwarteten Dauer der Unterbrechung ab. Als Faustformel gilt: Ab etwa 8 Jahren Unterbrechung wird die große Anwartschaft wirtschaftlich interessant.

Vergessen Sie nicht die Pflegepflichtversicherung – auch hier kann eine Anwartschaft sinnvoll sein. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Berater helfen, der Ihre individuelle Situation kennt und verschiedene Anbieter vergleichen kann.

Die Entscheidung sollten Sie nicht aufschieben. Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto günstiger sind die Konditionen. Und denken Sie daran: Eine Anwartschaftsversicherung ist eine Investition in Ihre finanzielle Sicherheit und Planbarkeit – etwas, das als Beamter besonders wertvoll ist.