Welcher Pflegegrad bei Palliativ-Pflege: Einstufung Eilantrag & Anleitung
Als Angehöriger eines Palliativpatienten stehen Sie vor unzähligen Herausforderungen und Fragen. Eine der dringendsten betrifft oft die finanzielle Absicherung der Pflege:
Welcher Pflegegrad bei Palliativ-Pflege steht meinem Angehörigen zu? Die wichtigste Botschaft vorweg: Es gibt keinen speziellen „Palliativ-Pflegegrad“. Die Einstufung erfolgt immer nach dem Grad der Unselbstständigkeit, nicht nach der Diagnose.
Dennoch führt die Begutachtung in dieser Situation oft zu einem hohen Pflegegrad bei notwendiger Palliativ-Versorgung – und wir erklären Ihnen genau, warum das so ist und wie Sie den Prozess beschleunigen können.
In den kommenden Abschnitten führen wir Sie Schritt für Schritt durch das Begutachtungssystem, zeigen Ihnen konkrete Leistungsansprüche auf und geben Ihnen praktische Hilfestellungen für den Eilantrag. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schweren Zeit Klarheit und Sicherheit zu vermitteln.
Das Begutachtungsprinzip verstehen: Nicht die Diagnose, sondern die Einschränkungen zählen
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Um zu verstehen, warum Palliativpatienten oft hohe Pflegegrade erhalten, müssen wir zunächst das Bewertungssystem des Medizinischen Dienstes (MDK) beleuchten.
Stellen Sie sich die Begutachtung wie eine umfassende Bestandsaufnahme vor: Der Gutachter schaut nicht primär auf die Diagnose „palliativ“, sondern bewertet systematisch, wie selbstständig Ihr Angehöriger noch seinen Alltag bewältigen kann.
Das Punktesystem arbeitet mit sechs verschiedenen Lebensbereichen, die wir Module nennen. Jedes Modul wird unterschiedlich stark gewichtet, da manche Bereiche für die Selbstständigkeit wichtiger sind als andere:
Die 6 Module der Pflegegrad-Einstufung bei Palliativpflege
Modul | Beschreibung | Gewichtung |
1 | Mobilität | 10% |
2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15% |
3 | Verhalten und psychische Problemlagen | 15% |
4 | Selbstversorgung | 40% |
5 | Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | 20% |
6 | Gestaltung des Alltagslebens | 15% |
Modul 1: Mobilität (10% der Gesamtpunkte) – Kann sich Ihr Angehöriger noch selbstständig fortbewegen, die Körperhaltung wechseln oder das Gleichgewicht halten? Bei Palliativpatienten sind hier oft deutliche Einschränkungen zu beobachten.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%) – Hierunter fallen Orientierung, Gedächtnis und die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen. Je nach Grunderkrankung kann auch dies beeinträchtigt sein.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%) – Unruhe, Ängste oder Schlafstörungen, die häufig bei schweren Erkrankungen auftreten, werden hier erfasst.
Modul 4: Selbstversorgung (40%) – Dies ist das gewichtigste Modul. Es umfasst Waschen, Ankleiden, Essen und Trinken sowie die Toilettenbenutzung. Hier sammeln Palliativpatienten oft die meisten Punkte.
Modul 5: Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20%) – Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapiemaßnahmen – alles Bereiche, in denen bei palliativer Versorgung intensive Unterstützung nötig ist.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15%) – Die Fähigkeit, den Tagesablauf zu planen und soziale Kontakte zu pflegen.
Die entscheidende Erkenntnis: Die Diagnose „palliativ“ liefert dem Gutachter wichtigen Kontext für die Bewertung, aber die Punkte werden ausschließlich aufgrund der beobachtbaren Einschränkungen vergeben.
Warum Palliativpatienten häufig Pflegegrad 4 oder 5 erhalten
Lassen Sie uns nun die Brücke schlagen zwischen dem theoretischen Bewertungssystem und der Realität palliativer Erkrankungen. Die typischen Symptome einer fortgeschrittenen, lebenslimitierenden Erkrankung führen fast zwangsläufig zu hohen Punktzahlen in mehreren Modulen gleichzeitig.
Körperliche Erschöpfung und Schwäche (Fatigue) beeinträchtigen praktisch alle Bereiche der Selbstversorgung. Ihr Angehöriger benötigt möglicherweise Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Waschen und Anziehen. Im wichtigsten Modul „Selbstversorgung“ sammeln sich dadurch schnell die Punkte für einen hohen Pflegegrad.
Starke Schmerzen schränken nicht nur die Mobilität ein, sondern können auch die Konzentrationsfähigkeit und das Gedächtnis beeinträchtigen. Schmerzbedingte Unruhe oder Schlafstörungen fließen zusätzlich in die Bewertung ein.
Appetitlosigkeit und Schluckbeschwerden erfordern oft aufwendige Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme oder sogar künstliche Ernährung. Auch diese intensive Unterstützung wird in der Begutachtung berücksichtigt.
Komplexe Medikation und medizinische Maßnahmen in der Palliativversorgung bedeuten einen hohen Unterstützungsbedarf im Modul „Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen“. Von der Schmerztherapie bis zur Wundversorgung – hier entsteht ein zeitaufwendiger Pflegebedarf.
Psychische Belastungen wie Ängste, Trauer oder Verwirrung, die verständlicherweise mit der Lebenssituation einhergehen, werden ebenfalls bewertet und können zusätzliche Punkte bedeuten.
Die mathematische Konsequenz: Wenn in mehreren Modulen gleichzeitig hohe Punktzahlen erreicht werden, führt dies automatisch zu einem hohen Pflegegrad. Pflegegrad 4 beginnt bei 70 Punkten, Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Bei der Komplexität palliativer Erkrankungen werden diese Schwellenwerte oft deutlich überschritten.
Der Eilantrag zur Palliativ-Versorgung – Ihr wichtigstes Werkzeug in der dringlichen Situation
Zeit ist in der Palliativversorgung ein kostbares Gut. Das normale Begutachtungsverfahren kann bis zu fünf Wochen dauern – Zeit, die Sie nicht haben. Deshalb gibt es das beschleunigte Begutachtungsverfahren, das oft innerhalb einer Woche zu einer Entscheidung führt.
Wann haben Sie Anspruch auf eine Eilbegutachtung? Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, das Verfahren zu beschleunigen, wenn eine besondere Dringlichkeit vorliegt. Typische Situationen sind ein aktueller Krankenhausaufenthalt, die bevorstehende Entlassung, der Übergang in ein Hospiz oder eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustands zu Hause.
So stellen Sie den Eilantrag Schritt für Schritt:
Schritt 1: Telefonischer Kontakt zur Pflegekasse – Rufen Sie die Pflegekasse Ihres Angehörigen an (die Nummer finden Sie auf der Gesundheitskarte). Teilen Sie direkt mit, dass Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen möchten und verwenden Sie dabei explizit das Stichwort „Eilbegutachtung“ oder „beschleunigtes Verfahren“. Erklären Sie die palliative Situation und die Dringlichkeit.
Schritt 2: Unterstützung durch medizinisches Personal – Bitten Sie den behandelnden Arzt, das Pflegepersonal oder den Sozialdienst des Krankenhauses um Unterstützung. Diese Fachkräfte kennen das Verfahren und können der Pflegekasse die medizinische Dringlichkeit bestätigen. Ein kurzes ärztliches Schreiben über den aktuellen Zustand kann den Prozess zusätzlich beschleunigen.
Schritt 3: Dokumentation bereithalten – Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen: Arztbriefe, Medikamentenpläne, Berichte über bisherige Therapien. Diese Dokumente helfen dem Gutachter, sich schnell ein umfassendes Bild zu machen.
Schritt 4: Flexibilität bei der Terminvergabe – Zeigen Sie sich bei der Terminabsprache für die Begutachtung möglichst flexibel. Je schneller der Gutachter kommen kann, desto eher erhalten Sie eine Entscheidung.
Ein wichtiger Hinweis: Sollte die Pflegekasse zunächst zögern, bestehen Sie freundlich aber bestimmt auf Ihrem Recht. Bei palliativen Erkrankungen liegt praktisch immer eine besondere Dringlichkeit vor, die das beschleunigte Verfahren rechtfertigt.
Konkrete Leistungen bei palliativ: Was Ihnen bei Pflegegrad 4 und 5 zusteht
Nachdem wir das „Warum“ und „Wie“ der Begutachtung erklärt haben, kommen wir zur praktisch wichtigsten Frage: Welche finanzielle Unterstützung können Sie erwarten? Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung für die Jahre 2025:
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:
- Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Das Pflegegeld erhalten Sie direkt auf Ihr Konto überwiesen, wenn Sie die Pflege selbst übernehmen oder organisieren. Sie können frei über die Verwendung entscheiden – ob für pflegende Angehörige, haushaltsnahe Dienstleistungen oder andere pflegebezogene Ausgaben.
Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege:
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Diese Beträge stehen Ihnen zu, wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren – dann wird das Pflegegeld entsprechend anteilig gekürzt.
Vollstationäre Pflege in Pflegeheim oder Hospiz:
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Wichtig zu verstehen: Diese Beträge decken nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Bei stationärer Pflege kommen zusätzliche Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten hinzu.
Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade: 131 Euro monatlich
Dieser zusätzliche Betrag steht allen Pflegebedürftigen zu und kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder zur Entlastung pflegender Angehöriger verwendet werden.
Weitere wichtige Leistungen:
- Verhinderungspflege: bis zu 1.612 Euro jährlich
- Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 Euro jährlich für bis zu 8 Wochen
- Pflegehilfsmittel: 40 Euro monatlich für Verbrauchsprodukte
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro einmalig
Ein praktischer Tipp: Beantragen Sie alle Leistungen, auch wenn Sie sie momentan nicht benötigen. Die Pflegekasse kann rückwirkend nur drei Monate zahlen, deshalb ist ein schneller Antrag wichtig.
Wichtige Abgrenzung: SAPV versus Pflegeversicherung
Ein häufiges Missverständnis, das wir unbedingt klären müssen: SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) und Pflegeversicherungsleistungen sind zwei völlig getrennte Systeme, die sich aber sinnvoll ergänzen.
SAPV wird von der Krankenkasse bezahlt und umfasst die medizinische Behandlungspflege durch spezialisierte Ärzte und Pflegekräfte. Dazu gehören Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Wundversorgung und die 24-Stunden-Rufbereitschaft. SAPV erhalten Sie auf ärztliche Verordnung, unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.
Die Pflegeversicherung hingegen finanziert die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Dazu zählen Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Lagerung und Mobilisation sowie die Betreuung und Aktivierung.
Warum ist diese Unterscheidung so wichtig? Beide Leistungen können parallel in Anspruch genommen werden und ergänzen sich optimal. Die SAPV-Fachkräfte kümmern sich um die komplexe medizinische Versorgung, während die Pflegeversicherung die grundpflegerische Betreuung und Entlastung der Familie finanziert.
Ein konkretes Beispiel: Ihr Angehöriger erhält morgens Hilfe beim Waschen und Anziehen vom Pflegedienst (Pflegeversicherung) und nachmittags kommt die SAPV-Pflegekraft zur Kontrolle der Schmerztherapie und Wundversorgung (Krankenkasse). Beide Leistungen entstehen keine Doppelkosten oder Konflikte.
FAQ zu Welcher Pflegegrad bei Palliativ-Pflege
Bekommt man bei Krebs im Endstadium automatisch Pflegegrad 5?
Nein, auch bei Krebs im Endstadium erfolgt die Einstufung nach dem tatsächlichen Hilfebedarf. Allerdings führen die typischen Symptome wie extreme Schwäche, Schmerzen und der hohe Pflegeaufwand meist zu Pflegegrad 4 oder 5. Die Diagnose allein reicht nicht – entscheidend sind die konkreten Einschränkungen im Alltag.
Was ist der Unterschied zwischen Hospiz und Palliativstation bezüglich des Pflegegrads?
Beide Einrichtungen verlangen in der Regel mindestens Pflegegrad 2 für die Aufnahme. Der Unterschied liegt im Finanzierungsmodell: Im Hospiz übernimmt die gesetzliche oder private Pflegeversicherung einen größeren Anteil der Kosten, auf der Palliativstation trägt hauptsächlich die Krankenkasse die Behandlungskosten. Für Sie als Angehörige bedeutet das unterschiedlich hohe Eigenanteile.
Muss der Pflegegrad auch für die Aufnahme in ein Hospiz beantragt werden?
Ja, für die Hospizaufnahme ist mindestens Pflegegrad 2 erforderlich. Da Hospizplätze knapp sind und die Aufnahme oft dringend erfolgen muss, sollten Sie den Pflegegrad parallel zur Hospizanfrage beantragen. Die meisten Hospize unterstützen Sie dabei oder übernehmen sogar die Antragsstellung.
Welche Leistungen stehen mir zu, wenn mein Angehöriger zu Hause verstirbt?
Die Pflegeversicherungsleistungen enden mit dem Todestag. Sie müssen das Pflegegeld nicht zurückzahlen, auch wenn es bereits für den ganzen Monat überwiesen wurde. Nicht verbrauchte Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag verfallen jedoch. Bestattungskosten werden von der Pflegeversicherung nicht übernommen.
Kann der Pflegegrad später noch erhöht werden, wenn sich der Zustand verschlechtert?
Ja, Sie können jederzeit eine Höherstufung beantragen. Bei schneller Verschlechterung gilt auch hier das beschleunigte Verfahren. Scheuen Sie sich nicht, bei deutlicher Zustandsverschlechterung erneut einen Antrag zu stellen – Ihr Angehöriger hat Anspruch auf die Leistungen, die seinem aktuellen Pflegebedarf entsprechen.
Was passiert, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wird?
Sie haben das Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids. Bei palliativen Erkrankungen ist eine Ablehnung selten, kann aber bei sehr frühen Krankheitsstadien vorkommen. Lassen Sie sich vom Pflegestützpunkt oder einem Pflegeberater bei der Widerspruchsbegründung helfen.
Ihr nächster Schritt: Unterstützung holen
Die Beantragung eines Pflegegrads in der palliativen Situation ist komplex, aber Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Nutzen Sie die kostenfreien Beratungsangebote der Pflegestützpunkte, wenden Sie sich an den Sozialdienst des Krankenhauses oder kontaktieren Sie spezialisierte Pflegeberater.
Denken Sie daran: Ein Pflegegrad ist nicht nur eine bürokratische Formalität, sondern Ihr Recht auf gesellschaftliche Solidarität in einer der schwierigsten Phasen des Lebens. Die soziale und private Pflegeversicherung wurde geschaffen, um Familien wie Ihre zu entlasten und eine würdevolle Versorgung zu ermöglichen.
Handeln Sie schnell, aber überlegt. Nutzen Sie das beschleunigte Verfahren, sammeln Sie die notwendigen Unterlagen und scheuen Sie sich nicht, nachzufragen oder Unterstützung einzufordern. Ihr Angehöriger und Sie haben in dieser Zeit Anspruch auf alle verfügbaren Hilfen – nehmen Sie sie in Anspruch.
In der Palliativversorgung geht es nicht nur um medizinische Behandlung, sondern um Lebensqualität, Würde und die bestmögliche Unterstützung für die ganze Familie. Ein angemessener Pflegegrad ist ein wichtiger Baustein dabei, diese Ziele zu erreichen.